Mit der Klage wird gefordert, die Plattformen zu
verpflichten, stärkere Alterskontrollen für Nutzer
unter 14 Jahren einzuführen – im Einklang mit dem
italienischen Gesetz.
Zudem sollen Meta, der Eigentümer von Facebook und
Instagram, sowie TikTok gezwungen werden, manipulative
Algorithmen zu entfernen und transparente
Informationen über die möglichen gesundheitlichen
Folgen exzessiver Nutzung bereitzustellen.
Die Klage wurde von der Turiner Kanzlei Ambrosio
& Commodo gemeinsam mit der Elternorganisation
MOIGE eingereicht. Die Verhandlung soll im Februar
2026 vor der Wirtschaftskammer des Gerichts in Mailand
beginnen. Auch in den USA laufen zahlreiche Klagen
gegen Facebook, Instagram und TikTok. Sie werden dabei
beschuldigt, Millionen Kinder durch gezielte
Mechanismen abhängig gemacht zu haben.
In Italien schätzen die Kläger, dass von den
insgesamt 90 Millionen Konten auf den drei Plattformen
über drei Millionen von Kindern unter 14 Jahren
genutzt werden – obwohl dies gesetzlich verboten ist.
Sie argumentieren, dass die Nutzung sozialer Medien
bei Minderjährigen gesundheitliche Probleme wie
Essstörungen, Schlafmangel, Depressionen und
schlechtere schulische Leistungen verursachen könne.
Italien will inzwischen auch verhindern, dass Kinder
unter 15 Jahren als Influencer eingesetzt werden. Ein
im Parlament eingebrachter Gesetzentwurf zielt darauf
ab, Kinder zu schützen und sie vor dem Risiko der
Ausbeutung zu bewahren – sei es durch Dritte oder
durch die eigenen Eltern. Geplant ist, das
Mindestalter für die Erstellung eines Accounts in
sozialen Netzwerken auf 15 Jahre anzuheben. Derzeit
liegt das gesetzliche Mindestalter zum Eröffnen eines
Accounts bei 13 Jahren, wobei bei unter 14-Jährigen
die Zustimmung der Eltern erforderlich ist.
Die neue Vorlage geht deutlich weiter: Jugendliche
zwischen 14 und 16 Jahren dürfen ihre Einwilligung zur
Verarbeitung persönlicher Daten nicht mehr
eigenständig, sondern weiterhin nur mit Zustimmung der
Eltern geben. Spätestens bis zum 30. Juni 2026 will
die EU-Kommission einen digitalen
Mini-Identitätsnachweis bereitstellen, der das
Geburtsdatum der Nutzer eindeutig und fälschungssicher
bestätigt. Nur damit wird dann der Zugang zu
bestimmten Webdiensten möglich sein.