Kriminell-korrupte Schweiz am 6.8.2026: Chirurgen operieren gern wegen Boni - zum Beispiel überflüssige Kaiserschnitte:
Das Geschäft mit Geburten – Experte warnt: Ärzte-Boni führen zu unnötigen Kaiserschnitten
https://www.blick.ch/politik/in-glarus-werden-41-prozent-der-kinder-via-kaiserschnitt-geboren-experte-ist-sich-sicher-medizinisch-nicht-erklaerbar-aber-mit-dem-lohnmodell-der-chefaerzte-id22161857.html
Simone Steiner -- Bundeshausredaktorin -- In manchen Spitälern können Chefärzte ihren Lohn mit unnötigen Operationen optimieren. Unter dem System leiden die Patientinnen und Patienten.
Chefärzte verdienen bis zu 850'000 Fr. im Universitätsspital Basel jährlich
41 Prozent Kaiserschnitt-Rate im Kanton Glarus laut Obsan 2024
Inselspital Bern führte 2022 Fixlöhne für Kaderärzte ein
Chefärzte verdienen happige Löhne. Im Universitätsspital Basel etwa verdienen die Topmediziner bis zu 850'000 Franken im Jahr, wie eine Recherche von Blick zeigt. Doch damit ist nicht genug: In einigen Spitälern erhalten die Mediziner neben ihrem Grundsalär auch variable Lohnbestandteile.
Dazu gehören zum Beispiel Honorare für die Behandlung von Privatpatienten, Boni und Vergütungen für ihre Tätigkeit als Uni-Professoren. «Diese zusätzlichen Lohnbestandteile können das Gehalt der Ärzte beträchtlich erhöhen», sagt der Gesundheitswissenschaftler Armin Gemperli (53) von der Universität Luzern zu Blick.
Vor allem das Bonussystem wurde wiederholt scharf kritisiert. Die Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte (FMH) etwa lehnt zielbezogene Bonusvereinbarungen in Spitalarztverträgen ab. Es sei empirisch belegt, dass sich «Pay for Performance» bei komplexen Tätigkeiten kontraproduktiv auswirken könne und die intrinsische Motivation beeinträchtige, heisst es im Positionspapier.
Im Zweifelsfall wird operiert
Von der Politik gerieten vor allem Vereinbarungen, die an Mengenziele geknüpft sind, unter Beschuss. Solche Boni verleiten Ärzte dazu, unnötige Leistungen zu erbringen: Weil das Geld lockt, wird im Zweifelsfall operiert.
Das Phänomen könne man laut dem Gesundheitswissenschaftler Gemperli etwa bei Kaiserschnitten beobachten. Laut dem Schweizerischen Gesundheitsobservatorium (Obsan) wurden im Jahr 2024 im Kanton Glarus 41 Prozent der Entbindungen per Kaiserschnitt durchgeführt. In der Waadt waren es lediglich 25 Prozent. Der Schweizer Durchschnitt liegt bei 33 Prozent.
«Solche kantonalen Unterschiede lassen sich medizinisch nicht erklären», sagt Gemperli. Der Gesundheitswissenschaftler führt die Differenzen auf die finanziellen Anreize zurück. Bei einem Kaiserschnitt könnten die Ärzte mehr abrechnen als bei einer vaginalen Geburt. Hinzu komme, dass der Eingriff lukrativer sei, weil er besser planbar sei.
Wie Gemperli lehnt auch die FMH Bonusvereinbarungen ab, die an Mengenziele geknüpft sind. Ziel sei es nicht, möglichst viele Behandlungen durchzuführen, sondern die notwendigen Behandlungen in der erforderlichen Qualität zu erbringen.
Einige Spitäler haben Fixlöhne eingeführt
Aufgrund dieser Problematik haben einzelne Spitäler mengenabhängige Honorare bereits abgeschafft, wie Blick auf Anfrage erfuhr. Im Berner Inselspital etwa erhalten Kaderärzte seit 2022 Fixlöhne. Auch im Universitätsspital Zürich sowie im Kantonsspital Winterthur gibt es seit 2022 keine mengenabhängigen Boni mehr. In den Zürcher Spitälern bleibt aber ein variabler Lohnanteil von maximal 10 Prozent der Gesamtvergütung weiterhin erhalten. Dieser orientiert sich an Qualitäts- und Führungszielen.
