1. Goethe: "Rohe
Völker"
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Goethe, Portrait von 1828, ein Rassist [1]
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"Naturmenschen, rohe Völker, Kinder haben grosse Neigung zur
Farbe in ihrer höchsten Energie, und also besonders zu dem
Gelbroten. Sie haben auch eine Neigung zum Bunten."
Kommentar
Gottlob gibt es noch Völker, die eine Neigung zum Bunten
haben, denn die "zivilisierten Völker" haben die Farben und
damit einen grossen Teil der Emotionen verloren und leben
nur noch im Geldgeist. Es ist ein Menschenrecht, Farben zu
tragen. Die Industrie will dieses Menschenrecht nicht mehr
gewähren, sondern verordnet Kleiderzwang und Krawattenzwang.
Goethe: "Die Wilden"
"Ich erinnere mich, dass ein hessischer Offizier, der aus
Amerika kam, sein Gesicht nach Art der Wilden mit reinen
Farben bemalte, wodurch eine Art von Totalität entstand, die
keine unangenehme Wirkung tat."
Kommentar
Es ist eben umgekehrt: Die Indianer sind die zivilisierten
Völker, die der Erde keinen Schaden zufügen, und die
Menschen der Industrialisierung sind die "Wilden", die die
Erde immer mehr zerstören.
Michael Palomino, 27.8.2007
Es gibt viele Menschen, die von Goethe nicht viel halten.
Aber es gibt eine Religionsgruppe, die den Goethe als ihren
"Vorläufer" verehrt: Das sind die Anhänger von Rudolf
Steiner mit ihrem Kultzentrum "Goetheanum" in Dornach in der
Schweiz.
2. Rassist Steiner erfindet: Menschen haben
sich auch kriminelle Eltern selber "ausgewählt"
Steiner-Rassismus und
Steiner-Terror: Jeder Mensch hat sich die Eltern selber
"ausgewählt" - und Krankheiten auch!
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Rudolf
Steiner, Portrait eines Rassisten mit Brille und
Buch [2]
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Der Steiner-Rassismus äussert sich mit seiner Lehre der
Reinkarnation unter anderem dadurch, dass dort der Glaube
(bzw. Psycho-Terror) verbreitet wird, jeder Mensch - bzw.
jede Seele - habe sich seine Eltern selber "ausgewählt" und
sei in ein "Familienschicksal" eingebunden. Wenn die
Verhältnisse in der Familie schlecht seien, dann sei dies
eine Bestrafung für Vorgänge im "vorigen Leben", um aus den
schlechten Umständen zu "lernen". Und wenn das Kind den
Eltern nicht vergeben würde und so kein Friede zustandekäme,
dann würde im nächsten Leben der Terror zwischen genau den
beiden Seele in eine neue Runde gehen.
Konkret heisst dies:
-- wenn ein Mädchen einen Vergewaltiger-Vater hat, dann hat
das Mädchen sich den Vergewaltiger-Vater selbst
"ausgewählt", bzw. die Seele des Mädchens soll sich den
Vergewaltiger-Vater "ausgewählt" haben, weil die Seele
daraus "lernen" soll
-- wenn ein Kind einen Trinkervater oder eine Trinkermutter
hat, dann hat sich das Kind diese Trinkereltern selber
"ausgewählt", bzw. die Seele des Kindes soll sich die
Trinkereltern "ausgewählt" haben, weil die Seele daraus
"lernen" soll
-- wenn Kinder in Regionen geboren werden, wo sie an Hunger
sterben, dann haben sich die Kinder den Hungertod selber
"ausgewählt", bzw. die Seelen der Kinder sollen sich den
Hungertod "ausgewählt" haben, weil die Seelen daraus
"lernen" sollen.
Konkret heisst dies weiter:
-- die Eltern können dem Kind immer sagen, was sie zu tun
haben, mit der Begründung, das Kind habe ja die Eltern
"ausgewählt"
-- die Eltern können alle Signale des Kindes abwehren mit
der Begründung, das Kind habe ja die Eltern "ausgewählt"
-- die Eltern können jegliche Weiterbildung über Kinder
verweigern mit der Begründung, das Kind habe ja die Eltern
"ausgewählt".
Konkret heisst dies auch:
-- Kinder "wählen" sich ihre Krankheiten "selber aus", und
die Eltern können den Kindern immer vorwerfen, selber an
einer Krankheit die Schuld zu tragen, z.B. eine Magersucht,
oder eine Lähmung etc.
