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DIE HÖLLE IST DA - und alle schauen zu

16p1. Zwangsimpfung mit Strafen
Widerstand Deutschland: Masern-Express: Markus Bönig, Web: https://www.masern.express - Email: support@masern.express
Zwangsimpfung: Die Impfquisition (Danke an yoicenet) - Link (23.10.2025)

Zwangsimpfung=Vergewaltigerimpfung (M.P. 8.11.2025)
— wenn das Ja beim S.x erforderlich ist, dann
— muss das Ja auch bei Impfungen erforderlich sein.

Meldungen

präsentiert von Michael Palomino

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Zwangsimpfungen Pakistan 12.9.2023: Provinz Sindh hat Zwangsgesetz gegen Kinder mit Bestrafung der Eltern:
Eltern in Pakistan droht eine Gefängnisstrafe, wenn sie ihre Kinder nicht gegen Polio impfen lassen
https://unwiderlegbarefakt.wixsite.com/wahrheitsiegt/post/freiheitsstrafe-für-eltern-in-pakistan-die-sich-weigern-ihre-kinder-gegen-polio-zu-impfen
https://t.me/Impfschaden_Corona_Schweiz/77963
Impfschäden Schweiz Coronaimpfung, [12.09.2023 21:39]

Eltern in Pakistan müssen mit Geld- und Gefängnisstrafen rechnen, wenn sie sich weigern, ihre Kinder gegen Polio impfen zu lassen
Nach einem neuen Gesetz, das in der pakistanischen Provinz Sindh eingeführt wurde, können Eltern, die sich weigern, ihre Kinder gegen Infektionskrankheiten impfen zu lassen, mit Gefängnis oder Geldstrafe bestraft werden.

⚠️ Das Gesetz wurde unter dem Vorwand der Ausrottung der Kinderlähmung eingeführt, umfasst aber auch Impfstoffe gegen Diphtherie, Tetanus, Keuchhusten (Pertussis), Masern, Mumps und Röteln. Weiterlesen



Widerstand gegen Zwangsimpfung in Sissach 17.9.2023: Verein Observer - Postfach 19 - 4457 Diegten
https://t.me/achtungachtungschweiz/40186
@KESB Sissach Gelterkinden
@behördlicher Impfarzt BL

https://t.me/Staatsimpfung/4732🙏
Unsere nächsten Schritte. 🔔

Wenn Idealismus gelebt wird:
https://t.me/kinderimpfungen/664 🔥

Spendenaufruf
Unterstützt das Akteneinsichtsteam. Die Akteneinsicht ist kostenpflichtig und die Arbeit intensiv:

Verein Observer 💉
Postfach 19
4457 Diegten

BLKB
IBAN CH29 0076 9439 3683 2200 1
BIC BLKBCH 22


Widerstand gegen Zwangsimpfung in Sissach am 17.9.2023: Antrag, die Verfügung zurückzuziehen, folgt morgen
Video-Link: https://t.me/achtungachtungschweiz/40191

🕯Seit letztem Donnerstag findet vor der Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde KESB in Sissach rund um die Uhr eine Mahnwache statt. Es geht dabei um einen Protest gegen die drohende Zwangsimpfung zweier Jungen im Rahmen des «Falls Honegger» (https://t.me/Hoch2TV/232).
📺Im obigen Video ist ein Zusammenschnitt vom Startschuss der Mahnwache am Donnerstag zu sehen.
⚡️Bereits morgen, Montag dem 18. September, findet um 9 Uhr die nächste Aktion vor der KESB statt. Alle Unterstützer sind willkommen.
Es geht dabei um die Einreichung eines schriftlichen Antrages durch den Verein PIU (https://piu.li/) unter Begleitung von HOCH2 (https://hoch2.tv/) vor der KESB Sissach-Gelterkinden zwecks Einstellung der Verfügung zur Zwangsimpfung!
Mehr Infos dazu in der dazugehörigen Sprachnachricht von PIU (https://t.me/staatsimpfungen/99).




Masernimpf-Pflicht im 4R ist KEINE Pflicht 22.9.2023: Es gilt die "kann"-Formulierung mit Ausschluss aus dem Kindergarten
https://t.me/c/1292545312/47485
Sehr viele Eltern die ihre Kinder vor einer Masernimpfung schützen wollen haben mir geschrieben, dass ihre Kinder von der Teilnahme am Kindergarten ausgeschlossen werden. Das Gesundheitsamt begründet den Ausschluss von der Teilnahme am Kindergarten damit, dass im Masernschutzgesetz geregelt sei, dass ungeimpfte Kinder nicht am Kindergarten teilnehmen dürfen.

Fakt ist aber, dass der Ausschluss von der Teilnahme am Kindergarten oder der Kindertagesstätte nicht zwingend ist. In dem Masernschutzgesetz heißt es nur, dass der Ausschluss möglich ist. Die Behauptung der Gesundheitsämter ist dahingehend falsch, dass der Ausschluss von ungeimpften Kindern zwingend ist.

Daraus ergibt sich, dass jeder einzelne Fall geprüft werden muss und zwar auch ob der Ausschluss vom Kindergarten überhaupt verhältnismäßig ist.

Da fast alle ungeimpften Kinder von der Teilnahme am Kindergarten ausgeschlossen werden und die meisten Eltern leider nicht wissen welche Möglichkeiten sie haben um gegen den Ausschluss vorzugehen habe ich mir überlegt einen entsprechenden Schriftsatz zu verfassen mit welchem die jeweiligen Eltern versuchen können die Teilnahme ihrer Kinder am Kindergarten durchzusetzen.

Den entsprechenden Schriftsatz werde ich in den kommenden Tagen verfassen. Vorher muss ich noch die ausstehenden Anfragen bezüglich dem Antrag auf Rückstellung der Masernimpfung bearbeiten. Da ich alle E-Mails alleine beantworte dauert es leider etwas länger als geplant. Ich denke aber, dass ich den Schriftsatz in der kommenden Woche verfasst haben werde. Anschließend werde ich den Schriftsatz noch von einem befreundeten Fachanwalt für Verwaltungsrecht prüfen lassen bevor ich ihn dann hier veröffentliche.

