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Das Arbeitsverhältnis, Meldungen 05 - ab 1.1.2026
Meldungen
präsentiert von Michael Palomino
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Umfrage mit fast 55.000 Leuten über Arbeitgeber in der Schweiz am 15.1.2026:
Das sind die beliebtesten Arbeitgeber der Schweiz
https://www.msn.com/de-ch/finanzen/personalwesen/das-sind-die-beliebtesten-arbeitgeber-der-schweiz/ar-AA1UivNV
Fototexte:
1. Am Donnerstag wurde der Swiss Arbeitgeber Award vergeben. In der Bildstrecke siehst du die beliebtesten Arbeitgeber. Zuerst: Unternehmen mit mehr als 1000 Mitarbeitenden.
2. Kategorie: 1000+ Mitarbeitende: 1. Platz: Genossenschaft ZFV-Unternehmungen -- Branche: Hotellerie/Gastronomie -- Ort: Zürich
3. Kategorie: 1000+ Mitarbeitende: 2. Platz: Psychiatrische Dienste Graubünden -- Branche: Psychiatrien -- Ort: Chur
Generell:
Gesundheitswesen: Pflege, Rehakliniken, Psychiatrien
Gastronomie
Industrieunternehmen
Der Artikel:
Artikel von Fabian Pöschl -- Rund 55'000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben abgestimmt. Die Personalchefin der Gewinnerfirma sagt, womit sie die Angestellten glücklich macht.
Wo arbeiten die Menschen besonders gerne? Das Beratungsunternehmen Icommit ermittelte die beliebtesten Arbeitgeber der Schweiz 2026. Am Donnerstagabend fand die Preisverleihung statt.
Fast 55'000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus 152 Unternehmen stimmten ab, wie zufrieden sie sind. Damit ist es die nach eigenen Angaben grösste Mitarbeiterbefragung der Schweiz und bereits die 25. Durchführung.
Was dieses Jahr auffällt: Schweizer Traditionsunternehmen dominieren. In den vier Grössenkategorien setzten sich Unternehmen durch, deren Wurzeln teilweise bis ins 19. Jahrhundert reichen.
Diese Unternehmen haben in ihrer jeweiligen Kategorie gewonnen:
Icommit-Geschäftsführer Sven Bühler sagt, dass, wenn die Welt unsicherer werde, die Wertschätzung für Arbeitgeber steige, die Sicherheit, Verlässlichkeit und Sinn stiften. Die Gewinnerfirmen hätten über Jahrzehnte grosse Veränderungen wie Wirtschaftskrisen, Strukturbrüche oder Pandemien überstanden. Ihre gelebte Stabilität, verbunden mit erkennbaren Werten und einer starken Gemeinschaftskultur, hätte die hohe Zufriedenheit ihrer Mitarbeitenden geprägt.
Ebenfalls auffällig findet Bühler im Jahr 2026 ein weiteres Muster: Viele Topplatzierungen kämen aus besonders vom Fachkräftemangel belasteten Branchen, zum Beispiel aus dem Gesundheitswesen – Pflegeinstitutionen, Rehakliniken und Psychiatrien.
Den Unternehmen gelinge es trotz Dauerstress, ihren Mitarbeitenden eine gute Arbeitswelt zu schaffen und dadurch genügend Fachkräfte zu halten. Das gelte auch für die Gastronomie, in der laut Branchenspiegel des Branchenverbands Gastrosuisse Fachkräftemangel, Kostensteigerungen und schwankende Nachfrage anhalten.
Ebenfalls bemerkenswert findet Bühler die zahlreichen Industrieunternehmen, die in der Rangliste Spitzenplätze erreichen. Und das, obwohl die Branche unter geopolitischer Unsicherheit, Exportabhängigkeit und Innovationsdruck leidet. Das sei ein deutliches Signal dafür, dass Unternehmen auch in Krisensituationen die Zufriedenheit und die Verbundenheit ihrer Mitarbeitenden aufrechterhalten könnten.
Katholische Betrügereien mit Überstunden in Spanien?
