Gefahrensignale dreieckig mit
rotem Rand
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1. Gefahrensignal:
Achtung Rechtskurve (Art. 4)
Es folgen nun mehrere Tafeln, die das Thema
Gefahrensignale erklären.
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/15/slide/si_101/rechtskurve-(art.-4)
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2.
Gefahrensignal: Achtung Linkskurve (Art. 4)
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/15/slide/si_102/linkskurve-(art.-4)
Kurvensignale warnen vor Kurven, die wegen
ihrer Anlage, zum Beispiel wegen fehlender
Überhöhung oder starker oder ungleichmässiger
Krümmung der Fahrbahn zur Mässigung der
Geschwindigkeit zwingen.
Deshalb: Stark abbremsen, und zwar vor der
Kurve.
Vor kurvenreichen Strecken steht das der
ersten Kurve oder Doppelkurve entsprechende
Signal mit der Zusatztafel «Streckenlänge»
(5.03).
Innerorts sind in der Regel keine
Kurvensignale angebracht.
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3.
Gefahrensignal: Achtung Doppelkurve nach
rechts beginnend (Art. 4)
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/15/slide/si_103/doppelkurve-nach-rechts-beginnend-(art.-4)
Kurvensignale warnen vor Kurven, die wegen
ihrer Anlage, zum Beispiel wegen fehlender
Überhöhung oder starker oder ungleichmässiger
Krümmung der Fahrbahn zur Mässigung der
Geschwindigkeit zwingen.
Deshalb: Stark abbremsen, und zwar vor der
Kurve.
Vor kurvenreichen Strecken steht das der
ersten Kurve oder Doppelkurve entsprechende
Signal mit der Zusatztafel «Streckenlänge»
(5.03).
Innerorts sind in der Regel keine
Kurvensignale angebracht.
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4.
Gefahrensignal: Achtung Doppelkurve
nach links beginnend (Art. 4)
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/15/slide/si_104/doppelkurve-nach-links-beginnend-(art.-4)
Kurvensignale warnen vor Kurven, die wegen
ihrer Anlage, zum Beispiel wegen fehlender
Überhöhung oder starker oder ungleichmässiger
Krümmung der Fahrbahn zur Mässigung der
Geschwindigkeit zwingen.
Deshalb: Stark abbremsen, und zwar vor der
Kurve.
Vor kurvenreichen Strecken steht das der
ersten Kurve oder Doppelkurve entsprechende
Signal mit der Zusatztafel «Streckenlänge»
(5.03).
Innerorts sind in der Regel keine
Kurvensignale angebracht.
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5.
Gefahrensignal: Achtung Schleudergefahr
(Art. 5)
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/15/slide/si_105/schleudergefahr-(art.-5)
Das Signal «Schleudergefahr» (1.05) warnt vor
übermässig glattem Belag der Fahrbahn, vor
Spurrillen oder vor Strassenstrecken, die in
besonderem Masse der Vereisung ausgesetzt
sind.
Die Zusatztafel «Vereiste Fahrbahn» (5.13)
warnt vor Glatteis oder Schneeglätte.
Signal und Zusatztafel werden entfernt oder
abgedeckt, sobald nicht mehr mit Eisbildung
oder Schneeglätte zu rechnen ist.
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6.
Gefahrensignal: Achtung Unebene Fahrbahn
(Art. 6)
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/15/slide/si_106/unebene-fahrbahn-(art.-6)
Das Signal «Unebene Fahrbahn» (1.06) warnt vor
Unebenheiten wie zum Beispiel Aufwölbungen
oder Senkungen der Fahrbahn, bei denen das
Fahrzeug gefährliche Schläge erleiden oder die
Haftung mit der Fahrbahn verlieren könnte.
Das Signal steht auch vor Bahnübergängen, wo
eine solche Gefahr droht, jedoch nicht vor
gekennzeichneten Baustellen (Art. 9).
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7.
Gefahrensignal: Achtung Engpass (Art. 7)
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/15/slide/si_107/engpass-(art.-7)
Das Signal «Engpass» (1.07) zeigt an, dass
sich die Fahrbahn beidseitig verengt und das
Kreuzen daher erschwert ist. Das Signal steht
nicht vor gekennzeichneten Baustellen (Art.