Auch in vielen anderen öffentlichen Spitälern sind variable Lohnbestandteile für Ärzte weiterhin gang und gäbe – etwa bei den Solothurner Spitälern, dem Luzerner Kantonsspital oder dem Kantonsspital St. Gallen. Die Gefahr dabei: Patientinnen und Patienten könnten unnötig operiert werden – und die Gesundheitskosten steigen.
Pharma-Korruption vom Feinsten in der Schweiz:
Kriminelles schweizer Pharma-"Gesundheitssystem" am 13.8.2026: Schweizer Regierung finanziert "Rabatte" mit Steuergeldern, aber die kriminellen Pharma-Ärzte, Apotheker und Spitäler kassieren die Rabatte ein!
Ärzte, Apotheker und Spitäler geben Medi-Rabatte nicht weiter
https://www.nau.ch/news/schweiz/finanzkontrolle-rugt-aufsicht-bei-arzneimittel-vergunstigungen-67159559
Keystone-SDA -- Bern -- Ärzte, Spitäler und Apotheker geben Medikamenten-Vergünstigungen nicht wie vorgeschrieben weiter. Die Finanzkontrolle fordert Verbesserungen vom Bund.
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Spitäler, Ärzte und Apotheken geben Medikamenten-Vergünstigungen nicht immer weiter.
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Die Finanzkontrolle kritisiert die wenig wirksamen Kontrollen des BAG und fordert Massnahmen.
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Das Budnesamt für Gesundheit rechtfertigt sich, die Strukturen würden aufgebaut.
Arztpraxen, Spitäler und Apotheken müssen ihnen gewährte Vergünstigungen beim Kauf von Arzneimitteln von Gesetzes wegen grundsätzlich an die Krankenkassen weiterreichen. Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) stellt den Akteuren und dem Bund in einem Prüfbericht vom Mittwoch ein schlechtes Zeugnis aus.
2024 hätten Leistungserbringer
geldwerte Vorteile von 743 Millionen Franken erhalten
– acht Prozent des
Medikamentenumsatzes, schätzt die EFK. Bei
rund der Hälfte des Betrages geht sie davon aus,
dass Vorteile teilweise pflichtwidrig einbehalten
wurden oder aber nicht angemessen waren. 88
Millionen Franken seien
weitergegeben worden.
Unsichere Schätzung
Ihre Schätzung sei mit erheblicher Unsicherheit behaftet, räumt die EFK ein. Grund ist, dass sich der genaue Umfang der geldwerten Vorteile nicht bestimmen lässt. Zudem wurden Grossisten nicht in die Rechnung eingeschlossen.
Agieren Grossisten zwischen Arzneimittel-Herstellern und Leistungserbringern, müssen sie von den Herstellern gewährte Vorteile nicht offenlegen und sie auch nicht an Kassen und Versicherte weitergeben. Das gilt nur für Vergünstigungen von Grossisten gegenüber Leistungserbringern.
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) prüft seit 2020, ob Leistungserbringer geldwerte Vorteile an die Krankenkassen und letztendlich die Versicherten weitergeben, wenn sie das müssen. Diese Kontrollen seien kaum wirksam, so die EFK. Dem Risiko von ungebührlichen oder gesetzeswidrig einbehaltenen Vergünstigungen werde nicht genügend Rechnung getragen.
Gründe seien die Covid-19-Pandemie
und Personal-Sparrunden. Strafrechtliche Sanktionen
wegen ungerechtfertigt einbehaltener Vorteile gab es
bisher nicht. Es laufen aber Verfahren. Man sei zwar
im Verzug, doch würden die nötigen Strukturen
aufgebaut, hiess es seitens des BAG dazu. Das Thema
sei wichtig.