Lieben Gruß
Christian Dahlmann

t.me/DahlmannChristian

Telegram (http://t.me/DahlmannChristian)
Christian Dahlmann - Jurist und Bürgerrechtsaktivist



Masern-Express Logo

Widerstand gegen Zwangs-Masernimpfung im 4R am 24.9.2023: Webseite Masern-Express
Masern-Express: https://www.masern.express/

1. Kein Beweis für die Wirksamkeit
2. Keine Studien vorhanden
3. Vom Hersteller beobachtete Nebenwirkungen nach der Zulassung

Widerstand
                gegen Zwangs-Masernimpfung im 4R am 24.9.2023: Webseite
                Masern-Express 
Widerstand gegen Zwangs-Masernimpfung im 4R am 24.9.2023: Webseite Masern-Express [1]

Masernimpfung (MMR-Impfung): Vom Hersteller beobachtete Nebenwirkungen nach der Zulassung:
-- allgemeine Erkrankungen und Beschwerden am Verabreichungsort
-- anaphylaktische Reationen
-- Arthralgie
-- Arthritis
-- atypisch mildes oder abgeschwächtes Masern- und mumpsähnliches Syndrom
-- Infektionen und parasitäre Erkrankungen
-- Meningitis
-- Orchitis
-- Enzephalitis
-- Epididymitits
-- Erkrankungen der Haut und des Unterhautzellgewebes Erythema exsudativum
-- Erkrankungen des Blutes und des Lymphsystems
-- Guillain-Barré-Syndrom
-- Kawasaki-Syndrom
-- multiforme Skelettmuskulaturerkrankungen, multiforme Bindegewebserkrankungen, multiforme Knochenerkrankungen
-- Thrombozytopenie
-- Thrombozytopenische Purpura Erkrankungen des Immunsystems
-- Erkrankungen des Nervensystems
-- periphere Neuritis
-- transverse Myelitis


Die "Nebenwirkungen" der MMR-Impfung 25.9.2023: Die Liste des Herstellers (!)
https://t.me/Impfschaden_Corona_Schweiz/79059
Impfschäden Schweiz Coronaimpfung, [25.09.2023 13:49]
Die Masernimpfung (MMR) macht nur krank - die Zusammenfassung vom Masern-Express
Masernimpfung (MMR-Impfung): Vom Hersteller beobachtete Nebenwirkungen nach der Zulassung:
-- allgemeine Erkrankungen und Beschwerden am Verabreichungsort
-- anaphylaktische Reationen
-- Arthralgie
-- Arthritis
-- atypisch mildes oder abgeschwächtes Masern- und mumpsähnliches Syndrom
-- Infektionen und parasitäre Erkrankungen
-- Meningitis
-- Orchitis
-- Enzephalitis
-- Epididymitits
-- Erkrankungen der Haut und des Unterhautzellgewebes Erythema exsudativum
-- Erkrankungen des Blutes und des Lymphsystems
-- Guillain-Barré-Syndrom
-- Kawasaki-Syndrom
-- multiforme Skelettmuskulaturerkrankungen, multiforme Bindegewebserkrankungen, multiforme Knochenerkrankungen
-- Thrombozytopenie
-- Thrombozytopenische Purpura Erkrankungen des Immunsystems
-- Erkrankungen des Nervensystems
-- periphere Neuritis
-- transverse Myelitis
Quelle: Masern-Express: https://www.masern.express/

https://t.me/Impfschaden_Corona_Schweiz/79060
Impfschäden Schweiz Coronaimpfung, [25.09.2023 13:49]
DAS sind die "Nebenwirkungen" (Hauptwirkungen!) der "Masernimpfung" (meist MMR), die vom Hersteller SELBER zugegeben werden. Also diese Liste sollte man im Fall Sissach schicken: an den Vater, an die Mutter, an die Kinder, an alle Gerichte, an die Kesb der ganzen Schweiz. Damit der falsche Impfzauber endlich aufhört.
Gruss an alle und danke für eure Arbeit
🌻🌻🌻🌻🌻🔔🔔🔔🔔🔔


25.9.2023: Diese Liste muss verschickt werden
https://t.me/Impfschaden_Corona_Schweiz/79060
https://t.me/Impfschaden_Corona_Schweiz/79060
Impfschäden Schweiz Coronaimpfung, [25.09.2023 13:49]
DAS sind die "Nebenwirkungen" (Hauptwirkungen!) der "Masernimpfung" (meist MMR), die vom Hersteller SELBER zugegeben werden. Also diese Liste sollte man im Fall Sissach schicken: an den Vater, an die Mutter, an die Kinder, an alle Gerichte, an die Kesb der ganzen Schweiz. Damit der falsche Impfzauber endlich aufhört.
Gruss an alle und danke für eure Arbeit
🌻🌻🌻🌻🌻🔔🔔🔔🔔🔔




Widerstand mit Klage gegen Zwangs-Masernimpfung im 4R am 24.9.2023:
Urteil Bayrischer Verwaltungsgerichtshof: Geldstrafe bei fehlendem Masern-Impfnachweis rechtswidrig
Pressemitteilung des Masern-Express: https://t345034af.emailsys1a.net/mailing/206/6962599/2522268/319739/ba3fb3ced3/index.html
Masern-Express:
https://www.masern.express/
https://t.me/Impfschaden_Corona_Schweiz/78970
Impfschäden Schweiz Coronaimpfung, [24.09.2023 15:47]

Pressemitteilung

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat am 21. September 2023 geurteilt, dass ein Zwangsgeld und erst recht ersatzweise Zwangshaft bei Schulkindern im Rahmen der Masern-Impfnachweispflicht rechtswidrig sind. Für Eltern von Schulkindern, die ihre Kinder nicht gegen Masern impfen wollen, eine sehr gute Nachricht. Wer bereits mit einem Zwangsgeld zu tun hat, sollte umgehend die Aufhebung der Zwangsgeldandrohung bei der Behörde unter Hinweis auf den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 21.09.2023 – 20 CS 23.1432 beantragen, berichtet der Masern.Express in einer Pressemitteilung.

Worum geht es?

Zahlreiche Eltern von Schulkindern, die keine Masernimpfung vorweisen können, wurden in den letzten Monaten von den Gesundheitsämtern angeschrieben. Sie bekamen Bescheide mit der Anordnung, es müsse ein Nachweis innerhalb einer bestimmten Frist vorgelegt werden. Für den Fall, dass das nicht geschieht, wurde ihnen ein Zwangsgeld angedroht, meist 500,- Euro, manchmal noch erheblich mehr. Die besondere Gefahr von Zwangsgeld ist, dass es immer und immer wieder neu angedroht und festgesetzt werden kann.

Jetzt steht fest, diese Zwangsgelder sind rechtswidrig und können auch zurückgefordert werden!

Masern.Express setzt sich umfassend für Eltern ein, die ihre Kinder nicht gegen Masern impfen lassen wollen:


Ist das Zwangsgeld rechtlich zulässig?
 
Bisher gab es unterschiedliche Rechtsauffassungen der Verwaltungsgerichte. Das Verwaltungsgericht Neustadt sagte in einem Beschluss vom Mai 2023: nein, Zwangsgeld anzudrohen geht nicht. Es dürfe keine Impfpflicht „durch die Hintertür geben“ - Beschluss 5 L 303/23.NW, dort S. 13. Das Verwaltungsgericht Bayreuth, Beschluss v. 14.11.2022 – B 7 S 22.1038 hatte die gegenteilige Rechtsauffassung geäußert und die Zwangsgeldandrohung als rechtmäßig angesehen. Auch das Verwaltungsgericht München hatte in einem Beschluss vom 01.08.2023 keine Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit einer Zwangsgeldandrohung. Gegen diesen Beschluss vom 01.08.2023 des VG München richtete sich die Beschwerde. Das Ergebnis?
 