Am Ende hat man also arrogante Steiner-Eltern gegenüber
leidenden Steiner-Kindern, wobei die Kinder die Frage
beantworten müssen, wieso sie bei so dummen Steiner-Eltern
sind, und wieso der Rassist Steiner diese soziale Struktur
auch noch predigt, und dieses Ganze auch noch eine
"christliche" Religion sein soll, wo zwei Jesusse vorkommen.
Das Goetheanum und die angeschlossenen Steiner-Schulen bzw.
"Waldorfschulen" verbreiten in ihren Philosophieseminaren
diesen kriminellen Psychoterror, der jeglichen
Menschenrechten widerspricht. Bis heute tut die europäische
Justiz nichts dagegen und erklärt diesen
Steiner-Psychoterror als legal bzw. als "Freiheit".
3. Kr. Justizdepartement Bern behauptet:
Eltern "ausgewählt" zu verbieten "erscheint nicht
angezeigt"
2002: Das Justizdepartement
meint über den Steiner-Psychoterror, die Eltern
"ausgewählt" zu haben: "Ein strafrechtliches Verbot
erscheint nicht angezeigt"
Schreiben
des Bundesamt für Justiz in Bern vom 4.2.2002 mit
der These, die Behauptung, die Eltern "ausgewählt"
zu haben, sei keine Ehrverletzung [3]
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Das Bundesamt für Justiz meint, ein
"strafrechtliches Verbot" der "von Steiner
vertretenen Prinzipien von Inkarnation und Karma"
sei "nicht angezeigt." Die Behauptung, die Eltern
"ausgewählt" zu haben, sei keine Ehrverletzung,
weil es einem freistehe, dies zu glauben oder
nicht.
<Bundesamt für Justiz, Strafrecht II, 3003
Bern, 4. Februar 2002
Herrn Michael Palomino, Florastrasse 11, 4057
Basel (meine Adresse 2001-2004).
Ihre Nachricht vom 28. Januar 2002; In der Antwort
anzugeben: sd
Sehr geehrter Herr Palomino
Wir danken Ihnen für Ihr Schreiben vom 28. Januar
2002.
Ihre Gefühle [dass die Behauptung, sich die Eltern
"ausgewählt" zu haben, eine schwere Ehrverletzung
sei] sind verständlich, aber die Behauptung, man
habe sich seine Eltern "selbst ausgewählt",
erfüllt keinen Straftatbestand:
Die von Steiner vertretenen Prinzipien von
Inkarnation und Karma, wonach jeder Mensch sein
Lebensschicksal selbst zu verantworten hat, sind
objektiv ungeeignet, Sie in Ihrer Geltung als
ehrbarer Mensch zu treffen, auch wenn Sie sich
dadurch subjektiv in Ihrer Ehre verletzt fühlen.
Die Äusserungen sind nicht als Unwerturteil über
Ihre Person zu interpretieren, sondern als
Ausdruck einer Weltanschauung, die nicht geteilt
zu werden braucht. Es ist Ihr gutes Recht, die
Lehre vom Karma mit Entschiedenheit abzulehnen und
deren pädagogischen Wert zu bezweifeln, aber ein
strafrechtliches Verbot erscheint nicht angezeigt.
Mit freundlichen Grüssen, BUNDESAMT FÜR JUSTIZ,
Strafrecht, Besonderer Teil, i.A., Dorrit
Schleiminger.>
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Die dauernde Ehrverletzung
und der dauernde Psychoterror unter dem Vorwurf, die
Eltern oder Krankheiten "ausgewählt" zu haben -
Depressionen und Selbstmorde
Mit der Ablehnung des Glaubens ist aber der Vorwurf nicht
aus der Welt geschafft. Dem Staat und der Justiz ist es
somit völlig egal, wie die Menschen unter dem Vorwurf leiden
müssen, sie hätten ihre Eltern "ausgewählt". Jegliches
Menschenrecht ist verletzt. Der Druck auf die Opfer von
kriminellen Eltern bleibt weiter erhöht.
Und dasselbe gilt bei Krankheiten des Kindes, wo sich das
Kind fragen muss, wieso es krank wurde, und die Eltern sind
immer "fein raus", auch wenn es mit einer neutralen
Sichtweise offensichtlich ist, dass die Eltern die Schuld
tragen.
So bekommt der Staat am Ende immer mehr depressiven
Menschen, die dann die Büros bei den Psychologen füllen, und
die "Gesundheitskosten" steigen immer höher, dank der ewigen
Ehrverletzung, dass man seine Eltern "ausgewählt" habe.