Klarheit schaffen
Die EFK empfiehlt dem BAG zunächst, die nötigen, aktuellen Daten für die Beurteilung geldwerter Vorteile zu beschaffen. Auch sollte die Ausweitung der Transparenzpflichten auf Grossisten geprüft werden.
Für die EFK ist zudem die Frage relevant, welche Vergünstigungen weitergegeben werden müssen und welche nicht. Sie denkt dabei an die Verschiebung in Richtung Skonti und Abzüge für Grossbestellungen respektive für online getätigte Bestellungen.
Nach Ansicht der Hersteller und Leistungserbringer seien das Abgeltungen für gleichwertige Gegenleistungen, die der Weitergabepflicht nicht unterstünden, schreibt sie. Für die EFK ist jedoch ein Skonto von einem bis zwei Prozent «wesentlich».
Diese Abschläge müssten an Kassen
und Versicherte weitergegeben
werden, findet sie. Das BAG ist damit einverstanden,
diese Weitergabe künftig zu verlangen.
«Ein falsches Signal»
Kritisiert wird von der EFK auch, dass das BAG lediglich Praxen und Spitäler kontrolliert, die Vereinbarungen zur nicht vollständigen Weitergabe von Vergünstigungen eingegangen sind – Apotheken sind nicht darunter. Gemäss den Vereinbarungen dürfen bis 49 Prozent der Vergünstigungen für die Verbesserung der Behandlungsqualität eingesetzt werden.
Ausserdem geht das Bundesamt
Hinweisen – zum Beispiel von Kassen – auf
ungerechtfertigt einbehaltene geldwerte Vorteile
nach. Nur Leistungserbringer zu kontrollieren, die
eine solche Vereinbarung eingegangen sind, ist für
die EFK «ein falsches Signal».
BAG lehnt Empfehlung ab
Das BAG solle dort hinschauen, wo es keine Vereinbarungen gebe, findet sie. Von Ärzten und Spitälern mit Vereinbarung solle es sich jährlich die Vergünstigungen pro Medikament vorlegen lassen.
Das BAG lehnte diese Empfehlungen zunächst ab und verwies auf die Rechtslage sowie begrenzte Ressourcen. Die von der EFK aufgrund der finanziellen Tragweite dieser Haltung kontaktierte Gesundheitsministerin Elisabeth Baume-Schneider erklärte daraufhin aber, die Empfehlung werde umgesetzt.
Die Stiftung für Konsumentenschutz forderte auf den Bericht hin, die Rabattsysteme abzuschaffen. An deren Stelle müssten tiefere und transparentere Medikamentenpreise treten, schrieb sie. Damit würden auch die Kosten für die Grundversicherung sinken und das Einfallstor für fragwürdige Anreize in der Verschreibungspraxis verschwinde.
Korruption kann vermutet werden:
Schweiz am 13.8.2026: Kriminelle Jüdin Levy (Managerin des BAG OHNE Medizinstudium) am 13.8.2026: machte KEINE Kontrolle über Rabatte - 2 Milliarden Franken SCHADEN:
Zwei Milliarden Schaden: Bundesamt verweigert Arbeit – Politik fordert Konsequenzen
https://www.20min.ch/story/zwei-milliarden-schaden-bundesamt-verweigert-arbeit-politik-fordert-konsequenzen-103616659
Stefan Lanz -- Das Bundesamt für Gesundheit hat es versäumt, Medikamentenrabatte zu kontrollieren. Darum haben die Prämienzahler zwei Milliarden zu viel bezahlt. Die Politik ist sauer – und fordert Konsequenzen.
- Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat es versäumt, Medikamentenrabatte zu kontrollieren.
- Laut der Eidgenössischen Finanzkontrolle hat das die Prämienzahler in sechs Jahren über zwei Milliarden Franken gekostet.
- Politiker von SP und SVP fordern Konsequenzen; der Konsumentenschutz verlangt ein Verbot der Rabattsysteme.
