Immer wieder kommt es zu schweren Unfällen mit
E-Trottinetts. Nicht zuletzt, weil die Regeln
missachtet werden. Wo man fahren darf, wer einen
Töffli-Fahrausweis braucht und mit welchem Verhalten
man sich strafbar macht, erfährst du hier.
In grösseren Schweizer
Städten gehören E-Trottinetts heute zum festen
Strassenbild. Ausser in der Basler Innenstadt, wo sie
verboten sind. In den vergangenen Jahren hat sich die
Zahl der kleinen Flitzer markant erhöht. Und doch kennen
viele die Vorschriften nicht.
Immer dem Velo nach
Unter 14 Jahren ist das Benutzen von E-Trottinetts nicht
erlaubt. «Jugendliche bis 16 Jahren brauchen einen
Töffli-Führerausweis der Kategorie M», erklärt Karin
Huwiler, wissenschaftliche Mitarbeiterin bei der
Forschungsabteilung Strassenverkehr bei der
Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU). Ansonsten
gelten dieselben Regeln wie für Velos. «Wer mit einem
E-Trottinett unterwegs ist, muss Velowege und -streifen
nutzen. Ist keine Veloinfrastruktur vorhanden, muss auf
der Strasse gefahren werden. Fahren auf dem Trottoir ist
nur erlaubt, wenn das auch für Velos erlaubt ist.»
Für E-Trottinetts gilt ausserdem ein Lichtobligatorium –
auch am Tag. Vorne braucht es ein weisses, hinten ein
rotes Licht. Zudem muss eine Glocke montiert werden, um
auf sich aufmerksam machen zu können.
Ein E-Trottinett darf im Strassenverkehr eine
Geschwindigkeit von maximal 20 km/h erreichen. Wer eines
kaufen will, sollte prüfen, ob es für den
Strassenverkehr zugelassen ist.
Die häufigsten Missachtungen
Zu den Hauptunfallursachen gehören laut dem Bundesamt
für Strassen (Astra) Fahren im alkoholisierten Zustand,
Missachtung des Vortritts, Unaufmerksamkeit und ein
Fehlverhalten während der Fahrt. Am häufigsten wird laut
einer internationalen Befragung das Fahrverbot auf
Trottoirs missachtet. Danach folgt Fahren zu zweit und
bei roter Ampel die Strasse überqueren.
«Wir appellieren, nicht alkoholisiert zu fahren und sich
an die Regeln zu halten», sagt Karin Huwiler. In der
Schweiz ist der Helm nicht obligatorisch. Die
Beratungsstelle für Unfallverhütung rät jedoch dazu, den
Kopf mit einem Helm zu schützen. «Auch empfehlen wir,
sich mit heller Kleidung und reflektierenden Accessoires
gut sichtbar zu machen.»
Um Unfälle zu verhindern, haben Schweizer Städte
verschiedene Massnahmen ergriffen. Zürich lancierte die
Kampagne «Grosi an Bord», die darauf hinwies, nicht
alkoholisiert zu fahren, nicht zu zweit auf den
E-Trottinetts zu stehen, kein Trottoir zu benutzen oder
das Gefährt behindernd abzustellen.
Die 5 wichtigsten Tipps
-- Helm tragen
-- Zuerst abseits des Strassenverkehrs mit Gerät
vertraut machen
-- Sich gut sichtbar machen [helle Kleider tragen oder
gelbe Warnweste tragen]
-- Immer vorausschauend und bremsbereit fahren
-- Sich an die Verkehrsregeln halten
E-Tretroller
in der Schweiz am 2.9.2024: Leichtsinn und
Grössenwahn bewirkt schwere Unfälle, v.a.