Überstunden in Marin (Galizien, Spanien) am 18.1.2026: Ein Beamter behauptet 1405 Überstunden:
SPANIEN: Beamter mit 1405 Überstunden – «Menge unmöglich zu glauben»
https://www.20min.ch/story/spanien-1405-ueberstunden-hatte-beamter-wirklich-145-stunden-tage-103488184
Florian Osterwalder -- In Spanien sorgen derzeit Überstunden eines Gemeindemitarbeiters für Gesprächsstoff: 2025 soll er im Durchschnitt 6,5 Stunden pro Arbeitstag zusätzlich zur regulären Arbeitszeit gearbeitet haben.
Mit den Überstunden überschritt er die gesetzliche Grenze von 80 Überstunden pro Jahr deutlich.
Die Opposition spricht von «unmöglich zu glaubenden» Arbeitszeiten.
Die Stadtverwaltung begründet die Überstunden mit Personalmangel.
In der galicischen Gemeinde Marín sorgt aktuell ein Fall von massiven Überstunden für Unmut. Die Kleinstadt in Spanien mit rund 25'000 Einwohnern wird von der Volkspartei (Partido Popular) mit absoluter Mehrheit regiert. In der letzten Gemeinderatssitzung machte der Sprecher der Oppositionspartei PSOE (Partido Socialista Obrero Español) auf Unregelmässigkeiten aufmerksam. Darüber berichtet die Zeitung «La Voz de Galicia».
https://lavozdegalicia.es/ Un funcionario de Marin cobró 1.405 horas extras en el año 2025
Überstunden «praktisch unmöglich zu glauben»
Einem Bericht der kommunalen Rechnungsprüfung zufolge leistete ein Beamter im Jahr 2025 insgesamt 1405 Überstunden – im Durchschnitt 6,5 Stunden pro Arbeitstag zusätzlich zur regulären Arbeitszeit. Die Sozialisten kritisieren, dass der betroffene Mitarbeiter durch Überstunden mehr verdiente als durch seine normale Arbeit. Sie betonen, dass die Menge der Überstunden «praktisch unmöglich zu glauben» sei und auf eine tägliche Arbeitszeit von rund 14 Stunden hinauslaufe.
Nach geltendem Recht sind maximal 80 Überstunden pro Jahr zulässig – ein Limit, das laut Prüfbericht in nahezu allen kommunalen Bereichen deutlich überschritten werde. Bürgermeisterin María Ramallo (PP) bestätigte den Fall eines Mitarbeiters mit vielen Überstunden und erklärte, dass er aufgrund von Krankheits- und Rentenausfällen 2025 allein eine Abteilung leitete, die normalerweise mit drei Personen besetzt ist. Sie betonte, dass sie das Gesetz kenne und versuche, es einzuhalten, Überstunden in Ausnahmefällen jedoch unvermeidbar seien.
Unterschied zwischen Mehrarbeit und Überstunden
In der Schweiz wird laut Arbeitsgesetz (ArG) zwischen Mehrarbeit und Überstunden unterschieden. Mehrarbeit bezeichnet Arbeitsstunden, die über die vertraglich vereinbarte normale wöchentliche Arbeitszeit hinausgehen, aber noch unter der gesetzlich zulässigen Höchstarbeitszeit liegen.
Überstunden sind Arbeitsstunden, die über die gesetzlich zulässige Höchstarbeitszeit hinausgehen oder die ausdrücklich als Überstunden angeordnet wurden. Gesetzliche Grundlage: Laut Arbeitsgesetz (ArG, SR 822.11), Art. 321c OR dürfen Überstunden nur angeordnet werden, wenn sie notwendig sind, und sie müssen in der Regel innerhalb von 14 Wochen durch Freizeit oder Zuschlag ausgeglichen werden.
In der Praxis ist der Unterschied relevant, weil Mehrarbeit oft innerhalb der vertraglichen und gesetzlichen Grenzen liegt, während Überstunden die gesetzliche Obergrenze überschreiten.