Auf viele Medikamente bekommen Ärzte und Apotheken Rabatt. Ein Teil dieser Rabatte soll auch den Versicherten zugutekommen – so will es das Gesetz.
Für die Kontrolle dieser Rabatte ist das Bundesamt für Gesundheit (BAG) zuständig. Doch dieses hat schlicht und einfach nicht kontrolliert. Die Prämienzahler hat das in den letzten sechs Jahren über zwei Milliarden Franken gekostet, wie die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) in einer Untersuchung festgestellt hat – mehr dazu liest du hier.
Die Politik reagiert empört auf die Untätigkeit des Bundesamts.
SVP: Verwaltung müsste zur Rechenschaft gezogen werden können
Thomas de Courten ist Gesundheitspolitiker der SVP. Sein Fazit: «Was die EFK offenlegt, ist skandalös, aber für mich leider wenig überraschend.» Der Gesetzgeber habe klare Vorgaben zur Integrität, zur Transparenz und zur Weitergabe von Vergünstigungen vorgegeben. «Diese müssen mit aller Konsequenz durchgesetzt werden.»
Weiter findet der Nationalrat aus dem Kanton Baselland: «In der Privatwirtschaft muss jeder, der seinen Job nicht macht, mit Konsequenzen rechnen.» Das müsste endlich auch in der Verwaltung passieren, findet er. «Massnahmen der politischen Führung sind gefordert.»
SP: Rabatte müssen bei Prämienzahlern ankommen
Nationalrätin Sarah Wyss (SP) erwartet, dass das BAG seine Aufsicht konsequent wahrnimmt. «Es kann nicht sein, dass ausgehandelte Rabatte nicht bei den Prämienzahlenden ankommen, weil die Kontrolle ungenügend ist.» Allerdings kritisiert sie auch die Ärzte, Apotheken und Pharmafirmen scharf: «Ich erwarte auch von den Leistungserbringenden, dass sie das Gesetz einhalten – mit oder ohne Aufsicht.»Nationalrätin Sarah Wyss (SP) fordert konsequente Kontrollen der Medikamentenrabatte und kritisiert die Sparpolitik des Bundes.20min/Matthias Spicher
Allerdings kritisiert sie auch die Sparmassnahmen des Bundes der letzten Jahre. Hintergrund: Das BAG hat die eigentlich für die Kontrolle der Rabatte angestellten Mitarbeitenden zuerst für die Pandemiebekämpfung abgezogen und dann die Abteilung von elf auf 7,5 Vollzeitstellen reduziert. Wyss sagt: «Wenn bei der Aufsicht gespart wird, kann das am Ende direkt die Prämienzahlenden treffen. Hier steht deshalb auch das Parlament in der Verantwortung.»
Konsumentenschutz fordert Abkehr von Rabattsystemen
Sarah Wyss fordert weiter: «Der Bericht muss Anlass sein, das gesamte System der intransparenten Rabatte grundsätzlich kritisch zu hinterfragen und andere Modelle ernsthaft zu prüfen.»
Auch der Konsumentenschutz will den Rabatten an den Kragen. «Der Konsumentenschutz fordert ein Verbot solcher Rabattsysteme und stattdessen grundsätzlich tiefere Medikamentenpreise», sagt Sara Stalder.
ebenda:
BAG von Levy ohne Kontrolle am 13.8.2026: lässt die Bevölkerung viel zu viel für Medis zahlen und das ist der Levy einfach EGAL:
Wir zahlen Hunderte Millionen zu viel für Medikamente: Ärzte und Apotheker sacken Rabatte ein – BAG schaut weg
https://www.msn.com/de-ch/gesundheit/allgemein/wir-zahlen-hunderte-millionen-zu-viel-f%C3%BCr-medikamente-%C3%A4rzte-und-apotheker-sacken-rabatte-ein-bag-schaut-weg/ar-AA29XVR8
Schweizerinnen und Schweizer haben viel zu viel für Medikamente bezahlt. Zu diesem Schluss kommt die Eidgenössische Finanzkontrolle, eine der angesehensten Aufsichtsbehörden in der Schweiz. Das Geld – schätzungsweise 350 Millionen Franken pro Jahr – floss in die Kassen von Ärzten, Apothekern oder Spitälern.