NEIN, sagt der Verwaltungsgerichtshof München in einem Beschluss vom 21.09.2023, die Zwangsgeldandrohung läuft auf eine Impfpflicht hinaus und sei voraussichtlich rechtswidrig. Der Kernsatz des Beschlusses lautet:
 
„Die Anwendung von Verwaltungszwang in Form von Zwangsgeld darf daher bei schulpflichtigen Kindern nicht zu einer faktischen Impfpflicht führen.“
 
Die Entscheidung ist deshalb so bedeutsam, weil es sich beim Verwaltungsgerichtshof um ein Oberverwaltungsgericht handelt. Der Beschluss ist zwar nur in einem Eilverfahren ergangen, er ist aber unanfechtbar. Ich gehe davon aus, dass dieser Beschluss wegweisend ist und bundesweit von den Gesundheitsämtern beachtet werden wird.
 
Diese Annahme stützt sich auf eine ähnliche Situation im Jahr 2022 bei § 20a IfSG, der Regelung über die Impfnachweispflicht im Gesundheitswesen. Die im Gesundheitssektor tätigen Beschäftigten hatten im Frühjahr 2022 teilweise Anordnungen zur Vorlage eines Corona-Impfnachweises mit Zwangsgeldandrohungen erhalten. Das OVG Lüneburg hatte – ebenfalls in einem Eilverfahren – im Juni 2022 diese Praxis als nicht rechtmäßig angesehen. Daran hat sich die Verwaltungspraxis anschließend in allen Bundesländern gehalten. Jetzt ist zu erwarten, dass sich die Gesundheitsämter ebenfalls an die Rechtsprechung des bayr. Verwaltungsgerichtshofes halten werden, auch außerhalb von Bayern.
 
Was sagte der Verwaltungsgerichtshof zur Begründung?

Der Verwaltungsgerichtshof München bezieht sich auf die Begründung des Bundesverfassungsgerichts, dass die Nachweispflicht gem. § 20 IfSG
„die Freiwilligkeit der Impfentscheidung der Eltern als solche nicht aufhebe und diesen damit die Ausübung der Gesundheitssorge für ihre Kinder im Grundsatz belasse. Die Nachweispflicht ordnet keine mit Zwang durchsetzbare Impfpflicht an (vgl. auch § 28 Abs. 1 Satz 3 IfSG.) Vielmehr verbleibt den für die Ausübung der Gesundheitssorge zuständigen Eltern im Ergebnis ein relevanter Freiheitsraum“. Diese Textpassage im Beschluss des VGH wurde nahezu wörtlich Rn. 145 des BVerfG-Beschlusses über die Masern-Impfnachweispflicht vom 21.07.2022 entnommen.
 
Der Verwaltungsgerichtshof führt weiter aus, es müsse im vorliegenden Fall berücksichtigt werden, dass es sich um den eingeforderten Masernimpfnachweis eines schulpflichtigen Kindes handelt, welches der Nachweispflicht regelmäßig nicht ausweichen kann. Der Verwaltungsgerichtshof verweist erneut auf die Rn. 145 des BVerfG-Beschlusses.
 
Damit ist recht deutlich formuliert worden: Zwangsgeld und erst recht ersatzweise Zwangshaft sind so rechtlich nicht zulässig! Also sehr gute Neuigkeiten für die Eltern von Schulkindern.
 
Masern.Express setzt sich umfassend für Eltern ein, die ihre Kinder nicht gegen Masern impfen lassen wollen. Auf www.masern.express finden Eltern alle Hilfen, die dafür nötig sind, denn die Verhängung von Bußgeldern ist auch mit dem Urteil leider weiterhin möglich. Allerdings sind Bußgelder im Vergleich zu Zwangsgeldern wesentlich ungefährlicher.
 
Kontakt:
Markus Bönig, Web: www.masern.express Email: support@masern.express



Der Artikel dazu:

Tkp Logo

25.9.2023: Urteil Bayrischer Verwaltungsgerichtshof: Geldstrafe bei fehlendem Masern-Impfnachweis rechtswidrig
https://tkp.at/2023/09/25/urteil-bayrischer-verwaltungsgerichtshof-geldstrafe-bei-fehlendem-masern-impfnachweis-rechtswidrig/

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat am 21. September 2023 geurteilt, dass ein Zwangsgeld und erst recht ersatzweise Zwangshaft bei Schulkindern im Rahmen der Masern-Impfnachweispflicht rechtswidrig sind. Für Eltern von Schulkindern, die ihre Kinder nicht gegen Masern impfen wollen, eine sehr gute Nachricht. Wer bereits mit einem Zwangsgeld zu tun hat, sollte umgehend die Aufhebung der Zwangsgeldandrohung bei der Behörde unter Hinweis auf den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 21.09.2023 – 20 CS 23.1432 beantragen, berichtet der Masern.Express in einer Pressemitteilung.

Zahlreiche Eltern von Schulkindern, die keine Masernimpfung vorweisen können, wurden in den letzten Monaten von den Gesundheitsämtern angeschrieben. Sie bekamen Bescheide mit der Anordnung, es müsse ein Nachweis innerhalb einer bestimmten Frist vorgelegt werden. Für den Fall, dass das nicht geschieht, wurde ihnen ein Zwangsgeld angedroht, meist 500,- Euro, manchmal noch erheblich mehr. Die besondere Gefahr von Zwangsgeld ist, dass es immer und immer wieder neu angedroht und festgesetzt werden kann. Wer zunächst 500,- Euro Zwangsgeld hat, muss damit rechnen, dass im nächsten Schritt 1.500,- Euro angedroht werden usw. Es gab zuletzt sogar einige Gesundheitsämter, die bei Uneinbringlichkeit des Zwangsgeldes ersatzweise Zwangshaft angedroht hatten.