Fristlose Entlassung in Kerzers (Kanton Fribourg, Schweiz) am 19.1.2026: geht nicht - auch wenn da wegen Social Media "rechtsextrem" behauptet wird:
Zuständiges Amt entscheidet: Gemeinde entlässt rechtsextreme Mitarbeiterin fristlos – nun bekommt sie Entschädigung
https://www.blick.ch/schweiz/freiburg/zustaendiges-amt-entscheidet-gemeinde-entlaesst-rechtsextreme-mitarbeiterin-fristlos-nun-bekommt-sie-entschaedigung-id21613481.html
Keystone-SDA -- Die Schweizer Nachrichtenagentur -- Die Gemeinde Kerzers FR hat eine rechtsextreme Mitarbeiterin im Sommer 2025 zu Unrecht fristlos entlassen. Nun muss die Gemeinde der Frau eine Entschädigung zahlen.
-- Kerzers FR entliess rechtsextreme Mitarbeiterin 2025, fristlose Kündigung war unzulässig
-- Oberamt fordert Entschädigung, ordentliche Kündigung jedoch rechtmässig
-- Mitarbeiterin verbreitete rechtsextremes Gedankengut auf Social Media
Die Gemeinde Kerzers FR hat eine rechtsextreme Mitarbeiterin im vergangenen Sommer zu Unrecht fristlos entlassen. Zu diesem Schluss kommt das Oberamt des Seebezirks des Kantons Freiburg, wie es am Montag mitteilte.
Hingegen war die ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch die Gemeinde rechtmässig, wie das Oberamt in einer Mitteilung schrieb. Dieses verpflichtete Kerzers, der betroffenen Person eine Entschädigung zu bezahlen. Die Gemeinde kann den Entscheid noch beim Kantonsgericht Freiburg anfechten.
So argumentiert das zuständige Amt
Eine fristlose Kündigung stelle das schärfste arbeitsrechtliche Mittel dar und sei nur zulässig, wenn eine Weiterbeschäftigung selbst bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist objektiv unzumutbar sei, schrieb das Oberamt weiter. Diese hohe Schwelle sei im konkreten Fall nicht erreicht worden.
Die Gemeinde Kerzers hatte die Mitarbeiterin im vergangenen Sommer fristlos entlassen. Sie soll in der Kinderbetreuung der Gemeinde gearbeitet und auf Social Media wiederholt rechtsextremes Gedankengut verbreitet haben, wie «CH Media» im vergangenen März berichtete.
Der kr. Ingenieur in Treviso (Norditalien) am 24.1.2026: Anmache ohne Ende mit SMS und Annäherungen am Arbeitsplatz - Kündigung:
Gericht bestätigt Kündigung eines Ingenieurs: Job wegen Nachrichtenflut an Kollegin verloren
https://www.suedtirolnews.it/italien/job-wegen-nachrichtenflut-an-kollegin-verloren
Von: luk
Treviso – Das Arbeitsgericht von Treviso hat die fristlose Kündigung eines Ingenieurs am Flughafen Treviso bestätigt, der eine Kollegin wiederholt belästigt hatte. Der Mann hatte gegen seine neue Mitarbeiterin, die in einem befristeten Arbeitsverhältnis stand, über Monate hinweg unerwünschte Annäherungen unternommen – unter anderem durch körperliche Nähe, anzügliche Bemerkungen und eine große Zahl von Nachrichten, die auch sexuellen Inhalt aufwiesen.
Die Vorfälle ereigneten sich zwischen Ende 2023 und Frühjahr 2024 am Flughafen Canova in Treviso. Das betroffene Unternehmen Aertre Spa, eine Tochter des Save-Konzerns, leitete im April 2024 ein Disziplinarverfahren ein und sprach anschließend die Kündigung aus. Der Ingenieur bekleidete eine höhere Position und war für die Leistungsbewertung der Kollegin zuständig, was laut Gericht die Schwere des Falls erhöhte.
Laut Gerichtsunterlagen verschickte der Mann allein in der Nacht vom 5. auf den 6. März 2024 mehr als 1.000 Nachrichten. Bereits zuvor hatte er wiederholt Treffen außerhalb der Arbeitszeit vorgeschlagen, unerwünschte Umarmungen initiiert und der Kollegin nahegelegt, sich sexuell aufreizend zu kleiden.