Es geht dabei um Rabatte, die die Mediziner von den Lieferanten bekommen. Zu grossen Teilen – und abgesehen von gewissen Ausnahmen – müssen die Rabatte an die Krankenkassen und Prämienzahler weitergegeben werden. Das schreibt das Gesetz seit Jahren vor.
Eine Prüfung der Finanzkontrolle zeigt nun aber, dass diese Rabatte nach wie vor nicht in jedem Fall zu den Prämienzahlern gelangen. Eine Summe von 750 Millionen Franken überprüften die Aufseher. Insgesamt kamen von den 750 Millionen nur 12 Prozent bei den Prämienzahlern an. Der Rest geht über Rabatte, Skonti, Weiterbildungsbeiträge und so weiter an die Gesundheitsversorger. Teils durchaus zu Recht. Doch bei der Hälfte des Betrages, also bei 350 Millionen, setzt die Finanzkontrolle ein Fragezeichen. Diese Zahlungen könnten unangemessen oder gar falsch sein.
Es geht um noch viel mehr Geld
Doch tatsächlich dürfte noch viel mehr als die 350 Millionen den Prämienzahlern durch die Lappen gehen: Denn nur ein Teil der Geschäfte wurde überhaupt untersucht. Insgesamt betragen die Medikamentenkosten 9,9 Milliarden Franken, ein Viertel der obligatorischen Krankenversicherung.
In der Kritik steht das Bundesamt für Gesundheit (BAG). Die Finanzkontrolle fährt der Behörde deutlich an den Karren. Aus Sicht der Aufseher hat das BAG zu wenig genau kontrolliert. Tatsächlich waren ursprünglich elf Stellen dafür vorgesehen. Inzwischen wurde die Stellenzahl aus Spargründen auf 7,3 Stellen reduziert. Wegen Covid waren Angestellte zudem für andere Aufgaben abgezügelt worden. Und obwohl es um einen Milliardenmarkt geht, hat der Bund in den letzten fünf Jahren kein einziges Verfahren wegen eines Vergehens abgeschlossen.
Das BAG verfügt laut der Finanzkontrolle zudem über «keine verlässlichen und aktuellen Zahlen». Eine «risikobasierte Aufsichtstätigkeit» sei so weder möglich noch wirksam, lautet das Fazit der Aufseher. Das BAG hole auch keine Informationen bei den Leistungserbringern ein, sondern erwarte die Kontrollen von den Krankenversicherern.
Baume-Schneider griff durch
Brisant: Das Bundesamt wehrte sich gegen zwei Empfehlungen der Aufseher. Diese sollten zu mehr Kontrollen führen. Die Finanzkontrolle liess den Streit daraufhin eskalieren. Sie intervenierte direkt bei Gesundheitsministerin Elisabeth Baume-Schneider (62, SP). Die Bundesrätin griff durch und brachte ihre Behörde auf Linie.
Inzwischen führt das Bundesamt für Gesundheit Verfahren wegen mutmasslicher Verstösse. Ein besonders krasser Fall: Der Pharmariese Sandoz zahlte, so wurde 2023 dank einer SRF-Recherche publik, einer Arztpraxis 67'000 Franken für Bildschirme und Patientenwerbung. Mutmasslich, so das BAG, eine Gegenleistung für verkaufte Sandoz-Medikamente. Gelder, die auch andere Arztpraxen erhielten. Sandoz sieht dies laut EFK-Bericht anders und ist «von der Rechtskonformität der Werbegelder» überzeugt.
Beim Bundesamt für Gesundheit gibt man zwar zu, dass man gerade wegen Covid verspätet dran sei. Seither baue man seine Tätigkeit aber aus. Zudem habe man Meldeplattformen für Verstösse eingerichtet und auch die Krankenkassen würden, wie es ihre Pflicht sei, Kontrollen vornehmen.