Unter dem Steiner-Psychoterror finden auch viele Selbstmorde
statt, die nirgendwo erwähnt werden. Wie kriminell und wie
feige darf eine Justiz zu den Menschen sein? Wie lange
bleiben die Menschen vor dem Steiner-Psychoterror noch
ungeschützt? Wie lange werden die Menschenrechte noch
verletzt werden durch den Steiner-Psychoterror?
So lange die Juristen und Anwälte mit Spitzfindigkeiten ihre
Gehälter sichern können, und so lange die Justiz darum
herumkommt, klare Menschenrechtsverletzungen endlich zu
ahnden, passiert leider gar nichts zugunsten der
Menschenrechte. Und je mehr Steiner-Menschen in Europa in
der Justiz sitzen, desto weniger ist die Chance gegeben,
dass etwas zugunsten der Menschenrechte ändert, denn
diejenigen, die "oben" sitzen, die haben ja "Glück" gehabt
im Leben.
Und diejenigen, die an Reinkarnation und an solche
persönlichen Zusammenhänge im Leben glauben, die schränken
sich dabei selber ein in ihrem Leben. Es gehen dabei viele
Entwicklungsmöglichkeiten verloren. Auch dies sieht die
Justiz bis heute nicht. Warum denn auch, wenn immer mehr
Steiners in der Justiz sitzen, die "Glück" gehabt haben...
4. Hugo Stamm (sog. "Sektenexperte")
behauptet: Eltern "ausgewählt" sei "Glaubens- und
Kultusfreiheit"
2002: Sektenexperte Hugo
Stamm vom Tages-Anzeiger meint, die Behauptung, die Eltern
"ausgesucht" zu haben, sei "Glaubens- und Kultusfreiheit"
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Ich fragte bei Sektenexperte Hugo Stamm
vom Tages-Anzeiger in Zürich nach, wieso sich die
Kinder die Eltern und Krankheiten "ausgewählt"
haben sollen (meine Anfrage vom 25.2.2002)
Anfrage von
Palomino an Hugo Stamm 01 wegen kriminellen
Steiner-Eltern, 25.2.2002 [4]
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Herr Stamm empfahl
mir daraufhin auf einer kleinen Karte das Buch von
Baumann-Bay "Achtung Anthroposophie" [5]
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Ich fragte daraufhin, ob es möglich sei,
gegen die unmenschliche und ehrverletzende
Reinkarnationstheorie gesetzlich etwas zu
unternehmen, denn es ist doch gemäss den
Menschenrechten unmöglich zu behaupten, dass
Krankheit "Ergebnis ausgleichender Gerechtigkeit"
sei, oder dass Kinder sich die Eltern "ausgewählt"
hätten, wenn es z.B. Schlägereltern,
Trinkereltern, Scheidungseltern oder Vergewaltiger
sind (meine Anfrage vom 2.3.2002).
Anfrage
von Palomino an Hugo Stamm 02 wegen des Buchs von
Baumann-Bay und den kriminellen Steiner-Eltern,
2.3.2002 [6]
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Herr Hugo Stamm meinte:
"ich befürchte, dass gesetzlich nichts zu machen
ist. Die Behauptung verletzt das Rassismusgesetz
nicht, sondern wird geschützt durch die Glaubens-
und Kultusfreiheit."
Schreiben von
Sektenexperte Hugo Stamm vom 6.3.2002, dass die
Behauptung, man habe sich die Eltern "ausgewählt",
"Glaubens- und Kultusfreiheit" sei [7]
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Die Menschenrechte sollen sich also den
menschenrechtsfeindlichen Religionen unterwerfen. Wieso gibt
es dann die Menschenrechte? Die Medien und die Justiz machen
einfach nichts, um die Menschenrechte durchzusetzen und die
Menschen vor Ehrverletzung, Steiner-Terror, Psychoterror und
psychischer Unterdrückung zu schützen!