9).
Der Wegfall eines Fahrstreifens auf Fahrbahnen
mit mehreren Fahrstreifen in gleicher Richtung
wird mit der Tafel «Anzeige der Fahrstreifen»
(4.77) angegeben.
Die Fahrbahnbreite der schmalsten Stelle kann
nötigenfalls durch die Zusatztafel
«Fahrbahnbreite» (5.15) angezeigt sein.
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8.
Gefahrensignal: Achtung Verengung rechts
(Art. 7)
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/15/slide/si_108/verengung-rechts-(art.-7)
Das Signal «Verengung rechts» (1.08) zeigt an,
dass sich die Fahrbahn einseitig verengt oder
der Fahrbahnrand gefährliche Vorsprünge
aufweist und das Kreuzen daher erschwert ist.
Vorsprünge werden nach Artikel 82
gekennzeichnet.
Der Wegfall eines Fahrstreifens auf Fahrbahnen
mit mehreren Fahrstreifen in gleicher Richtung
wird mit der Tafel «Anzeige der Fahrstreifen»
(4.77) angegeben.
Die Fahrbahnbreite der schmalsten Stelle kann
nötigenfalls auf der Zusatztafel
«Fahrbahnbreite» (5.15) angezeigt sein.
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9.
Gefahrensignal: Achtung Verengung links
(Art. 7)
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/15/slide/si_109/verengung-links-(art.-7)
Das Signal «Verengung links» (1.09) zeigt an,
dass sich die Fahrbahn einseitig verengt oder
der Fahrbahnrand gefährliche Vorsprünge
aufweist und das Kreuzen daher erschwert ist.
Vorsprünge werden nach Artikel 82
gekennzeichnet.
Der Wegfall eines Fahrstreifens auf Fahrbahnen
mit mehreren Fahrstreifen in gleicher Richtung
wird mit der Tafel «Anzeige der Fahrstreifen»
(4.77) angegeben.
Die Fahrbahnbreite der schmalsten Stelle kann
nötigenfalls auf der Zusatztafel
«Fahrbahnbreite» (5.15) anzeigt sein.
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10.
Gefahrensignal: Achtung Gefährliches Gefälle
(Art. 8)
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/15/slide/si_110/gefahrliches-gefalle-(art.-8)
Das Signal «Gefährliches Gefälle» (1.10) warnt
vor Strecken mit einer Neigung von mindestens
10 Prozent; auf den Signalen wird die grösste
Neigung der Strecke angegeben.
Im Gefälle ist der Bremsweg länger:
rechtzeitig zurückschalten!
In starkem Gefälle ist so zu fahren, dass die
Bremsen nicht zu sehr beansprucht werden. Den
Gang einschalten, der genügend bremst.
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11.
Gefahrensignal: Achtung Starke
Steigung (Art. 8)
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/15/slide/si_111/starke-steigung-(art.-8)
Das Signal «Starke Steigung» (1.11) warnt vor
Strecken mit einer Steigung von mindestens 10
Prozent; auf den Signalen wird die grösste
Steigung der Strecke angegeben.
Rechtzeitig zurückschalten!
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12.
Gefahrensignal: Achtung Rollsplitt (Art. 8)
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/15/slide/si_112/rollsplitt-(art.-8)
Das Signal «Rollsplitt» (1.12) warnt vor losem
Splitt auf der Fahrbahn. Vorsicht: Schlechte
Bodenhaftung, das bedeutet längerer Bremsweg
und Schleudergefahr.
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13.
Gefahrensignal: Achtung Steinschlag (Art. 8)
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/15/slide/si_113/steinschlag-(art.-8)
Das Signal «Steinschlag» (1.13) warnt vor
Steinschlag oder Steinen auf der Fahrbahn. Das
Symbol kann entsprechend den örtlichen
Verhältnissen seitenverkehrt abgebildet
werden.
Geschwindigkeit mässigen und weder anhalten
noch parkieren.
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14.
Gefahrensignal: Achtung Baustelle (Art. 9)
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/15/slide/si_114/baustelle-(art.-9)
Das Signal «Baustelle» (1.14) warnt vor
Arbeiten auf der Fahrbahn (z. B. Bau-,
Vermessungs-, Markierungsarbeiten) und den
damit verbundenen Hindernissen (z. B.
