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66c. Das E-Fahrrad und E-Moped 01


Meldungen

präsentiert von Michael Palomino (2019)
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https://orf.at/stories/3424984/

Mit breiter Mehrheit hat der Nationalrat gestern die Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) beschlossen. Die neuen Regeln für E-Bikes und E-Scooter – darunter eine Helmpflicht für junge Lenkerinnen und Lenker – gelten ab 1. Mai, die Verschärfungen für E-Mopeds ab Oktober. Beschlossen wurde außerdem ein rechtlicher Rahmen für automationsgestützte Zufahrtskontrollen. Für die Änderungen stimmten neben den Regierungsparteien ÖVP, SPÖ und NEOS auch die Grünen.

Die Neukategorisierung von E-Scootern und E-Mopeds soll die Zahl schwerer Verkehrsunfälle mit den neuen Fortbewegungsmitteln eindämmen. E-Mopeds werden daher künftig als Kraftfahrzeuge klassifiziert und dürfen keine Fahrradwege mehr benützen. Zudem gilt künftig eine Helm-, Führerschein- und Versicherungspflicht.

E-Scooter: Helmpflicht bis 16 Jahre

Für E-Scooter wird eine Helmpflicht bis 16 Jahre eingeführt. Bei E-Bikes kommt eine Helmpflicht bis 14. Ebenfalls in der StVO-Novelle enthalten sind automationsgestützte Zufahrtskontrollen, wie sie etwa für die Wiener Innenstadt geplant sind. Damit soll es möglich werden, Fahrzeuge ausfindig zu machen, die unerlaubterweise in verkehrsberuhigte Zonen einfahren.

Vor allem die kamerabasierten Zufahrtskontrollen stießen auf Widerstand der FPÖ. „Die Freiheit stirbt leise“, warnte die FPÖ-Abgeordnete Elisabeth Heiß in der Plenardebatte. „Kinder sterben leider nicht leise“, konterte der SPÖ-Mandatar Wolfgang Moitzi und verwies auf die steigende Zahl von Verkehrsunfällen, die durch die StVO-Novelle eingedämmt werden sollen.

Datenschutzbedenken seien ernst genommen und umfassend berücksichtigt worden, betonten Verkehrsminister Peter Hanke und die Sprecher der Koalitionspartner ÖVP und NEOS unisono. Die Grünen unterstützten die Novelle, forderten aber, dass die Kameras während Demonstrationen auf öffentlichen Verkehrsflächen erkennbar ausgeschaltet werden. Der entsprechende Abänderungsantrag erhielt allerdings keine mehrheitliche Zustimmung.






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