5. Rassist Steiner erfindet: Nur
Steiner-Menschen sind "VOLLMENSCH"
Steiner-Rassismus und
Steiner-Terror: Nur Steiner-Menschen sind "Vollmenschen"

Rittersbacher:
Wirkungen
der Schule im Lebenslauf. Quellenlesebuch der
Pädagogik Rudolf Steiners, bearbeitet von Karl
Rittersbacher, Buchdeckel [8]
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Steiner verspricht in vielen Texten,
dass sein System "Vollmenschen" heranzüchten
würde. Die Menschenzucht ist somit vollends
programmiert, wie man aus folgenden Texten aus dem
Buch "Wirkungen der Schule im Lebenslauf" von Karl
Rittersbacher ersehen kann:
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Rittersbacher:
Wirkungen
der Schule im Lebenslauf. Quellenlesebuch der
Pädagogok Rudolf Steiners, bearbeitet von Karl
Rittersbacher, S.151, mit der Angabe,
"Vollmenschen" zu "entwickeln" [9]:
Zitat Steiner:
<Nur dann, wenn ein Mensch zwischen seinem
siebenten und vierzehnten Lebensjahre so
heranwächst, dass er an dem andern Menschen, der
ihm Autorität ist, sich gewissermassen
hinaufrankt, dann entwickelt sich der Vollmensch,
der sich entwickeln soll. Und dieser Vollmensch kann
sich nur entwickeln, wenn wir in dieser Zeit
manches in einer sehr gründlichen Weise
pädagogisch anfassen.> (Quelle B2, 11. Vortrag)
wobei natürlich die Steiner-Pädagogik und keine
andere Pädagogik gemeint ist.
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Rittersbacher:
Wirkungen
der Schule im Lebenslauf. Quellenlesebuch der
Pädagogok Rudolf Steiners, bearbeitet von Karl
Rittersbacher, S.219, mit der Angabe, was die
"Vollmenschen" dann aus der "Ordnung" machen
werden [10]:
Zitat Steiner:
<Dann wird in dieser Ordnung immer das leben,
was die in sie eintretenden Vollmenschen aus
ihr machen; nicht aber wird aus der
heranwachsenden Generation das gemacht werden, was
die bestehende soziale Organisation aus ihr machen
will.> (Quelle B2, 1. Auflage, "Freie Schule
und Dreigliederung")
Konkret heisst das, dass Steiner hier Staatsfeinde
heranzüchten lässt, und die Eltern ihre Kinder
dafür hergeben. Der Staat soll von den
"Vollmenschen" so verändert werden, wie es die
"Vollmenschen" dann für richtig halten.
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Rittersbacher:
Wirkungen
der Schule im Lebenslauf. Quellenlesebuch der
Pädagogok Rudolf Steiners, bearbeitet von Karl
Rittersbacher, Quellenangaben A, B, C und der
erste Teil von D
Quelle B2 : Neugestaltung des sozialen Organismus
(Vierzehn Vorträge 1919). Bibliographie-Nr.
330/331. 1. Auflage 1963, Vortrag 11 [11].
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6. Staatsanwaltschaft Basel: Der
Steiner-Rassismus mit "VOLLMENSCH": erfüllt den Tatbestand
der Rassendiskriminierung nach Art. 261bis StGB nicht"
2007: Basler
Staatsanwaltschaft unternimmt nichts gegen den
Steiner-Rassismus mit dem Begriff "Vollmensch"
Die Justiz in der Schweiz hat keine Bedenken, dass der
Begriff "Vollmensch" rassistisch sei, auch wenn damit
impliziert wird, dass alle Menschen, die nicht aus
Steiner-Schulen kommen, "Halbmenschen" oder
"Viertelmenschen" sind. Die Basler Staatsanwaltschaft
billigt den Steiner-Rassismus und meint, damit seien keine
Menschen diskriminiert.
Wie blind kann ein Staat noch sein vor solch negativer
Energie? Die Basler Staatsanwaltschaft benötigt mehr Licht
in ihren Räumen.

Staatsanwaltschaft
Basel im Juli 2007: Nichteintretensentscheid
gegen den Begriff "Vollmensch" gemäss StPO §
100, ein Skandal
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Schreiben
der
Staatsanwaltschaft Basel-Stadt, Aktenzeichen
SO70718 045/cb [12]
<Beschluss über Nichteintreten gemäss § 100
StPO
vom 18. Juli 2007
Auf die Strafanzeige des Michael PALOMINO vom 13.
Juli 2007 wegen Rassendiskriminierung wird nicht
eingetreten, da offensichtlich
keine Straftat vorliegt (§ 100
StPO).
Begründung:
Der Begriff "Vollmensch" stellt weder einen
öffentlichen Aufruf zur Diskriminierung einer
Gruppe von Personen, noch die Diskriminierung
einer Rasse, Ethnie oder Religion dar und erfüllt
damit den Tatbestand der Rassendiskriminierung
nach Art. 261bis StGB nicht.