Materialablagerungen, offene Schächte),
Unebenheiten und Verengungen der Fahrbahn.
Langsamer fahren und nicht überholen.
Für die Kennzeichnung von Baustellen gilt im
übrigen Artikel 80. Das Signal wird auch
aufgestellt, wenn Arbeiten unmittelbar neben
der Fahrbahn den Verkehr beeinträchtigen
könnten.
Art. 80 Kennzeichnung der Baustellen:
- Baustellen auf und unmittelbar neben der
Fahrbahn werden mit dem Signal «Baustelle»
(1.14) angekündigt, welches bei der Baustelle
selbst wiederholt wird.
- Bei Baustellen ohne Hindernisse auf der
Fahrbahn oder mit solchen von maximal 0,5 m
Breite können zur Verbesserung der optischen
Führung rot-weiss gestreifte Einrichtungen
(wie Leitbalken, Fässer) oder rot-weisse oder
orangefarbene Leitkegel verwendet werden.
- Bei Baustellen mit mehr als 0,5 m breiten
Hindernissen auf der Fahrbahn werden rot-weiss
gestreifte Abschrankungen (wie Latten,
Rohrelemente, Scherengitter oder andere feste
Einrichtungen) verwendet.
Die zur Verkehrsregelung bei Engpässen
verwendeten Drehkellen zeigen auf einer Seite
als Haltegebot das Signal «Einfahrt verboten»
(2.02), auf der andern Seite zur Freigabe des
Verkehrs ein grünes, rundes Mittelfeld mit
weissem Rand.
Das UVEK erlässt Weisungen über das Anbringen
der Signale und Markierungen, der
Abschrankungen und anderen Einrichtungen, über
ihre Ausgestaltung sowie über die Beleuchtung
von Baustellen.
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15.
Gefahrensignal: Achtung Schranken (Art. 10)
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/15/slide/si_115/schranken-(art.-10)
Das Signal «Schranken» steht als Vorsignal bei
Bahnübergängen mit Schranken oder
Halbschranken und dient zur Warnung vor
Bahnübergängen, die nach den Artikeln 92 und
93 gekennzeichnet sind.
Das Signal «Schranken» warnt ferner vor
Abschrankungen bei Flugplätzen,
Zollhaltestellen und dergleichen.
Zur Kennzeichnung von Bahnübergängen dienen
Schranken, Halbschranken, Bedarfsschranken,
Blinklichtsignale (3.20; 3.21), Andreaskreuze
(3.22–3.25), akustische Signale, Signale
«Strassenbahn» (1.18) und Lichtsignale (Art.
68–71). Für die Ausgestaltung und Aufstellung
der Signale an Bahnübergängen, ausgenommen
Lichtsignale und das Signal «Strassenbahn»,
gilt das Eisenbahnrecht.
Geschlossene oder sich schliessende Schranken,
Halbschranken oder Bedarfsschranken, rotes
Blinklicht, rotes Licht sowie akustische
Signale bedeuten «Halt».
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16.
Gefahrensignal: Achtung Bahnübergang ohne
Schranken (Art. 10)
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/15/slide/si_116/bahnubergang-ohne-schranken-(art.-10)
Das Signal «Bahnübergang ohne Schranken»
(1.16) dient zur Warnung vor Bahnübergängen,
die nach den Artikeln 92 und 93 gekennzeichnet
sind.
Zur Warnung vor gekennzeichneten
Bahnübergängen (Art. 93) dient das folgende
Vorsignal: Das Signal «Bahnübergang ohne
Schranken» (1.16) vor Bahnübergängen mit
Blinklichtsignalen oder Andreaskreuzen.
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17.
Gefahrensignal: Achtung Distanzbalken (Art.
10)
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/15/slide/si_117/distanzbaken-(art.-10)
Das Signal «Distanzbaken» (1.17) dient zur
Warnung vor Bahnübergängen mit Schranken oder
Halbschranken, die nach den Artikeln 92 und 93
gekennzeichnet sind.