Die betroffene Mitarbeiterin setzte sich aber zur Wehr. Sie wandte sich kurzerhand an die Personalabteilung und reichte Anfang April 2024 mit Unterstützung der betrieblichen Vertrauensperson eine formelle Meldung ein. Es kam zur Kündigung des Mannes. Das Gericht folgte nun der Argumentation des Arbeitgebers und wies die Klage gegen die Kündigung ab.
In der Urteilsbegründung betonte der Richter, dass für die Beurteilung sexueller Belästigung nicht die Absicht des Täters entscheidend sei, sondern das objektive Verhalten und dessen Wirkung auf die betroffene Person. Sexuelle Belästigung liege auch ohne körperlichen Kontakt vor, wenn das Verhalten die Würde der Betroffenen verletze.
Neben dem arbeitsrechtlichen Verfahren laufen weiterhin strafrechtliche Ermittlungen aufgrund der Anzeige der Frau.
Tarent (Italien) am 10.2.2026: Unverhältnismässige Kündigung wird zurückgenommen - Wiedereinstellung+ Entschädigung:
Ein kurzes Nickerchen am Arbeitsplatz und der Job ist weg – auch in der Schweiz?
https://www.blick.ch/gesellschaft/kurioser-gerichtsfall-aus-italien-ein-kurzes-nickerchen-am-arbeitsplatz-und-der-job-ist-weg-auch-in-der-schweiz-id21676737.html
Gina Grace Zurbrügg -- Redaktorin News -- Ein kurzes Nickerchen am Arbeitsplatz kostet Francesco R. in Italien fast den Job. Vor Gericht siegte er: die Kündigung wurde aufgehoben, er durfte zurück an den Schreibtisch und erhielt eine Entschädigung. Wie würde ein Schweizer Gericht in so einem Fall entscheiden?
Ein kurzer Moment der Müdigkeit, ein Foto und plötzlich ist Francesco R.* aus dem italienischen Tarent seinen Job los. Der Mitarbeiter eines Recyclingunternehmens soll während der Arbeitszeit eingeschlafen sein. Der Arbeitgeber wertete das als Sicherheitsrisiko und legte ein Foto als Beweis vor, wie der «Telegraph» aus Grossbritannien berichtet.
Vor Gericht wehrte sich Francesco R. heftig. Er erklärte, ihm sei schwindlig geworden, er habe die Augen nur kurz geschlossen. Ausserdem habe er gesundheitliche Probleme.
Ein weiterer Punkt kommt hinzu: Vor der Kündigung war er intern versetzt worden und hatte laut Akten über längere Zeit kaum Aufgaben. Die Richter sehen darin problematische Arbeitsbedingungen. Das italienische Berufungsgericht erklärte die Kündigung für unverhältnismässig. Es ordnete die Wiedereinstellung an und sprach dem Mann ausstehende Löhne und eine Abfindung zu.
Wann ist eine fristlose Entlassung gerechtfertigt?
Wie wäre der Fall in der Schweiz beurteilt worden? Nach Schweizer Arbeitsrecht dürfen Arbeitgeber ordentlich kündigen, ohne einen Grund zu nennen. Für eine fristlose Kündigung gelten jedoch strenge Voraussetzungen. Gemäss Artikel 337 des Obligationenrechts ist sie nur bei einem «wichtigen Grund» zulässig, also bei einem schweren Vertrauensbruch.
Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) hält fest, dass eine fristlose Entlassung nur erlaubt ist, wenn dem Arbeitgeber die Weiterbeschäftigung nach Treu und Glauben nicht mehr zugemutet werden kann. Ein einmaliger Vorfall genügt in der Regel nicht.
Was gilt in der Schweiz?
Bei weniger gravierenden Verstössen braucht es meist eine Abmahnung. Die Rechtsprechung zeigt: In einem Walliser Gerichtsfall wurde eine fristlose Kündigung wegen Schlafens am Arbeitsplatz zwar bestätigt, allerdings erst nach mehreren Vorfällen und klaren Verwarnungen.
Ausschlaggebend war die Vorgeschichte des Hilfsabwarts, nicht ein einzelner Moment, laut dem Gerichtsentscheid, der Blick vorliegt. Im Fall von Francesco R. hätte ein Schweizer Gericht deshalb genau geprüft, ob tatsächlich geschlafen wurde, ob gesundheitliche Gründe vorlagen und ob der Arbeitgeber seiner Fürsorgepflicht nach Artikel 328 des Obligationenrechts nachgekommen ist. Ein einzelnes Foto hätte kaum als ausreichender Beweis gegolten.
