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UNO-Kinderkonvention: 4 Prinzipien

präsentiert von Michael Palomino (2026)

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Kinderrechtskonvention von 1989

https://www.unicef.ch/de/wer-wir-sind/kinderrechtskonvention

Am 20. November 1989 verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen die UN-Konvention über die Rechte des Kindes. Erstmals erhielten damit alle Kinder der Welt Rechte – auf Überleben, Entwicklung, Schutz und Beteiligung.

Das Übereinkommen formuliert weltweit gültige Grundwerte im Umgang mit Kindern, und zwar über alle sozialen, kulturellen, ethnischen oder religiösen Unterschiede hinweg. Erstmals werden Kinder als eigenständige Persönlichkeiten angesehen, die eine eigene Meinung haben und diese auch äussern dürfen. Alle Staaten mit Ausnahme der USA haben die Konvention ratifiziert.

Inhalt und Grundprinzipien

Die Kinderrechtskonvention umfasst 54 Artikel, die auf vier Grundprinzipien beruhen:

1. Das Recht auf Gleichbehandlung

Kein Kind darf benachteiligt werden, sei es wegen seines Geschlechts, seiner Herkunft oder Staatsbürgerschaft, seiner Sprache, Religion oder Hautfarbe, wegen einer Behinderung oder wegen seiner politischen Ansichten.

2. Das Recht auf Wahrung des Kindeswohls

Wann immer Entscheidungen getroffen werden, die sich auf Kinder auswirken können, hat das Wohl des Kindes Vorrang. Dies gilt in der Familie genauso wie für staatliches Handeln.

3. Das Recht auf Leben und Entwicklung

Jedes Kind muss Zugang zu medizinischer Hilfe bekommen, zur Schule gehen können und vor Missbrauch und Ausbeutung geschützt werden.

4. Das Recht auf Anhörung und Partizipation

Alle Kinder sollen als Personen ernst genommen und respektiert werden. Das heisst auch, dass man sie ihrem Alter gerecht informiert und sie in Entscheidungen einbezieht.






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