Die Distanzbake mit drei Streifen steht unter
den Signalen «Schranken» und «Bahnübergang
ohne Schranken», jene mit zwei Streifen nach
einem Drittel und jene mit einem Streifen nach
zwei Dritteln der Strecke zwischen Vorsignal
und dem Bahnübergang.
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18.
Gefahrensignal: Achtung Tram / Strassenbahn
(Art. 10)
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/15/slide/si_118/strassenbahn-(art.-10)
Das Signal «Strassenbahn» (1.18) warnt vor
Strassenbahnen, namentlich vor Kreuzungen mit
Strassenbahnen innerorts.
Ausserorts sind Kreuzungen mit Strassenbahnen
als Bahnübergänge signalisiert.
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19.
Gefahrensignal: Achtung Fussgängerstreifen
(Art. 11)
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/15/slide/si_122/fussgangerstreifen-(art.-11)
Das Signal «Fussgängerstreifen» (1.22) kündigt
Fussgängerstreifen (Art. 77) an, die der
Fahrer nicht rechtzeitig erkennen kann (z.B.
wegen Kurven oder Kuppen), oder
Fussgängerstreifen auf dicht und schnell
befahrenen Strassen (z. B. ausserhalb von
Verzweigungen ausserorts). Für die
unmittelbare Kennzeichnung der
Fussgängerstreifen gilt Artikel 47 Absatz 1.
Bei Fussgängerstreifen muss der Fahrer
Fussgängern Vortritt gewähren, wenn sie sich
bereits auf dem Streifen befinden oder davor
warten und ersichtlich die Fahrbahn überqueren
wollen. Er muss das Tempo mässigen und wenn
nötig anhalten.
Art. 47 Weitere Verhaltenshinweise:
Mit dem Signal «Standort eines
Fussgängerstreifens» (4.11) wird die Lage
eines Fussgängerstreifens (Art. 77)
verdeutlicht. Es steht immer an
Fussgängerstreifen ausserorts sowie an
unerwarteten oder schlecht erkennbaren
Fussgängerstreifen innerorts. Ein einziges aus
beiden Fahrtrichtungen sichtbares Signal
genügt auf Strassen mit Fussgängerinseln auf
der Insel sowie auf schmalen Nebenstrassen am
Rand der Fahrbahn.
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20.
Gefahrensignal: Achtung Kinder (Art. 11)
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/15/slide/si_123/kinder-(art.-11)
Das Signal «Kinder» (1.23) zeigt an, dass
häufig mit Kindern auf der Fahrbahn zu rechnen
ist; es wird im Bereich von Schulhäusern,
Spielplätzen und dergleichen aufgestellt.
Der Fahrer muss ein Signal geben, die
Geschwindigkeit mässigen und falls nötig
halten, wenn Kinder, die sich in der Nähe oder
auf der Strasse aufhalten, nicht auf den
Verkehr achten.
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21.
Gefahrensignal: Achtung Wildwechsel (Art.
12)
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/15/slide/si_124/wildwechsel-(art.-12)
Das Signal «Wildwechsel» (1.24) zeigt an, dass
mit Wild auf der Fahrbahn zu rechnen ist. Die
Länge der Gefahrenstrecke wird in der Regel
auf beigefügter Zusatztafel «Streckenlänge»
(5.03) angegeben.
Namentlich in der Dämmerung ist die
Geschwindigkeit zu mässigen. Sofort bremsen,
abblenden und hupen, wenn Wild im
Scheinwerferlicht auftaucht. Jeder Unfall mit
Wild ist zu melden.
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22.
Gefahrensignal: Achtung Tiere und Tierherden
(Art. 12)
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/15/slide/si_125/tiere-(art.-12)
Das Signal «Tiere» (1.25) warnt vor
unbeaufsichtigten Tieren auf der Fahrbahn; das
Tiersymbol zeigt die Tierart, um die es sich
hauptsächlich handelt. Das Signal steht in
Weidegebieten, die von Rechts wegen nicht
abgeschrankt sein müssen, ferner bei Alpaufzug
oder Alpentladung, solange sich Herden auf der
Fahrbahn bewegen. Es wird nötigenfalls auch
auf Hauptstrassen mit häufigem Viehtrieb
aufgestellt.
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23.
Gefahrensignal: Achtung Gegenverkehr (Art.
