Arme noch ärmer machen in Deutscheland:
Heiligenhaus (NRW) am 14.11.2025: Witwe
darf das Konto des verstorbenen Mannes NICHT HABEN!
Heiligenhaus: Gericht stoppt Witwe, keine Auszahlung
von Sparkassen-Guthaben
https://www1.wdr.de/nachrichten/rheinland/urteil-prozess-sparkasse-verweigert-auszahlung-100.html
Eine Witwe will ein Konto ihres Mannes auflösen,
die Sparkasse verweigert die Auszahlung. Das Gericht hat
ihre Klage abgewiesen.
Eine Seniorin will ein Konto ihres verstorbenen Mannes
auflösen, doch die Kreissparkasse Düsseldorf verweigert
die Auszahlung des Guthabens. Die 79-Jährige hat die Bank
verklagt. Heute hat das Landgericht Düsseldorf die Klage
abgewiesen.
Von Martin Höke
Im Prozess um die verweigerte Auszahlung einer Geldanlage
ist ein Witwe aus Heiligenhaus am Donnerstag gescheitert.
Das Landgericht Düsseldorf wies ihre Klage gegen die
Kreissparkasse Düsseldorf heute ab.
Die Bank verweigert der Rentnerin die Auszahlung des
Guthabens von 98.000 Euro Der Richter begründete sein
Urteil damit, dass im Verfahren weder festgestellt werden
konnte, ob es das Konto oder das in Rede stehende Guthaben
überhaupt gab. "Es hat große Widersprüche gegeben", sagte
der Richter. "Unter anderem haben sich auch behauptete
Einzahlungen auf das streitige Konto nicht nachweisen
lassen."
Die Bank bezweifelt Existenz des Kontos
Zu sehen ist ein Anwalt und eine ältere FrauDie Klägerin
mit ihrem Anwalt Volker Kukorus
Die 79-Jährige wollte im Mai 2024 das Sparkonto auflösen -
doch das Geldhaus verweigerte die Auszahlung. Die
Kreissparkasse sagt, das Konto existiere gar nicht. Stimmt
nicht, meinte die Seniorin. Ihr verstorbener Mann, der
fast 40 Jahre bei der Kreissparkasse beschäftigt war, habe
das Konto 2003 für sie eröffnet.
Als Beleg präsentierte die Frau dem Gericht einen Stapel
Kontoauszüge aus den vergangenen 20 Jahren. Der letzte
stammt von Februar 2024. Einen Monat später starb ihr
Ehemann.
Kontoauszüge sollen gefälscht sein
Die Kontoauszüge seien offensichtlich gefälscht, meint die
Bank. Deren Anwalt verweist dazu auf zahlreiche
Ungereimtheiten. So beginne die Nummer des streitigen
Kontos mit der Ziffer 6 und nicht der Festgeldkonten
vorbehaltenen 7. Außerdem stimmten die letzten Ziffern der
Nummer mit einem Konto überein, das längst aufgelöst sei.
Außerdem habe die Kreissparkasse alles überprüft und
erheblichen Aufwand betrieben, um das Konto zu finden. Es
sei aber nicht auffindbar, betonte der Anwalt in der
mündlichen Verhandlung vor einem Monat. Er bemängelte
auch, dass die Klägerin keinerlei Unterlagen zur Eröffnung
des fraglichen Kontos vorlegen könne.
Das Gebäude der Kreissparkasse Düsseldorf in Heiligenhaus
auf dem das Logo der Sparkasse zu sehen istProzess: Bank
verweigert Frau die Auszahlung der Altersvorsorge 02:35
Min. Verfügbar bis 08.10.2027
Möglicher Fehler bei Fusion der Geldhäuser?
Nach Einschätzung des Anwalts der 79-Jährigen könnte der
Fehler auch vor 22 Jahren bei der Fusion der Sparkasse
Heiligenhaus mit der Kreissparkasse Düsseldorf passiert
sein.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Witwe kann
dagegen vor dem Oberlandesgericht Berufung einlegen. Auf
telefonische Anfrage hin hat ihr Anwalt angekündigt, auf
jeden Fall in Berufung gehen zu wollen.