Ein entscheidender Unterschied zu Italien bleibt: Selbst bei einer ungerechtfertigten Kündigung gibt es in der Schweiz keinen Anspruch auf Wiedereinstellung. Stattdessen drohen Lohnnachzahlungen und eine Entschädigung von bis zu sechs Monatslöhnen.
* Name bekannt
Schweiz am 20.2.2026: Arbeitgeber muss eigene Toiletten anbieten:
Rechtsschutz: Darf es am Arbeitsplatz keine Toiletten geben?
https://www.nau.ch/lifestyle/gesellschaft/rechtsschutz-darf-es-am-arbeitsplatz-keine-toiletten-geben-67084693
Emilia Rechtsschutz -- Zürich -- Toilettengänge während der Arbeitszeit sind selbstverständlich. Doch was, wenn keine Toiletten vorhanden sind? Anwältin Alina Murano klärt auf.
Schweizer Arbeitgeber müssen im Büro Toiletten bereitstellen.
Sie dürfen ihren Mitarbeitenden daher nicht nur öffentliche WCs zur Verfügung stellen.
Wer diese Vorschriften nicht einhält, muss mit Sanktionen und Bussgeldern rechnen.
Ein Nau.ch-Leser stellte uns die Frage, ob der Arbeitgeber dazu verpflichtet ist, Toiletten am Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen. Er berichtet, dass es in seinem Betrieb keine sanitären Anlagen gibt und er stattdessen auf öffentliche, oftmals unhygienische Toiletten aufsuchen muss.
Doch ist das rechtlich zulässig? Wir haben bei unserer Rechtsexpertin von Emilia Rechtsschutz nachgefragt.
Gemäss dem Schweizer Arbeitsgesetz sind Arbeitgeber verpflichtet, für angemessene und hygienische Arbeitsbedingungen zu sorgen. Dazu gehört auch die Bereitstellung von Toiletten für die Mitarbeitenden. Fehlen diese, handelt es sich um eine klare Verletzung der gesetzlichen Pflichten des Arbeitgebers.
Hygiene am Arbeitsplatz ist Pflicht
Die Gesetzgebung schreibt vor, dass für die Arbeitnehmer genügend Sanitärinstallationen bereitgestellt werden müssen, um die Grundbedürfnisse während der Arbeitszeit zu decken. Die Nutzung öffentlicher Toiletten, insbesondere wenn diese in einem schlechten Zustand sind, erfüllt diese Anforderung nicht.
Neben der Bereitstellung von Toiletten spielt auch die allgemeine Hygiene am Arbeitsplatz eine entscheidende Rolle. Das Schweizer Arbeitsgesetz und die Verordnung zum Arbeitsgesetz legen klare Standards fest.
Arbeitgeber sind verpflichtet, Arbeitsplätze so zu gestalten, dass die Gesundheit der Arbeitnehmer nicht gefährdet wird. Dies umfasst nicht nur saubere Toiletten, sondern auch regelmässige Reinigung und Wartung der gesamten sanitären Anlagen.
Verstösse können Sanktionen und Bussgelder nach sich ziehen
Das Gesetz verpflichtet den Arbeitgeber zudem, für genügend Belüftung, Beleuchtung und Platz zu sorgen, um eine gesunde Arbeitsumgebung sicherzustellen. Insbesondere in Branchen wie der Gastronomie oder im Gesundheitswesen, wo Hygiene von entscheidender Bedeutung ist, werden strenge Vorschriften und Kontrollen durch die zuständigen Behörden durchgeführt.
Verstösse gegen diese Vorschriften können für den Arbeitgeber schwerwiegende Folgen haben, darunter Sanktionen und Bussgelder. Arbeitnehmer haben in solchen Fällen das Recht, sich an Arbeitsinspektorate oder das kantonale Gesundheitsamt zu wenden, um Missstände zu melden.
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Dieser Artikel entstand in Zusammenarbeit mit Emilia Rechtsschutz.