Fragwürdige Zwangsimpfung

Die Masernimpfung ist seit langem zumindest umstritten und laut wissenschaftlich arbeitenden Ärzten auch überflüssig und sogar schädlich. So sagte etwa der „Pabst“ der Orthomolukularmedizin schon im Mai 2020 im TKP-Interview:

„In armen Ländern ist der Vitamin-A-Mangel endemisch. Masern-Erkrankungen verlaufen dort dramatisch und tödlich. Die Auswertung von 47 Studien bei Kindern vom 1. bis 5. Lebensjahr (1,2 Millionen Kinder) senkte die Vitamin-A-Gabe allein (ohne Vitamin D) die Masernhäufigkeit um 50 %, die Sterblichkeit um 12 %.“

Und weiter:

„Die Schieflage äußert sich auch in der gesetzlich festgelegten Masernschutzimpfung, ansonsten 2.500 Euro Strafandrohung. Masern waren in Deutschland stets eine gutartig verlaufende Krankheit. Vereinzelt traten sie in Schulklassen auf, ohne dass die anderen erkrankten. Heute sind schwere Verläufe bei unter- oder einseitig ernährten Kindern und Erwachsenen bekannt, vor allem Migranten. Auch hier gilt, statt Impfung – Prophylaxe!“

Interessant auch die epidemiologische Veränderung seit Impfbeginn. Sie wurde in Deutschland eingeführt, als die Masern im Wesentlichen kein Problem mehr waren, wie diese Grafik zeiMasern in Deutschland 1961-1995, Grafik [2]

Masern in Deutschland 1961-1995, Grafik  
Masern in Deutschland 1961-1995, Grafik [2]


In den vergangenen Jahren ist Autismus bei Kindern immer häufiger geworden. Es gibt einen eindeutigen Zusammenhang zwischen Häufigkeit der Impfung und Auftreten von Autismus. Bei den Amischen, die Impfung generell ablehnen, gibt es allerdings keine Fälle von Autismus.

Ist das Zwangsgeld rechtlich zulässig?

Bisher gab es unterschiedliche Rechtsauffassungen der Verwaltungsgerichte. Das Verwaltungsgericht Neustadt sagte in einem Beschluss vom Mai 2023: nein, Zwangsgeld anzudrohen geht nicht. Es dürfe keine Impfpflicht „durch die Hintertür geben“ – Beschluss 5 L 303/23.NW, dort S. 13. Das Verwaltungsgericht Bayreuth, Beschluss v. 14.11.2022 – B 7 S 22.1038 hatte die gegenteilige Rechtsauffassung geäußert und die Zwangsgeldandrohung als rechtmäßig angesehen. Auch das Verwaltungsgericht München hatte in einem Beschluss vom 01.08.2023 keine Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit einer Zwangsgeldandrohung. Gegen diesen Beschluss vom 01.08.2023 des VG München richtete sich die Beschwerde. Das Ergebnis?

Nein, sagt der Verwaltungsgerichtshof München in einem Beschluss vom 21.09.2023, die Zwangsgeldandrohung läuft auf eine Impfpflicht hinaus und sei voraussichtlich rechtswidrig. Der Kernsatz des Beschlusses lautet:

„Die Anwendung von Verwaltungszwang in Form von Zwangsgeld darf daher bei schulpflichtigen Kindern nicht zu einer faktischen Impfpflicht führen.“

Die Entscheidung ist deshalb so bedeutsam, weil es sich beim Verwaltungsgerichtshof um ein Oberverwaltungsgericht handelt. Der Beschluss ist zwar nur in einem Eilverfahren ergangen, er ist aber unanfechtbar. Ich gehe davon aus, dass dieser Beschluss wegweisend ist und bundesweit von den Gesundheitsämtern beachtet werden wird.

Diese Annahme stützt sich auf eine ähnliche Situation im Jahr 2022 bei § 20a IfSG, der Regelung über die Impfnachweispflicht im Gesundheitswesen. Die im Gesundheitssektor tätigen Beschäftigten hatten im Frühjahr 2022 teilweise Anordnungen zur Vorlage eines Corona-Impfnachweises mit Zwangsgeldandrohungen erhalten. Das OVG Lüneburg hatte – ebenfalls in einem Eilverfahren – im Juni 2022 diese Praxis als nicht rechtmäßig angesehen. Daran hat sich die Verwaltungspraxis anschließend in allen Bundesländern gehalten. Jetzt ist zu erwarten, dass sich die Gesundheitsämter ebenfalls an die Rechtsprechung des bayrischen. Verwaltungsgerichtshofes halten werden, auch außerhalb von Bayern, schreibt der Maser.Express.

Was sagte der Verwaltungsgerichtshof zur Begründung?

Der Verwaltungsgerichtshof München bezieht sich auf die Begründung des Bundesverfassungsgerichts, dass die Nachweispflicht gem. § 20 IfSG

„die Freiwilligkeit der Impfentscheidung der Eltern als solche nicht aufhebe und diesen damit die Ausübung der Gesundheitssorge für ihre Kinder im Grundsatz belasse. Die Nachweispflicht ordnet keine mit Zwang durchsetzbare Impfpflicht an (vgl. auch § 28 Abs. 1 Satz 3 IfSG.) Vielmehr verbleibt den für die Ausübung der Gesundheitssorge zuständigen Eltern im Ergebnis ein relevanter Freiheitsraum“. Diese Textpassage im Beschluss des VGH wurde nahezu wörtlich Rn. 145 des BVerfG-Beschlusses über die Masern-Impfnachweispflicht vom 21.07.2022 entnommen.

Der Verwaltungsgerichtshof führt weiter aus, es müsse im vorliegenden Fall berücksichtigt werden, dass es sich um den eingeforderten Masernimpfnachweis eines schulpflichtigen Kindes handelt, welches der Nachweispflicht regelmäßig nicht ausweichen kann. Der Verwaltungsgerichtshof verweist erneut auf die Rn. 145 des BVerfG-Beschlusses.

Damit ist recht deutlich formuliert worden: Zwangsgeld und erst recht ersatzweise Zwangshaft sind so rechtlich nicht zulässig! Also sehr gute Neuigkeiten für die Eltern von Schulkindern.





Immer mehr Zwangsimpfung für den Kindergarten am 12.1.2025: Widerstand in Südtirol mit Juristin Renate Holzeisen:
Direkter und indirekter Impfzwang für Kinder durch den Kindergarten

von |Politik5

https://tkp.at/2025/01/12/direkter-und-indirekter-impfzwang-fuer-kinder-durch-den-kindergarten/

von 4 Minuten Lesezeit

In den Impfplänen von immer mehr Ländern werden mittlerweile bis 50 Impfung empfohlen. Es gibt immer mehr Methoden des Zwangs wie der eImpfpass, das Bestehen von Kinderärzten sowie Impfungen als Voraussetzung zur Zulassung in den Kindergarten.

Die Südtiroler Landtagsabgeordnete und Rechtsanwältin DDr. Renate Holzeisen kämpft dagegen seit längerem. Sie hatte schon früher aufgedeckt, dass es für die vorgeschrieben Kinderimpfungen keine Studien gibt, die die Wirkung und Sicherheit nachweisen könnten, Verpflichtungen zur Impfung daher ohnehin gesetz- und verfassungswidrig sind. Über die Hintergründe der Impfpflicht gab es kürzlich ein höchst interessantes Interview von Tucker Carlson mit einem der Rechtsanwälte von Robert F. Kennedy Jr., der auch über die Unwirksamkeit der Kinderimpfungen berichtete.

