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Das Vorstellungsgespräch

Meldungen

präsentiert von Michael Palomino
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n-tv
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18.11.2011: <Beruf: Vorstellungsgespräch: Kleidung vom Bewerbungsfoto tragen>

aus: n-tv online; 18.11.2011;
http://www.n-tv.de/ticker/Beruf/Vorstellungsgespraech-Kleidung-vom-Bewerbungsfoto-tragen-article4810271.html

<Berlin (dpa/tmn) - Im Vorstellungsgespräch sollten Bewerber im Zweifel die Kleidung tragen, die sie auf dem Bewerbungsfoto anhatten. Damit können sie nicht viel falsch machen.

Auf der sicheren Seite mit der Kleidung vom Bewerbungsfoto: «Mit dem Outfit macht man auf keinen Fall etwas verkehrt», sagt die Bewerbungsexpertin Sabine Neumaier aus Berlin. Denn mit dieser Kleidung habe der Jobanwärter schließlich einen so positiven Eindruck hinterlassen, dass er zum persönlichen Gespräch eingeladen wurde.

Für keine gute Idee hält es die Bewerbungsberaterin, vor einem Bewerbungsgespräch in der Firma anzurufen und nach einem Dresscode zu fragen. «Über den Anruf macht sich der Personaler am Ende noch lustig», so Neumaier. Sie empfiehlt, auf der Homepage des Unternehmens nach Fotos zu recherchieren, um einen Eindruck zu bekommen, wie die Menschen im Unternehmen angezogen sind.

Quelle: n-tv.de / dpa>


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23.1.2012: <Anreise zum Bewerbungsgespräch: Fahrkosten erstatten lassen> - aber man soll eine günstige Reisemöglichkeit wählen

aus: n-tv online; 23.1.2012;
http://www.n-tv.de/ratgeber/Fahrkosten-erstatten-lassen-article5293236.html

<Wer bezahlt die Anfahrt oder den Flug zum Bewerbungsgespräch? Wenn es keine konkrete Absprache gibt, gilt die Regel: Das Unternehmen zahlt. Allerdings muss der Bewerber eine günstige Reisemöglichkeit wählen.

Ein Arbeitnehmer hatte sich bei einem Unternehmen beworben, das von seinem Wohnort weit entfernt lag. Als er eine Einladung zum Vorstellungsgespräch bekam, musste er sich für die Anreise eine Fahrkarte bei der Deutschen Bahn kaufen. Auf dem Geld für die Fahrkarte bleibe der Arbeitnehmer jedoch nicht sitzen, erklärt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Köln. Vielmehr habe der Bewerber nach Paragraf 670 BGB generell ein Recht darauf, sich die Fahrtkosten vom Arbeitgeber erstatten zu lassen. Und zwar unabhängig davon, ob der Kandidat am Ende genommen wird oder nicht. Eine Ausnahme gilt nur, wenn die Übernahme der Kosten in der Einladung ausdrücklich ausgeschlossen wird.

Die Fahrtkosten zu einem Bewerbungsgespräch werden zudem nur in einem angemessenen Umfang erstattet. "Bei Bahnreisen werden etwa nur Tickets zweiter Klasse bezahlt", sagt Oberthür. Bei Anreisen mit dem Auto bekommt der Arbeitnehmer Kilometergeld. "Man sollte als Bewerber immer die günstigste Variante für die Anreise wählen", rät Oberthür. Dann sei man auf der sicheren Seite, dass man die Fahrtkosten auch erstattet bekommt.

Arbeitnehmer können sich die Kosten für das Bewerbungsgespräch grundsätzlich auch dann erstatten lassen, wenn sie im Vorfeld mit dem Arbeitgeber nichts vereinbart haben. "Der Grundsatz ist: Sagt der Arbeitgeber zu dem Thema nichts, werden die Kosten für die Anreise zum Bewerbungsgespräch erstattet", sagt Oberthür. Das gilt allerdings nicht, wenn der Arbeitgeber den Bewerber gar nicht eingeladen hatte und der unangemeldet aufgetaucht ist.

dpa>

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Der Spiegel
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10.4.2012: Vorstellungsgespräch: Schöne Frauen sollten besser kein Foto schicken - Frauenkonkurrenz sortiert schöne Frauen aus

aus: Spiegel online: Bewerbungen Schöne Frau, schick besser kein Foto; 10.4.2012;
http://www.spiegel.de/karriere/ausland/0,1518,826089,00.html

Autorin Verena Töpper ist KarriereSPIEGEL-Redakteurin.