STAATSANWALTSCHAFT BASEL-STADT
Dr. iur. H. Ammann, Staatsanwalt
Mitteilung an
- Michael PALOMINO
Beilage
1. Rechtsmittelbelehrung
2. Eingereichtes Buch "Wirkungen der Schule im
Lebenslauf">
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Der gesunde
Menschenverstand sagt anders: Der Begriff "Vollmensch" ist
absolut rassistisch und diskriminierend gegen jedes
Menschenrecht
Religionsfreiheit hat dort ihre Grenzen, wo Menschenrechte
verletzt werden.
Der
Begriff "Vollmensch" verletzt in jeder Beziehung die
Menschenrechte, indem er mit dem Begriff "voll" gewisse
Menschen über andere setzt.
Die Verwendung des Begriffes "Vollmensch" ist für die
Steiner-Menschen automatisch ein Urteil gegen alle anderen
Menschen, die somit keine "Vollmenschen" sein sollen, weil
sie keine Steiner-Schule / Waldorf-Schule besucht haben.
Der Begriff "Vollmensch" ist
automatisch ein Aufruf zur Diskriminierung.
Wie blind kann ein Staat noch sein vor solch negativer
Energie? Wann werden die Menschenrechte gegen die
rassistischen Steiner-Bücher verteidigt? Die Basler
Staatsanwaltschaft scheint vom Goetheanum schon sehr
unterwandert zu sein und benötigt scheinbar mehr Licht in
ihren Räumen, damit sie endlich die Diskriminierung
"anderer" Menschen durch Rudolf Steiners Schriften erkennt.
Wie lange soll der Steiner-Rassismus und der Psycho-Terror
durch Steiner-Schulen und Steiner-Lehrer noch geduldet
werden? Wann werden die Steiner-Bücher endlich gesäubert und
den Menschenrechten angepasst?
7. Rassist Steiner erfindet "VOLLMENSCH" und
"MISSGEBURT"
Steiner-Rassismus und
Steiner-Terror: Der Steiner-Lehrer soll denken, der
Wissenschaftler ist eine "Missgeburt", und nur
Steiner-Menschen sind "Vollmenschen"

So ein
schönes Buch soll rassistisch sein? Ja, da ist
rassistisches Zeug drin, und die Justiz tut nichts! [13]
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Steiner geht noch einen Schritt weiter
und behauptet, die Steiner-Lehrer sollen immer
denken, dass Wissenschaftler "Missgeburten" seien,
weil die nicht in Steiner-Schulen aufgewachsen
sind bzw. kein "künstlerisches Element" in sich
tragen. Und nur Menschen, die in Steiner-Schulen /
Waldorf-Schulen aufgewachsen sind, würden als
"Vollmenschen" heranwachsen. Solcher
Steiner-Rassismus findet sich z.B. diesem Buch:
Clausen, Anke-Usche / Riedel, Martin:
Schöpferisches Gestalten mit Farben mit der
dazugehörigen Materialkunde. Methodisches
Arbeitsbuch Band IV für alle Altersstufen;
Mellinger-Verlag, Stuttgart, 3. Auflage 1981 [14]
Rudolf Steiner:
"Wir sollten als Erzieher das Gefühl haben: Insofern du bloss
Wissenschaftler bist, bist du seelisch-geistig
eine Missgeburt! Erst wenn du deinen
seelisch-geistig-körperlichen Organismus
umgestaltest, wenn dein Wissen künstlerische Form
annimmt, wirst du zum Menschen. Die zukünftige
Entwicklung wird im Wesentlichen von der
Wissenschaft zum künstlerischen Erfassen, von
der "Missgeburt" zum Vollmenschen führen!
Und daran hat der Pädagoge mitzuwirken!"
aus: Clausen, Anke-Usche / Riedel, Martin:
Schöpferisches Gestalten mit Farben mit der
dazugehörigen Materialkunde. Methodisches
Arbeitsbuch Band IV für alle Altersstufen;
Mellinger-Verlag, Stuttgart, 3. Auflage 1981, S.
134; aus: Rudolf Steiner: Pädagogik und Kunst,
Pädagogik und Moral. Verlag Freies Geistesleben,
Stuttgart. |
Kommentar: Der Rassismus
von Rudolf Steiner und des Goetheanums mit der
Klassifizierung "Missgeburt" und "Vollmensch" - schlafende
Justiz
Es geht nicht darum, wie das Rudolf Steiner wohl "gemeint"
hat. Sondern es geht darum, dass dieser Text heute noch in
den Buchläden so verkauft wird, ohne Kommentar, ohne
Korrektur etc.