Zu viele Jobs oder Verdacht geimpft bei Urs Schwarz (Unispital Zürich) am 26.2.2026: Der Tod kam schon mit 64:
Unispital Zürich: Urs Schwarz arbeitete 5500 Tage ohne Pause durch – dann starb er
https://www.20min.ch/story/unispital-zuerich-urs-schwarz-arbeitete-5500-tage-ohne-pause-durch-dann-starb-er-103513959
Urs Schwarz starb 2021 im Alter von 64 Jahren.
Justin Arber -- 2021 starb mit Urs Schwarz ein renommierter Arzt des Unispitals Zürich. 17 Jahre lang arbeitete er tagtäglich am Unispital Zürich, hielt Vorlesungen und war ständig erreichbar. In Japan gibts dafür einen Begriff: Karoshi-Tod.
[Verdacht: Urs Schwarz ist an der "Coronaimpfung" gestorben].
Kriminelle Arbeitsverhältnisse in der Schweiz am 27.2.2026: 15 Jahre ohne Ferien gearbeitet - oder 17 Jahre ohne Ferien gearbeitet:
Mike (33): «Ich arbeitete 15 Jahre lang fast jeden Tag» - Auf Bau und in Bars
https://www.20min.ch/story/auf-bau-und-in-bars-mike-33-ich-arbeitete-15-jahre-lang-fast-jeden-tag-103514873
Carolin Teufelberger -- Shirin Camenisch -- Ein Zürcher Arzt arbeitete 17 Jahre ohne Pause – bis er starb. Auch viele Leserinnen und Leser haben Erfahrungen mit langen Arbeitszeiten und Dauerstress. Fünf von ihnen erzählen.
- Ein Zürcher Arzt arbeitete 17 Jahre ohne Unterbruch und starb. Sein Fall schockiert viele Menschen.
- Leser der 20-Minuten-Community berichten von ähnlichen Erfahrungen. Sie kennen Überstunden und Stress.
- Sie erzählen von Burnouts, Schlafproblemen und familiären Konflikten.
- Die Betroffenen lernen aus ihren Erlebnissen. Sie passen ihr Arbeitspensum an.
17 Jahre lang arbeitete der Zürcher Arzt Urs Schwarz durch – ohne Unterbruch, ohne Ferien, stets erreichbar. 2021 starb er mit 64 Jahren. Sein Fall erschüttert und löst Diskussionen über Arbeitsbelastung, Verantwortung und persönliche Grenzen aus. Auch die 20-Minuten-Community erzählt von massenhaft Überstunden, wenig Schlaf und Zusammenbrüchen.
«Habe das Burnout gebraucht, um zu lernen»
Mike (33) arbeitete über 15 Jahre beinahe täglich. Neben seinem 100-Prozent-Job auf dem Bau stand er abends an Events hinter der Bar oder übernahm Einsätze im Sicherheitsdienst. «Ich hatte immer Angst, zu wenig zu leisten oder dass das Geld nicht reicht», sagt er. Die Arbeit habe ihm Spass gemacht, das Team sei gut gewesen, das zusätzliche Einkommen beruhigend.
Dann kam Corona, die Nebenjobs fielen weg. In seiner neuen Position übernahm er mehr Verantwortung, führte eine Grossbaustelle mit bis zu 45 Mitarbeitenden. 14-Stunden-Tage waren keine Seltenheit, dazu am Wochenende freiwilliger Pikettdienst.
Im Frühling 2024 trennte er sich nach 15 Jahren von seiner Partnerin. Danach habe er noch mehr gearbeitet, sagt er – zu Hause habe niemand mehr gewartet. «Ich habe komplett das Gefühl dafür verloren, was gesund ist.» Wenige Monate später kam es zu ersten Panikattacken. Es folgten mehrere stationäre Aufenthalte. Die Diagnosen lauteten unter anderem Burnout, Depression und Angststörung. Heute, eineinhalb Jahre später, arbeitet er in reduziertem Pensum. «Ich stand beruflich gut da, hatte viel erreicht – und dann ging innert 24 Stunden nichts mehr. Das tat weh. Aber ich habe das gebraucht, um daraus zu lernen.»