Ein Großteil der Impfungen wie gegen Masern und andere Kinderkrankheiten, wurden eingeführt als diese bereits kein Problem mehr darstellten. Die Nebenwirkungen waren aber derart enorm, dass durch die in den USA möglichen Sammelklagen Geschädigte eine Chance gegen die Pharmakonzerne hatten. Die Schadenersatzzahlungen machten Impfstoffe für die Pharmaindustrie zum Verlustgeschäft. Statt eine Verbesserung der Produkte zu erzwingen, beschloss der US-Kongress eine Haftungsbefreiung für die Hersteller dieser gesundheitsschädlichen Präparate. Das Interview und ein auf Deutsch übersetztes Transkript sind hier zu finden.

Holzeisen verlangt nun neuerlich, dass der Ausschluss von ungeimpften Kindern aus Kleinkinderbetreuungsstätten und Kindergärten sofort auf Landesebene beendet werden kann und muss. Die grob gesetzeswidrige Anwendung von Kinderimpfstoffprodukten, teilweise sogar „off label“, deren Wirksamkeit und Sicherheit niemals in klinischen Studien mit echten Kontrollgruppen bestätigt wurde, durch den Südtiroler Sanitätsbetrieb und damit durch die Autonome Provinz Bozen.

Sie erklärt dazu:

Als Abgeordnete zum Südtiroler Landtag kann ich (leider) nicht direkt auf die gesetzgeberische Tätigkeit des Parlaments in Rom einwirken (dies müssen mit größter Dringlichkeit diejenigen tun, die von den Bürgern ins nationale Parlament gewählt wurden), aber ich kann mich, wie jedes Mitglied eines lokalen Parlaments (Regionalrat oder Landtag für die Autonomen Provinzen Bozen und Trient), im Rahmen der Zuständigkeit bewegen, die in Sachen Impfstoffe der jeweiligen territorialen gesetzgebenden Körperschaft zusteht.

Die Regionen und die Autonomen Provinzen Bozen und Trient sind für die Wahl und die korrekte Verwendung der zugelassenen Impfstoffe verantwortlich.

Darüber hinaus hat die Autonome Provinz Bozen primäre Gesetzgebungskompetenz im Bereich der Kindergärten.

Und da Kinderimpfstoffe in Südtirol sogar außerhalb ihrer therapeutischen Indikation (weil nicht für die pädiatrische Untergruppe zugelassen) und somit grob gesetzeswidrig „off label“ und systematisch ohne die notwendige ärztliche Verschreibung, die vom EU-Gesetzgeber (wie vom nationalen Gesetzgeber umgesetzt) und der Europäischen Kommission in der zentralisierten Zulassung der Kinderimpfstoffe für die gesamte EU als unabdingbare Voraussetzung vorgeschrieben wird – können und müssen wir Abgeordnete zum Südtiroler Landtag dringend handeln, um die Kinder zu schützen.

Gestern habe ich einen sehr umfangreichen Beschlussantrag im Südtiroler Landtag eingebracht.

Mit dem Beschlussantrag, fordere ich meine Kollegen im Südtiroler Landtag dazu auf, zum Schutze unserer Kinder, folgenden Beschluss zu fassen:

„Der Südtiroler Landtag verpflichtet die Landesregierung

  • über die Südtiroler Sanitätsbetrieb sicherzustellen, dass Kinderimpfstoffe nicht ohne ordnungsgemäße ärztliche Verschreibung zur Anwendung kommen

  • über die Südtiroler Sanitätsbetrieb sicherzustellen, dass Kinderimpfstoffe nicht in einer „off-label“-Anwendung, d.h. auf pädiatrische Unterkategorien, für die sie nicht zugelassen sind, zur Anwendung kommen

  • über die Südtiroler Sanitätsbetrieb sicherzustellen, dass nur Kinderimpfstoffe verwendet werden, deren Wirksamkeit und Sicherheit in klinischen Studien mit echten Kontrollgruppen bestätigt wurden

  • sicherzustellen, dass Kinder, weil ihre Eltern aufgrund des Fehlens der erforderlichen ärztlichen Verschreibung, der Anwendung von Impfstoffen nicht zugestimmt haben, nicht als „nicht dem nationalen Impfplan entsprechend“ betrachtet werden und daher nicht von Kleinkinderbetreuungsstätten und Kindergärten ausgeschlossen werden

  • sicherzustellen, dass Kinder, weil ihre Eltern der „off-label“-Anwendung von Impfstoffen nicht zugestimmt haben, nicht als „nicht dem nationalen Impfplan entsprechend“ betrachtet werden und daher nicht von Kleinkinderbetreuungsstätten und Kindergärten ausgeschlossen werden

  • dafür zu sorgen, dass Kinder, weil ihre Eltern der Anwendung von Impfstoffprodukten, deren Wirksamkeit und Sicherheit nicht in klinischen Studien mit echten Kontrollgruppen bestätigt wurden, nicht zugestimmt haben, nicht als „nicht dem nationalen Impfplan entsprechend“ betrachtet werden und daher nicht von Kleinkinderbetreuungsstätten und Kindergärten ausgeschlossen werden“.

Gibt es noch andere Landtage, wo sich Abgeordnete für den Schutz von Kindern vor Impfzwang einsetzen?





Österreich plant den Zwangs-Impfpass für den Kindergarten am 29.1.2025:
Elektronischer Zwangs-Impfpass: Offener Brief an Koalitionsverhandler

https://tkp.at/2025/01/29/elektronischer-zwangs-impfpass-offener-brief-an-koalitionsverhandler/




4R 24.3.2025: Neuer Plan: Impfungen als Voraussetzungen für Arztbesuche:
Deutscher Impf-Hammer: Feste Bindung an Arztbesuche

Die mRNA-Umzingelung geht weiter: Der „ExpertInnenrat“ der Bundesregierung hat nun einen besorgniserregenden Vorschlag
https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975196/2334074/a73b9832bdec933487a3e5a7ce49feae/2025-02-10-11-stellungnahme-expertinnenrat-data.pdf

gemacht: Bei jeder Vorsorgeuntersuchung und jedem regulären Arztbesuch soll verbindlich die Nadel angesetzt werden, um „möglichst viele von der STIKO empfohlenen Impfungen“ unter das Volk zu bringen. Die Daten darüber, wer die STIKO-Impfempfehlungen nicht erfüllt, soll die elektronische Patientenakte liefern. Besonders kritisch ist diese Empfehlung vor dem Hintergrund, dass aktuell beinahe jede gängige Impfung auf mRNA-Technik umgestellt werden soll. Zwischen 150 und 500 solcher neuer mRNA-Impfungen sollen sich derzeit in der Entwicklung befinden, schätzt etwa die X-KI Grok.