Rudolf Steiner war ein Rassist, der nie einen anderen
Kontinent bereist hat. Die Aussage, dass Steiner-Lehrer
denken sollen, dass alle Wissenschaftler "Missgeburten"
seien, und dass nur die Steiner-Schüler "Vollmenschen"
seien, ist die Grundlage für die Arroganz des Goetheanums
und der Steiner-Lehrpersonen an Steiner-Schulen und
Waldorf-Schulen gegenüber der Welt.
Den Anspruch von Steiner, gemäss dem Buchtitel "Pädagogik
und Kunst, Pädagogik und Moral" zu erfüllen, wird von
Steiner damit sicher nicht erfüllt.
Dadurch wird die Gesellschaft einmal mehr zwischen
Staatsschulen und Steiner-Schulen / Waldorfschulen /
Anthroposophie gespalten und der Staatsapparat wird seit der
Gründung des Goetheanums mit Leuten unterwandert, die mit
Argumenten arbeiten, die jeder Logik entbehren, weil
einseitig im Sinne einer Steiner-Mafia geurteilt wird.
Der Rassismus gegenüber anderen Menschen mit dem Vorwurf als
"Missgeburt" wird durch die Steiner-Bücher planmässig
verbreitet. Und die Justiz schläft. Als Mensch mit
Menschenverstand fragt man sich, warum diese Justiz schläft.
Es gibt Steiner-Lehrer und Steiner-Lehrerinnen, die ihre
Kinder klar nach dem Grundsatz "Missgeburt" - "Vollmensch"
einteilen, und manchmal wird die Diskriminierung absolut
ersichtlich, aber dies wird nicht öffentlich gemacht, um dem
Kind durch Journalistenartikel nicht noch mehr zu schaden.
Und die Schulpflege oder das Erziehungsdepartement fühlt
sich nicht zuständig, weil es sich ja um "Privatschulen"
handelt. Die Kinder werden im Rassismus von Rudolf Steiner
im Stich gelassen.
Menschenrechte auch in der
Staatsschule: Schulstoff säubern
Desgleichen wäre in der anderen Richtung zu verfahren: Man
sollte den Schulstoff in den Staatsschulen ebenso den
Menschenrechten anpassen. Um eine Steuererklärung
auszufüllen muss man z.B. keine Logarhythmen können. Aber
über Naturmedizin, Menschenrechte und Eheleben wird in den
heutigen Staatsschulen so gut wie nichts gelehrt.
8.
Schlussfolgerung: WIE LANGE will die weltweite Justiz
gegenüber den Rassisten Goethe und Rudolf Steiner noch
schlafen?
Hier ist eine Hölle:
Die schlafende Justiz setzt
die Menschenrechte an den Schulen nicht durch - die
"heiligen Bücher" des Rudolf Steiner werden nicht
gesäubert
Insgesamt gesehen läuft da in den Steiner-Schulen /
Waldorf-Schulen wie auch in den Staatsschulen etwas total
falsch, sehr geehrte ErziehungsministerInnen und
SchuldirektorInnen! Und die Justiz hilft euch nicht, die
Schulen gemäss den Menschenrechten zu gestalten. Das ist der
eigentliche Skandal: Die Menschenrechte müssen sich der dem
Psychoterror der "Religionsfreiheit" unterordnen, und die
"heiligen Bücher" des Rudolf Steiner werden nicht gesäubert.
Dies ergibt eine Masse an Depressionen im Erwachsenenleben,
und die Psychiatrie wird immer mehr zunehmen, weil die
Eltern und die Schulen die Kindheit und Jugend weiterhin
verderben dürfen, begründet auf "Religionsfreiheit".
Das heisst: Erziehungsdirektion, Gesundheitsdirektion und
Justizdirektion sind direkt miteinander im Zusammenhang, und
es interessiert einfach niemanden.
Gemäss der Justiz von heute findet nicht einmal eine
Anpassung der Steiner-Bücher an die Menschenrechte statt!
Die europäische und schweizerische Justiz scheint einfach zu
meinen, es existiere kein Problem, und die Eltern seien
"selber schuld", und die Kinder der Eltern seien auch
"selber schuld" etc. Wie lange will die Justiz da noch
weiterschlafen? Wie lange noch?