Teure Rettung am 6.11.2024:
Eine halbe Million Rettungseinsätze pro Jahr: So
bleibst du nicht auf den Kosten sitzen
https://www.blick.ch/life/gesundheit/notfall-transport-versicherung-sos144-rettungskosten-id20224130.html
Die meisten Menschen kennen jemanden, der schon einmal
einen medizinischen Notfall oder einen Unfall hatte, bei
dem eine Ambulanz oder ein Rettungshelikopter zum
Einsatz kam. Die meisten gehen davon aus, dass
Rettungskosten vollumfänglich übernommen werden. Ein
Irrtum.
Ein Herzinfarkt, eine Hirnblutung oder ein Schlaganfall
kann jeden treffen. Ein Notfalltransport mit dem
Krankenwagen oder dem Rettungshelikopter kommt die
betroffene Person unter Umständen teuer zu stehen. Viele
Betroffene sind überrascht, wie viel sie selbst bezahlen
müssen – trotz Krankenversicherung. Auch bei einem Unfall
sind nicht immer alle Kosten gedeckt. Florian Obrist,
Leiter Versicherung bei der SOS 144 Rettungskarte, erklärt
uns im Interview, wie wir horrende Kosten vermeiden
können.
Wie oft rückt in der Schweiz ein Krankenwagen oder ein
Helikopter aus, um Menschenleben zu retten?
Florian Obrist: Bei der Ambulanz sind es über 450'000
Einsätze im Jahr, beim Rettungshelikopter rund 20'000.
Mehr als über 95 Prozent der Einsätze erfolgen mit der
Bodenambulanz, ein Helikopter kommt verhältnismässig
selten zum Einsatz.
Kommt die Krankenkasse nicht vollumfänglich für Rettung
auf?
Das ist ein grosser Irrtum. Es kommt immer wieder vor,
dass Personen aus allen Wolken fallen, wenn sie die
Rechnung des Rettungseinsatzes erhalten. Wenn man nur
grundversichert ist, muss man bei Krankheit mindestens 50
Prozent selber bezahlen (siehe Box weiter
unten). Alles, was im Rahmen eines Kalenderjahrs diesen
Maximalbetrag übersteigt, muss die Versicherungsnehmerin
oder der Versicherungsnehmer selber bezahlen. Bei Unfall
gibt es einen Unterschied: Bei Personen, die mehr als acht
Stunden pro Woche berufstätig sind, sind Rettungseinsätze
über die Unfallversicherung gedeckt. Bei Hausfrauen und
-männern, Kindern, Studentinnen und Studenten,
Rentnerinnen und Rentnern, die ihre Unfallversicherung
über die Krankenkasse geregelt haben, gehen ebenfalls 50
Prozent zulasten des Patienten oder der
Patientin (analog Krankheit).
[Das erste mal 50% - das zweite mal 100%]
Bei zwei Einsätzen pro Jahr wirds also teuer?
Das erste Mal deckt die Krankenkasse ihren Anteil, der
mindestens 50 Prozent (bis 500 Franken pro Kalenderjahr)
beträgt. Die Kosten können aber schnell zwischen 1000 und
3000 Franken liegen, und so hat der Patient oder die
Patientin auch beim ersten Mal einen beachtlichen Teil der
Kosten selber zu tragen. Beim zweiten Einsatz gehen
100 Prozent zulasten der Patientin oder des
Patienten.
SOS 144 Rettungskarte
Die SOS 144 Rettungskarte übernimmt bei Unfall und
Krankheit alle Kosten, die nicht durch die
Grundversicherung gedeckt sind. Das ist im Paket SOS 144
dabei:
Rettung: unbegrenzt, weltweit
Bergung: bis 30'000 Franken, weltweit
Für 60 Franken (Einzelpolice)/90 Franken
(Familien-/Paarpolice) erhältlich. Mehr Informationen
unter www.sos144.ch oder telefonisch unter +41 31 914 41
44 und 0800 014 400.
Und wie teuer kann einen das zu stehen kommen?
Die Preise variieren regional sehr stark. In städtischen
Gebieten gehen wir von etwa 900 Franken aus; in ländlichen
Gebieten können sich die Kosten wegen langer Anfahrtswege
oder anderen Tarifstrukturen auf 1000 bis sogar 2500
Franken belaufen. Im Durchschnitt kostet ein
Ambulanzeinsatz 1500 Franken. Muss ein Helikopter
aufgeboten werden, reden wir von deutlich höheren Zahlen.