🧬 Mehr zu den Plänen der mRNA-Umzingelung hat AUF1-Chefredakteur Stefan Magnet in seiner letzten Sondersendung (https://auf1.tv/stefan-magnet-auf1/5-jahre-lockdowns-corona-war-nur-der-anfang-jetzt-kommt-mrna-tsunami) aufgedeckt. ➡️ HIER ansehen
https://auf1.tv/stefan-magnet-auf1/5-jahre-lockdowns-corona-war-nur-der-anfang-jetzt-kommt-mrna-tsunami



Geisteskrankes Singapur mit Zwangsimpfung am 9.5.2025:
Singapur führt Haftstrafe bei Impfverweigerung ein

In Singapur droht künftig Gefängnis für Bürger, die sich einer von der Regierung angeordneten Impfung verweigern. Eine umfassende Reform des Infektionsschutzgesetzes ermöglicht nicht nur strafrechtliche Verfolgung – sondern schützt gleichzeitig die Behörden vor jeglicher Haftung.

https://transition-news.org/singapur-fuhrt-haftstrafe-bei-impfverweigerung-ein




Zwangsimpfung gegen Masern im 4R am 1.6.2025: Verfahren eingestellt - Impfpflicht aufgehoben!
MASERNIMPFPFLICHT: STAAT ZIEHT STILL UND LEISE ZURÜCK
https://diebasis-partei.de/2025/04/masernimpfpflicht-ordnungswidrigkeitsverfahren-eingestellt/
https://t.me/Impfschaden_Corona_Schweiz/115109

Dieser Fall aus Braunschweig zeigt, wie brüchig die vermeintlich „unumstößliche“ Masernimpfpflicht in Wirklichkeit ist. Ein Vater wehrt sich – und gewinnt. Kein Bußgeld, keine Gerichtskosten. Das Verfahren gegen seinen Sohn wird eingestellt. Warum? Weil der Junge selbst dachte, sich informierte – und die Richterin das anerkennen musste.

Die Zahlen sprechen für sich: Rund 700.000 Kinder jährlich geimpft, davon 118 schwere Nebenwirkungen – laut Paul-Ehrlich-Institut. Im selben Zeitraum: nur 20–25 Masernerkrankungen pro Jahr in Deutschland. Doch statt diese Fakten offen zu diskutieren, wird in Medien und Politik der Druck erhöht: Angst. Zwang. Schweigen.

Die Richterin in diesem Fall hatte den Mut zuzugeben, dass sie sich erst einlesen müsse – und erkannte am Ende: Hier wurde keine Willkürentscheidung getroffen, sondern eine sachlich informierte. Das ist keine Einzelfall-Anekdote. Das ist ein Beweis, dass rechtlicher und wissenschaftlicher Spielraum existiert – und dass Widerstand wirkt, wenn er klug und respektvoll geführt wird.

Frage an alle Eltern:
Was, wenn mehr Menschen sich so vorbereiten würden? Was, wenn wir unsere Rechte wirklich kennen und einfordern?

Denn eines ist klar: Die Pflicht zu denken, kann man uns nicht nehmen.

DENKT DRAN - DENKT SELBST
👉🏼FaktenFriedenFreiheit (https://linktr.ee/FaktenFriedenFreiheit)





Widerstand gegen Zwangsimpfung bei Swiss, Edelweiss, Helvetic und Lufthansa etc. am 22.6.2025:
JETZT MITMACHEN: BOYKOTT GEGEN IMPFZWANG AIRLINES:  https://airlineboykott.ch
https://t.me/standpunktgequake/195585

Dies ist eine Aktion besorgter Menschen zur Wiederherstellung der Flugsicherheit in der Luftfahrt durch Boykott der globalistischen Impfzwang-Airlines Swiss, Edelwess, Helvetic und Lufthansa
Zeige auch Du deine Besorgnis und schicke diese E-Mail an die Fluggesellschaften.
Du kannst gerne den Text individuell anpassen.
Es geht um Deine Flugsicherheit. Zeit nun zu handeln und endlich Verantwortung zu übernehmen.




https://orf.at/stories/3404420/


ebenda:

Florida am 3.9.2025: Top-Arzt in Florida drängt auf Ende der Impfpflicht und vergleicht sie mit "Sklaverei"
Florida top doctor pushes end to vaccine mandates, likens them to ‘slavery’

https://www.aljazeera.com/news/2025/9/3/florida-top-doctor-pushes-end-to-vaccine-mandates-likens-them-to-slavery

ebenda:

Video: https://t.me/Impfschaden_Corona_Schweiz/119999

Dr. Joseph Ladapo hat gerade angekündigt, dass Florida die Impfpflicht für ALLE Impfstoffe beendet

„Jede einzelne ist falsch ... Wer bin ich oder jemand anderes, um dir zu sagen, was du in deinen Körper stecken solltest? Wer bin ich, um dir zu sagen, was dein Kind in seinen Körper stecken sollte?“




Neue Methode zur Zwangsimpfung im 4R am 15.9.2025: Pharma-Ärzte müssen Impfquoten erfüllen - sonst drohen "finanzielle Verluste":
Versteckter Impfzwang: Hausärzte unter Quoten-Druck ab 2026
https://tkp.at/2025/09/12/versteckter-impfzwang-hausaerzte-unter-quoten-druck-ab-2026/

von Thomas Oysmüller2,3 Minuten Lesezeit

Ab 2026 werden deutsche Hausärzte mit neuen Regeln dazu gedrängt, die Patienten penetrant zu impfen. Wer nicht zumindest jeden vierten Patienten (mit irgendetwas impft), dem drohen finanzielle Verluste.

Die deutsche Bundesregierung erhöht mit der neu geregelten Vorhaltepauschale den Druck auf die Hausärzte. So werden Ärzte noch stärker von Bürokratie, Pharma und staatlichen Linien gesteuert, was Krankheit fördert und Gesundheit bekämpft. Besonders hat der Staat Interesse an Impfungen. Hausärzte, die zu wenig impfen, verlieren Geld.

Zum 1. Januar 2026 wird die sogenannte Vorhaltepauschale für Hausarztpraxen aufgrund gesetzlicher Vorgaben neu geregelt. Offiziell soll damit die hausärztliche Grundversorgung gefördert werden. Doch tatsächlich wird sie an Bedingungen geknüpft, die das Krankheitssystem, zuvörderst dirigiert von Big Pharma, fördert.

Die Vorhaltepauschale ist eine Grundvergütung, die Hausärzte für die bloße „Bereitstellung“ ihrer Praxis erhalten. Die Ärzte bekommen die Pauschale also dafür, dass sie die Patienten überhaupt vor Ort betreuen – unabhängig von Einzelleistungen. Sie soll die hausärztliche Versorgung sichern.