Selbstunfälle (!):
Immer mehr E-Trottinett-Unfälle in der Schweiz: Das sind die
häufigsten Verletzungen
https://www.blick.ch/life/gesundheit/das-sind-die-haeufigsten-verletzungen-immer-mehr-e-trottinett-unfaelle-in-der-schweiz-id19992290.html
Auf den Schweizer Strassen sind von Jahr zu Jahr
mehr E-Trottinetts unterwegs. Das führt zu
steigenden Unfallzahlen. Fahrerinnen und Fahrer
werden oftmals schwer verletzt. Diese Körperstellen
sind besonders gefährdet.
Dies ist ein bezahlter Beitrag, präsentiert von Groupe
Mutuel
E-Trottinetts waren im vergangenen Jahr laut dem
Bundesamt für Strassen (Astra) in 716 Unfälle
involviert. Die Zahlen nehmen seit Jahren
kontinuierlich zu. «Das sind jedoch nur Unfälle, bei
denen die Polizei vor Ort war. Wir gehen davon aus,
dass die Dunkelziffer deutlich höher ist», sagt Karin
Huwiler, wissenschaftliche Mitarbeiterin bei der
Forschungsabteilung Strassenverkehr bei der
Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU).
121 schwer verletzte E-Trottinett-Lenkende, 462 leicht
verletzte und zwei Tote ist die traurige Bilanz von
2023. Laut Astra ist die häufigste
Unfallursache Fahren im alkoholisierten Zustand.
Danach folgt Unaufmerksamkeit und Ablenkung sowie
Fehlverhalten im Strassenverkehr. Von den
Schwerverunfallten haben ca. 88 Prozent den
Unfall selbst verursacht. Rund 72
Prozent dieser Unfälle waren Schleuder- oder
Selbstunfälle.
«Vorsicht ist besser als Nachsicht»
Die Groupe Mutuel unterstützt Privatpersonen und
Unternehmen bei der Prävention und fördert sicheres
Verhalten, um Krankheits- und Unfallrisiken
vorzubeugen. Mit dem Programm CorporateCare hilft sie
Unternehmen seit 20 Jahren dabei, die Gesundheit und
Leistungsfähigkeit ihrer Mitarbeitenden zu verbessern
und Fehlzeiten zu reduzieren.
Kluge Köpfe schützen sich
Kleine Reifen, schmaler Lenker und eine Fahrt im
Stehen auf einem schmalen Brett: Dass E-Trottinetts
nicht die sichersten Gefährte sind, wird schon auf den
ersten Blick klar. Und doch besteht in der Schweiz
keine Helmpflicht. Die Beratungsstelle für
Unfallverhütung rät jedoch dazu, freiwillig einen zu
tragen. «Bei den Schwerverletzten sind es häufig
Verletzungen im Kopfbereich, die durch das Tragen
eines Helms reduziert werden können.»
Kopf und Gesicht sowie die oberen Extremitäten sind
laut Karin Huwiler die am meisten betroffenen
Körperregionen bei E-Trottinett-Unfällen.
Leichtverletzte ziehen sich häufig Schnittverletzungen
oder Platzwunden zu. Ebenso sind Brüche an Fingern,
Handgelenken und Armen sehr häufig.
Diese Regeln gelten für E-Trottinetts in der
Schweiz
Mindestalter: 14 Jahre
Führerausweis: 14–16 Jahre: Kategorie M
Lichtobligatorium auch am Tag
Max. Geschwindigkeit 20 km/h
Velowege und -streifen nutzen
Ein Unfall ist schnell passiert. Und doch kann man
sich vor Verletzungen schützen. «Wir empfehlen, neben
einem Helm auch helle Kleidung und reflektierende
Accessoires zu tragen, um sich gut sichtbar zu
machen», so Karin Huwiler.