So ein Einsatz kann bis zu 6000 Franken kosten.
Durchschnittlich gehen wir da von 3500 bis 4000 Franken
aus.
Wie sieht es aus, wenn uns in den Ferien im Ausland
etwas passiert?
Der Krankentransport im Ausland ist grundsätzlich bis 500
Franken versichert. Was dramatischer ist – und finanziell
sogar existenzbedrohend sein kann – ist die sogenannte
Rückführung oder Repatriierung aus dem Ausland. Wenn man
in den Ferien verunfallt oder schwer erkrankt und für die
weitere Behandlung in die Schweiz zurückkommen möchte,
kann der Einsatz eines Ambulanzjets schnell Kosten in Höhe
von 40'000 Franken generieren. Rückführungen aus Übersee
kosten sogar weit über 150'000 Franken. Die
Grundversicherung der Krankenkasse übernimmt keinen Anteil
an der Rückführung. Die Unfallversicherung deckt nur bis
maximal 29'640 Franken bei Berufstätigen, den Rest muss
man selbst bezahlen. Das ist vielen Menschen nicht
bewusst. Selbst ein kurzer Transport beispielsweise aus
Österreich mit einer Ambulanz kann schnell mehrere tausend
Franken betragen.
Wie kann man sich absichern?
Wer nicht auf diesen Rettungsrechnungen sitzen bleiben
möchte, ist mit der SOS 144 Rettungskarte gut aufgehoben.
Sie übernimmt alle Kosten, die nicht durch die
Grundversicherung gedeckt sind. Personen, die oft reisen,
empfehlen wir das Paket Protect Plus. Darin sind nebst
Rettung und Rückführung auch Annullationskosten,
Reisezwischenfälle und das Reisegepäck mitversichert. Aber
auch die medizinischen Behandlungskosten im Ausland sind
gedeckt. Eine Besonderheit des Pakets Protect Plus ist,
dass die Rettungskosten nicht nur auf Reisen, sondern auch
zu Hause in der Schweiz versichert sind. Dies ist im
Vergleich zu diversen anderen Angeboten unser Vorteil.
Was sind weitere Vorteile der SOS 144 Versicherung?
Mit der SOS 144 Rettungskarte sind alle
Rettungsorganisationen abgedeckt. Ob die Rega, AAA Alpine
Air Ambulance, Air Zermatt oder die DRF im Einsatz ist,
die Kosten werden von der SOS 144 übernommen. Dies gilt
weltweit, nicht nur in der Schweiz. Das heisst, auch in
den Ferien im Ausland ist ein Ambulanz- oder
Rettungshelikoptertransport abgedeckt. Das Wichtigste
aber: Der Krankenwagen ist ebenfalls unbegrenzt
versichert, genauso wie der Rettungshelikopter. Es spielt
also keine Rolle, wie viel ein Einsatz kostet oder wie oft
dies im Jahr geschieht. Auch Familienfreundlichkeit ist
für uns bei der SOS 144 wichtig. Deshalb versichern wir
alle Familienmitglieder, die im gleichen Haushalt leben –
selbst wenn die Kinder schon erwachsen sind – für einen
Preis.
So ist die Kostenübernahme durch die Grundversicherung
(KVG) geregelt
Krankentransporte: Wenn für die Fahrt zu einer Behandlung
aus medizinischen Gründen ein spezielles Transportmittel
nötig ist (z. B. Ambulanz) oder der Gesundheitszustand der
Patienten und Patientinnen einen Transport mit einem
öffentlichen oder privaten Transportmittel nicht erlaubt,
wird von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung
(OKP) die Hälfte der Kosten bis zu einem jährlichen
Maximalbetrag von 500 Franken vergütet.
Rettungen: Wird eine Person aus einer Gesundheit und Leben
akut bedrohenden Situation befreit und notfallmässig der
nächstgelegenen geeigneten medizinischen Behandlung
zugeführt, übernimmt die OKP die Hälfte der Kosten bis zu
einem jährlichen Maximalbetrag von 5000 Franken. Diese
Regelung gilt nur für Rettungen in der Schweiz.
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