    Mayer, Dr. Peter F.(Autor)

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Im neuen Jahr kommt es zu einer radikalen Reform. Die Pauschale wird um 40 Prozent gekürzt, wenn etwa eine Praxis weniger als zehn sogenannte „Schutzimpfungen“ pro Quartal durchführt. Ob diese Impfungen sicher, sinnvoll oder notwendig sind, ist dabei bei der Bewertung völlig unberücksichtigt. Diese Regelung gilt für die ersten drei Quartale, danach wird es noch heftiger. Im 4. Quartal müssen mindestens 25 % der Patienten geimpft werden – also praktisch jeder Vierte –, sonst droht der Verlust der Zuschläge.

„Ob der Patient gesund ist, eine Impfung ablehnt oder keine Evidenz vorliegt – egal. Hauptsache, es wird geimpft, sonst gibt’s Abzug. Es zählt die Quote, nicht die medizinische Begründung“, kommentiert dazu das Portal Next Level.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung schildert die neue Regelung ausführlich.

Weitere Zuschläge gibt es nur, wenn eine Praxis bestimmte Leistungen „nachweist“: Hausbesuche, Ultraschall, Impfungen, Diagnostik usw. Wer dem Raster nicht entspricht, verliert einen wesentlichen Teil seiner Grundvergütung.

Neben dem offensichtlichen Druck, mehr Impfungen in die Bevölkerung zu bringen, leidet darunter auch die freie Therapieentscheidung. Ärzte müssen einem klaren Leistungs- und Behandlungsschema folgen – unabhängig davon, ob dieses den gesundheitlichen Bedürfnissen ihrer Patienten widerspricht.

Das vergebene Schema folgt freilich den Vorgaben und Interessen der Krankenkassen (und der dahinter schaltenden Pharmaindustrie). Tatsächliche Heilung kostet dem Arzt dann Geld: Wer impft, kassiert, wer heilt, geht pleite.

So schreibt Next Level:

    „Wer seine Patienten dauerhaft gesund hält, beispielsweise durch artgerechte Ernährung und psychisch-emotionales Gleichgewicht, hat weniger ‚Leistung‘, weniger Diagnosen, weniger Abrechnung – und verliert Geld. Wer impft und diagnostiziert, wird belohnt – egal ob’s gesund ist.“

Bild KI



4R mit Erpressung zur Masernimpfung im Kindergarten am 22.10.2025: das heisst immer die Dreifachimpfung Masern-Röteln-Mumps - mit vielen Krankheiten:
Kein Zugang zum Kindergarten ohne Masernimpfung
https://t.me/Impfschaden_Corona_Schweiz/121803

In Deutschland zwingt man Eltern dazu, ihren Kindern gefährliche Substanzen zu verabreichen, sog. Impfungen, damit die Eltern arbeiten gehen können oder die Kinder sozial integriert werden.

Nur eine Masernimpfung gibt es nicht. Nur in Kombination mit Mumps, Röteln.



Widerstand in Florida 25.10.2025: Alle Zwangsimpfungen werden abgeschafft
https://t.me/standpunktgequake/212898

Florida hat gerade Geschichte geschrieben. Unser Surgeon General, Dr. Joseph Ladapo, hat angekündigt, dass der Bundesstaat alle Impfvorschriften, einschließlich der Schulpflicht für Kinder abschaffen wird.

Das ist ein großer Schritt für die medizinische Freiheit und die Rechte der Eltern. Viel zu lange wurde Familien gesagt, sie müssten sich fügen, ohne dass sie mitbestimmen konnten, was in den Körper ihres Kindes gelangt. Damit ist jetzt Schluss.

➡️ Keine Zwangsimpfungen mehr für den Schulbesuch.
➡️ Keine staatliche Kontrolle mehr über Ihre Gesundheitsentscheidungen.
➡️ Eltern fordern die Kontrolle über das Wohl ihrer Kinder zurück.




GB-Justiz am 8.11.2025: bewilligt Zwangsimpfungen an Babys gegen den Elternwillen:
UK erlaubt Zwangsimpfung von Baby
https://tkp.at/2025/11/07/uk-erlaubt-zwangsimpfung-von-baby
https://t.me/Impfschaden_Corona_Schweiz/122778

In einem Rechtsstreit in Großbritannien hat das Gericht für die Regierung und gegen die Eltern entschieden. Zwangsimpfungen von Babys wurden damit juristisch abgesichert. Der Staat habe eine weitere Grenze überschritten, so Kritiker.

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Ein Gericht in London hat entschieden, dass die zwangsweise durchgeführte Impfung eines acht monatigen Babys rechtlich zulässig ist.





Kr. Justiz in GB am 8.11.2025: Zwangsimpfung an Heimkindern soll "in ihrem besten Interesse" sein:
Großbritannien: Berufungsgericht urteilt, dass Heimkindern auch gegen den elterlichen Willen und ohne gerichtliche Anordnung Impfstoffe injiziert werden dürfen, weil dies "in ihrem besten Interesse" sei
(ENGL orig.: Children in care can be vaccinated against their parents’ wishes without court order, UK judges)
https://londondaily.com/children-in-care-can-be-vaccinated-against-their-parents-wishes-without-court-order-uk-judges-rule

Übersetzung:

Ein britisches Berufungsgericht hat entschieden, dass Kinder in staatlicher Obhut auch dann „Routineimpfungen“ erhalten dürfen, wenn die Eltern dagegen sind, und fügte hinzu, dass für die Impfungen kein Gerichtsbeschluss erforderlich sei, da sie im „besten Interesse“ des Kindes seien.
Kinder in Pflegefamilien dürfen ohne gerichtliche Anordnung und gegen den Willen der Eltern geimpft werden, da die Impfung nicht als „schwerwiegende medizinische Behandlung“ angesehen wird, die ein Eingreifen des Obersten Gerichtshofs rechtfertigen würde, entschied ein aus drei Richtern bestehendes Berufungsgericht am Freitag. Da es keinen „erheblichen“ oder „ungewöhnlichen“ Grund gebe, warum eine Impfung nicht im „besten Interesse des Kindes“ sei, habe der Londoner Bezirk Tower Hamlets die volle Befugnis, die Impfung eines neun Monate alten Kindes in Pflegefamilien zu veranlassen, sagten die Richter in ihrer Entscheidung.

Das Kind wurde im September seinen Eltern weggenommen und in Obhut gegeben, nachdem die Regierung – die zuvor Kinder aufgrund des „chaotischen Lebensstils der Eltern“, Gewalt und Vernachlässigung aus dem Heim entfernt hatte – seine Lebensbedingungen für unsicher hielt. Während sich die Eltern geweigert hatten, das Kind impfen zu lassen, und erklärten, der Staat dürfe keine Rolle bei der Erziehung ihres Sohnes spielen, verloren sie im Februar ihren ersten Fall.