Wer sich beim Fahren mit einem E-Trottinett nicht an
die Regeln hält, gefährdet nicht nur sich selbst,
sondern auch andere Verkehrsteilnehmende. Gemäss der
Verkehrsunfallstatistik wurden vergangenes Jahr bei
Unfällen, die von E-Trottinetts verursacht wurden,
zusätzlich 28 Fussgängerinnen und Fussgänger leicht
verletzt.
https://www.nau.ch/ort/flawil/niederuzwil-sg-e-scooter-fahrer-15-beim-ruckwartsfahren-erfasst-66823671
Neue Einschränkungen bei E-Rollern in
Südtirol (Italien) am 14.12.2024: Helmpflicht -
Versicherungspflicht - Kennzeichenpflicht -
Blinker+Bremslichter - über Land verboten:
Helmpflicht, Versicherung und
Kennzeichen: Ab heute strengere Regeln für
Elektroroller: Was sich ändert
https://www.suedtirolnews.it/chronik/ab-heute-strengere-regeln-fuer-elektroroller-was-sich-aendert
Von: luk
Bozen – Ab heute gelten in Italien neue, strengere
Vorschriften im Straßenverkehr. Besonders die Nutzung des
Mobiltelefons am Steuer sowie Fahren unter Alkoholeinfluss
werden – wie berichtet – deutlich schärfer geahndet.
Das Gesetz zielt darauf ab, die Sicherheit im
Straßenverkehr zu erhöhen und die Verantwortung der
Verkehrsteilnehmer zu stärken.
Strengere Maßnahmen gelten auch für Elektroroller, die
weitreichende Konsequenzen für Nutzer haben.
Elektroroller: Neue Pflichten für Fahrer
Fahrer von Elektrorollern müssen sich ab sofort an
folgende Vorgaben halten:
-- Helmpflicht: Jeder Fahrer eines Elektrorollers ist
verpflichtet, einen Helm zu tragen, um das
Verletzungsrisiko bei Unfällen zu minimieren. Wie “Il Sole
24 Ore” berichtet, sind dazu Helme erforderlich, die auch
für das Fahrradfahren zugelassen sind, und zwar nach Norm
UNI EN 1078 oder UNI EN 1080.
--Versicherung: Eine Haftpflichtversicherung wird
obligatorisch. Ohne diese dürfen Elektroroller nicht mehr
benutzt werden.
-- Kennzeichenpflicht: Elektroroller müssen künftig mit
einem Kennzeichen ausgestattet sein. Allerdings sind
hierfür noch gesetzliche Umsetzungsmaßnahmen erforderlich,
weshalb diese Regelung erst später greift.
-- Technische Ausstattung: Elektroroller müssen über
Blinker und Bremslichter verfügen.
-- Fahrbeschränkungen: Fahrten außerhalb geschlossener
Ortschaften sind untersagt.
Strafen bei Regelverstößen
Verstöße gegen die neuen Vorschriften werden streng
geahndet. Wer ohne Versicherung oder Helm erwischt wird,
muss mit empfindlichen Geldstrafen rechnen. Für fehlende
technische Ausstattungen wie Blinker und Bremslichter
gelten ebenfalls Bußgelder.
Reaktionen der Behörden
Fabrizio Piras, Kommandant der Stadtpolizei Bozen, betont
gegenüber der Zeitung Alto Adige die Bedeutung der neuen
Regelungen: „Diese Maßnahmen sollen nicht nur die
Sicherheit erhöhen, sondern auch das
Verantwortungsbewusstsein der Fahrer stärken.“
Gleichzeitig räumt er ein, dass die Umsetzung mancher
Regelungen, wie der Kennzeichenpflicht, von weiteren
administrativen Vorbereitungen abhängt.
Breitere Auswirkungen auf den Verkehr
Die neuen Vorschriften sind Teil eines umfassenden
Maßnahmenpakets, das auch strengere Regeln für Autofahrer
und Radfahrer vorsieht. Die Stadtpolizei Bozen ist darauf
vorbereitet, die Einhaltung der Vorschriften durch
verstärkte Kontrollen sicherzustellen. Für die vielen
Elektroroller-Nutzer in Südtirol bedeuten die neuen Normen
auf jeden Fall eine deutliche Umstellung im Alltag.