13) [zwei Pfeile]
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/15/slide/si_126/gegenverkehr-(art.-13)
Das Signal «Gegenverkehr» (1.26) warnt vor
entgegenkommenden Fahrzeugen auf Strecken, wo
der Fahrer keinen Gegenverkehr erwartet.
Es steht
- auf Autobahnen, wenn eine Spur für den
Gegenverkehr reserviert ist (z. B. wegen
Bauarbeiten oder Unfällen auf der
Gegenfahrbahn);
- beim Beginn von Autostrassen nach dem Signal
«Autostrasse» (4.03), wenn die Autostrasse auf
eine Autobahn folgt;
- am Ende von Einbahnstrassen, sobald eine
Strecke mit Gegenverkehr folgt;
- bei Einbahnstrassen mit beschränktem
Gegenverkehr.
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24.
Gefahrensignal: Achtung Ampel / Lichtsignale
(Art. 14)
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/15/slide/si_127/lichtsignale-(art.-14)
Das Signal «Lichtsignale» (1.27) kündigt eine
Lichtsignalanlage an, bei welcher der
Fahrzeugführer gegebenenfalls anhalten muss.
Es steht vor Lichtsignalanlagen ausserorts und
kann zur Vorankündigung von Lichtsignalen für
die zeitweilige Sperrung einzelner
Fahrstreifen (Art. 69 Abs. 4) verwendet
werden; innerorts kann es auf Strassen mit
schnellem Verkehr oder dort, wo die
Lichtsignalanlage nicht rechtzeitig erkennbar
ist, aufgestellt werden.
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25.
Gefahrensignal: Achtung Flugzeuge (Art. 14)
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/15/slide/si_128/flugzeuge-(art.-14)
Das Signal «Flugzeuge» (1.28) warnt vor
tieffliegenden oder rollenden Flugzeugen in
der Nähe von Flugplätzen und Flugpisten.
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26.
Gefahrensignal: Achtung Seitenwind (Art. 14)
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/15/slide/si_129/seitenwind-(art.-14)
Das Signal «Seitenwind» (1.29) warnt vor
Stellen, wo häufig starker Seitenwind
auftritt. Das Symbol kann entsprechend den
Windverhältnissen seitenverkehrt abgebildet
werden. Nötigenfalls wird ein Windsack
aufgestellt, der Richtung und Stärke des
Windes anzeigt.
Lenkrad richtig halten, auf allfällige
Korrekturen gefasst sein und langsamer fahren.
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![27. Gefahrensignal: Achtung Andere
Gefahren (Art. 15) [Ausrufezeichen] 27. Gefahrensignal: Achtung Andere
Gefahren (Art. 15) [Ausrufezeichen]](d/itheorie-ch-gefahrensignale-d/027-achtung-allgemeine-gefahr.png)
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27. Gefahrensignal: Achtung
Andere Gefahren (Art. 15) [Ausrufezeichen]
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/15/slide/si_130/andere-gefahren-(art.-15)
Das Signal «Andere Gefahren» (1.30) warnt vor
Gefahren auf der Fahrbahn, für die kein
besonderes Signal besteht. Die Art der Gefahr
wird nötigenfalls auf beigefügter Zusatztafel
oder, bei kurzfristiger Signalisation, auf
Faltsignalen unter dem Symbol innerhalb des
roten Randes angegeben.
Das Signal «Andere Gefahren» steht auch vor
Anhalteposten der Polizei (Art. 31 Abs. 2) und
ferner ausserorts zur Ankündigung der
polizeilichen Verkehrsregelung.
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28. Gefahrensignal: Achtung
Stau (Art. 14)
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/15/slide/si_131/stau-(art.-14)
Das Signal «Stau» (1.31) warnt vor stehenden
oder langsam fahrenden Fahrzeugkolonnen. Es
darf nur dauernd aufgestellt werden, wo häufig
mit Stau zu rechnen ist.
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29. Gefahrensignal: Achtung
VelofahrerInnen / RadfahrerInnen
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/15/slide/si_132/radfahrer
Das Signal «Radfahrer» (1.32) zeigt an, dass
häufig Radfahrer in die Strasse einfahren oder
diese überqueren; es darf nur ausserhalb von
Verzweigungen aufgestellt werden. |