Nach einer Berufungsanhörung im letzten Monat hatten die Eltern den Wünschen des Staates bereits nachgegeben, offenbar erkannten sie die Zeichen der Zeit und entschieden sich dafür, ihren Sohn impfen zu lassen. Allerdings dürfte das Urteil weit über diesen Fall hinaus Auswirkungen haben, da das Vereinigte Königreich die Markteinführung mehrerer Covid-19-Impfstoffe beschleunigt.

Säuglingsimpfungen sind im Vereinigten Königreich nicht obligatorisch, aber die Richter wiesen in ihrem Urteil darauf hin, dass es keinen Präzedenzfall dafür gebe, dass ein Impfstreit gegen die Impfung des Kindes entschieden wurde und die wissenschaftliche Meinung weitgehend dahingehend entschieden wurde, dass die Risiken einer Nichtimpfung die potenziellen Impfrisiken überwiegen. Tatsächlich kategorisiert ein Gesetz aus dem Jahr 1989 die Impfungen ausdrücklich als „vorbeugende Gesundheitsversorgung“ und nicht als „medizinische Behandlung“ und erlaubt dem Staat, Impfungen für betreute Kinder zu veranlassen, ohne deren Eltern zu konsultieren. Während die Wünsche der Eltern zur Impfung „immer berücksichtigt werden müssen“, können sie zurückgestellt werden, „es sei denn, die Meinung hat einen echten Einfluss auf das Wohl des Kindes“, schlussfolgerten die Richter.

Die Entscheidung wird wahrscheinlich einige Eltern in Aufregung versetzen, insbesondere da das Vereinigte Königreich trotz der bisher schwachen Ergebnisse klinischer Studien verschiedene Covid-19-Impfstoffe in Versuchsreihen testet. Der Impfstoff der Universität Oxford konnte bei keinem der sechs Rhesusaffen, die in seinem ersten Versuch Anfang dieser Woche geimpft worden waren, eine Virusinfektion verhindern, aber die Regierung steckte weitere 65,5 Millionen Pfund (80 Millionen US-Dollar) in dieses Projekt, und Versuche am Menschen mit der Formulierung werden offenbar trotz des Misserfolgs fortgesetzt. Am Donnerstag gab der Arzneimittelhersteller AstraZeneca bekannt, dass er Bestellungen für 400 Millionen Dosen des noch nicht erprobten Oxford-Impfstoffs erhalten habe und plant, bereits im September mit der Auslieferung zu beginnen.

Das Vereinigte Königreich hat eine besonders schlechte Geschichte mit der überstürzten Markteinführung von Impfstoffen – die Regierung zahlt immer noch Entschädigungen für Bürger, die durch den Pandemrix-Impfstoff aus dem Jahr 2009 geschädigt wurden, der während einer Schweinegrippe-Epidemie nach nur sechs Monaten Sicherheitstests auf den Markt kam. Der Schuss hinterließ bei über 1.000 Menschen, hauptsächlich Kindern, bleibende Hirnschäden.

Es wurden noch keine Aussagen darüber gemacht, ob der Coronavirus-Impfstoff obligatorisch sein wird, aber eine beträchtliche Minderheit der Befragten in den USA und Frankreich äußerte sich sowohl gegen den überstürzten Zeitplan für die Entwicklung – Impfstoffe brauchen normalerweise mehr als zehn Jahre, um klinische Studien und Sicherheitstests zu durchlaufen – als auch gegen die Politisierung des Prozesses durch ihre jeweiligen Regierungen.


ENGL orig.:

A UK appeals court has ruled that children in state care may receive “routine vaccinations” even when parents are opposed, adding that no court order is needed for the shots because they are in the child’s “best interests.”
Children in foster care may be vaccinated without a court order, against parental wishes, because vaccination is not considered a “serious medical treatment” that would justify High Court intervention, a three-judge appeals court panel ruled on Friday. Absent any “significant” or “unusual” reason a shot might not be in the child’s “best interests,” the London Borough of Tower Hamlets had full authority to arrange for a nine-month-old child in foster care to be vaccinated, the judges said in their decision.

The child was taken from his parents in September and placed into care after the government – which had previously removed children from the home due to the “parents’ chaotic lifestyle,” violence, and neglect – deemed his living conditions unsafe. While the parents had refused to have the child vaccinated, declaring the state should have no role in the raising of their son, they lost their initial case in February.

After an appeals hearing last month, the parents had already acquiesced to the state’s wishes, apparently seeing the writing on the wall and opting to allow their son to be vaccinated. However, the ruling is likely to have repercussions far beyond that case as the UK fast-tracks several Covid-19 vaccines to market.

Infant vaccinations are not mandatory in the UK, but the judges pointed out in their ruling that there was no precedent for a vaccination dispute being decided against inoculating the child and scientific opinion was largely settled in favor of the risks of not vaccinating outweighing any potential vaccine risks. Indeed, a 1989 law specifically categorizes the jabs as “preventative healthcare” rather than “medical treatment” and permits the state to arrange inoculations for children in care without consulting their parents. While parental wishes on immunization “must always be taken into account,” they can be put aside “unless the view has a real bearing on the child’s welfare,” the judges concluded.

The decision will likely have some parents up in arms, especially as the UK rushes various Covid-19 vaccines through trials despite a lackluster showing in clinical trials so far. Oxford University’s vaccine failed to prevent viral infection in any of the six rhesus monkeys that had been inoculated in its initial trial earlier this week, but the government dumped another £65.5 million ($80 million) into that project and human trials of the formulation will apparently continue despite the flop. On Thursday, drugmaker AstraZeneca said it had secured orders for 400 million doses of the unproven Oxford jab, with plans to start delivering it as early as September.

The UK has an especially poor history with vaccines being rushed to market – the government is still paying out reparations for citizens injured by the 2009 Pandemrix vaccine, which hit the market during a swine flu epidemic after just six months of safety testing. The shot left over 1,000 people, mostly children, with permanent brain damage.

No statements have been made yet as to whether the coronavirus vaccine will be mandatory, but a significant minority of respondents to polls in the US and France have balked at both the rushed development timetable – vaccines usually take upwards of 10 years to go through clinical trials and safety testing – and their respective governments’ politicization of the process.



8.12.2025: UK erlaubt Zwangsimpfung von Baby   
https://tkp.at/2025/11/07/uk-erlaubt-zwangsimpfung-von-baby/
https://t.me/Impfschaden_Corona_Schweiz/124112

In einem Rechtsstreit in Großbritannien hat das Gericht für die Regierung und gegen die Eltern entschieden. Zwangsimpfungen von Babys wurden damit juristisch abgesichert. Der Staat habe eine weitere Grenze überschritten, so Kritiker.

Ein Rechtsstreit in Nord-London ging für die Regierung aus. Ein Richter des High Court hat entschieden, dass der Staat – und nicht die Eltern – das letzte Wort darüber hat, was einem Kind injiziert wird. Ein acht Monate altes Baby darf gegen den Willen seiner Mutter zwangsweise geimpft werden.






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