aus:
Arbeitsbücher zur psychologischen Schulung: M. Perrez
/ B. Minsel / H. Wimmer:
Eltern-Verhaltenstraining. Für Eltern, Erzieher und
Erwachsenenbildner; Theoretische Einführung; Otto
Müller Verlag, Salzburg, 1974
Die
"angemessene" Strafe oder Wiedergutmachung
Kinder sollen sich selber
überlegen, welche Bestrafung sie bei Fehlleistungen
erhalten sollen oder welche Wiedergutmachung sie leisten
wollen (S.51).
| Wiedergutmachung bei
Fehlverhalten des Kindes |
|
Fehlverhalten
|
Wiedergutmachung
|
| Sachen
verschmutzen |
selber
saubermachen |
| trödeln
bei Hausaufgaben |
Zeitverlust
für
das Kind |
| Taschengeld
zu
schnell ausgegeben |
kein
weiteres Taschengeld |
| unordentliches
Spielzimmer |
sollen
die Kinder selber aufräumen lernen |
| grosser
Bruder schlägt kleine Schwester |
Der
Bruder muss einen Nachmittag lang besonders
verständnisvoll mit der Schwester spielen
oder:
Der Bruder muss der Schwester vom Taschengeld
ein Eis kaufen (S.61) |
| Buben
haben Äpfel gestohlen. |
Die
Buben sollen alten Menschen helfen, den Garten
umzugraben. |
| Jugendliche
beleidigen
Erwachsene. |
Die
Jugendlichen sollen gemeinnützige Arbeit
leisten, z.B. Blindenbetreuung. |
|
(S.61) |
Durch
solche Massnahmen wächst das Verständnis für die
Lebenssituation und der Widerstand gegen die Eltern oder
Erziehungspersonen durch Regelverstösse nimmt ab (S.61).
[Ergänzung:
Die
Wiedergutmachung der Eltern oder der
Erziehungspersonen
wird
nicht erwähnt].