«Habe Reibereien mit meiner Frau wegen meiner Überstunden»
Auch I. (43), technischer Leiter in einem KMU, leistet Monat für Monat 80 bis 110 Überstunden. «Es fehlt an Personal, also bin ich neben der Büroarbeit trotzdem weiter als Mechaniker unterwegs.» Er betont, dass ihn niemand zu einem solchen Pensum zwinge. «Ich muss immer was zu tun haben, sonst wird mir langweilig.» Obwohl er gerne so viel arbeite, spüre er die Folgen. «Ich schlafe schlechter und bin häufiger krank. Und mit meiner Frau habe ich auch immer mal wieder Reibereien deswegen.» Am Ende aber besänftige der hohe Lohn seine Familie. «Früher sind wir finanziell auf dem Zahnfleisch gelaufen, heute können wir uns mehrmals pro Jahr Ferien leisten.»
«Schlafprobleme, Herzrasen und Erschöpfung»
S. (30) hingegen handelte nicht aus Freiwilligkeit. «Nach einem grösseren Stellenabbau und einer Reorganisation gab es plötzlich Feriensperren und obligatorische Wochenendarbeit.» Die Überstunden hätten sich gehäuft, der Ton sei rauer geworden. «Wir Mitarbeitenden haben ausgebadet, was strukturell schieflief.» Mehrere Kolleginnen und Kollegen seien mit Burnout ausgefallen, auch bei S. seien Schlafprobleme, Herzrasen und Erschöpfung die Folge gewesen. Nach fast zwei Jahren habe sie die Reissleine gezogen. «Zu spät», wie sie heute sagt. Aktuell sei sie noch nicht arbeitsfähig und in Therapie.
«Selbst eine Einladung bedeutete für mich Stress»
Andreas (46) sei nie ein klassischer Workaholic gewesen. «Aber wenn ich einen Job gerne mache, bin ich bereit, viel zu geben.» Als er bei seiner früheren Firma Abteilungsleiter wurde und plötzlich 80 Mitarbeitende führte, sei das anspruchsvoll gewesen. Als später eine zweite, gleich grosse Abteilung dazukam, sei der Druck zu gross geworden. Die Firma habe hohe Erreichbarkeit verlangt, zusätzlich habe er viele operative Aufgaben übernommen, für die ein Abteilungsleiter eigentlich nicht zuständig sei. Trotz mehrfacher Bitten um Unterstützung habe sich nichts geändert.
Die vielen Überstunden und der Dauerstress hätten ihn zunehmend erschöpft, auch sein Umfeld habe seine Gereiztheit bemerkt. «Selbst eine Einladung zum Abendessen bedeutete für mich nur noch Stress.» Nach einem geringfügigen verbalen Fehltritt habe er seine Stelle verloren. Ein Arzt diagnostizierte daraufhin eine Anpassungsstörung, Andreas wurde krankgeschrieben und ist seither in psychologischer Behandlung. «In Zukunft werde ich mehr Rücksicht auf meine Gesundheit nehmen. Überlastung wird oft erst dann ernst genommen, wenn Menschen bereits krank sind.»
«Arbeit gibt dem Leben einen Sinn»
«Arbeit hält jung und gesund» – mit diesem Motto ist Vanessa (31) aufgewachsen. Ihre Eltern sind aus Portugal in die Schweiz gekommen, hatten hier ein Restaurant aufgebaut. «Sie arbeiteten von früh bis spät. Nach der Schule ass ich im Restaurant mit ihnen, danach war ich allein zu Hause.» Den Eltern sei wichtig gewesen, ihren Kindern alles zu ermöglichen. «Ich ging auf Privatschulen und als ich ein Klavier wollte, musste ich nur fragen.»
Heute sieht Vanessa die Kehrseite. «Es wäre schöner gewesen, wenn meine Mutter mehr zu Hause gewesen wäre.» Wenn sie das anspreche, werde ihre Mutter emotional. An der Grundhaltung der Eltern habe sich jedoch nichts geändert. Und auch Vanessa selbst findet: «Arbeit gibt dem Leben einen Sinn. Aber so viel wie meine Eltern würde ich nicht arbeiten.»