Zu schön für die Arbeitswelt: Bewerberin Barbie wäre chancenlos

Männer können bei Bewerbungen mit ihrem Aussehen punkten. Frauen nicht - ganz im Gegenteil. Attraktive Bewerberinnen sollten sich Bewerbungsfotos lieber sparen, raten israelische Forscher. Und woran liegt's? An Personalerinnen und ihrer Angst vor Rivalinnen.

Der Lebenslauf makel- und lückenlos, ein Foto wie fürs Modelcasting, was kann da schon schiefgehen? So einiges. Zwei israelische Forscher widerlegen mit einer neuen Studie die These, dass sich Schönheit im Beruf durchweg auszahlt, dass hübsche Frauen leichter und schneller Karriere machen.

Gut aussehende Frauen, die ein attraktives Foto auf ihren Lebenslauf pappen, werden nämlich seltener zu Vorstellungsgesprächen eingeladen als Frauen, die gar kein Bild oder ein mittelmäßiges einsenden. Männer dagegen punkten mit ihrem Aussehen: Attraktive Kerle bekommen doppelt so oft positive Antworten wie Durchschnittstypen. Das haben Bradley Ruffle und Ze'ev Shtudiner von der Ben-Gurion- und der Ariel-Universität herausgefunden. So verblüffend wie dieses Ergebnis sind auch ihre Schlussfolgerungen - was da in den Personalabteilungen passiert, habe viel mit Neid und Angst vor Rivalinnen zu tun.

Für ihre Studie verschickten die israelischen Wirtschaftswissenschaftler je zwei Bewerbungen auf eine Stellenanzeige, einmal mit Foto und einmal ohne. Die Hälfte der Bilder zeigte Durchschnittsgesichter, die andere Hälfte besonders hübsche. Für die Beispiele mussten Studenten und Studentinnen der Ben-Gurion-Universität herhalten. Wer den Forschern sein Passbild schickte, bekam dafür rund zehn Euro.

Vorab ließen Ruffle und Shtudiner die Fotos von vier weiblichen und vier männlichen Juroren bewerten, darunter Haarstylisten, PR-Berater, Bildhauer, Betriebswirte. Sie vergaben Schönheitspunkte von eins bis neun; nach dieser "Hot or not"-Skala wurden die Studierenden in Schönheiten und Allerweltstypen eingeteilt.

Insgesamt versendeten die Forscher über 5000 Bewerbungen auf Stellenanzeigen zwischen Juli 2008 und Januar 2010. Gesucht wurden Buchhalter, Ingenieure, Programmierer, Controller, Vertriebsleiter oder Kundenbetreuer. In den Anzeigen war keine Präferenz für ein Geschlecht erkennbar, ebenso wenig wurden Fotos verlangt. Anders als in Deutschland ist es in Israel üblich, Bewerbungen auch ohne Bild zu akzeptieren.

Zu schön für den Job

Die Schein-Bewerberpaare unterschieden sich nur durch die Fotos. Sie hatten jeweils das gleiche Geschlecht, identische Qualifikationen und hießen entweder Cohen oder Levi, die beiden häufigsten israelischen Nachnamen. Damit die Lebenslauf-Ähnlichkeiten nicht auffielen, wurden die Anschreiben in Abständen von einigen Stunden bis zu einem Tag verschickt. Für jeden angeblichen Bewerber richteten die Forscher eine E-Mail-Adresse und einen Anrufbeantworter ein.

Bald schon trudelten die ersten Einladungen zu Vorstellungsgesprächen ein - mit deutlichen Unterschieden: Im Vergleich zu hübschen Kerlen kassierten Männer mit Dutzendgesichtern doppelt so viele Absagen, nur jede elfte Bewerbung führte zum Erfolg. Besser hätten die Durchschnittstypen ganz auf Fotos verzichtet, denn Männer, die kein Bild mitschickten, wurden schon nach sieben Bewerbungen eingeladen. Richtig rund lief's für attraktive Männer: Sie brauchten nur fünf Anschreiben bis zum Jobinterview.

Damit hatten die Forscher gerechnet - Arbeitgeber bevorzugen gut aussehende Angestellte, na klar. Dann aber die Überraschung: Bei Frauen waren die Ergebnisse umgekehrt. Je hübscher, desto mehr Absagen. Am besten schnitten Bewerberinnen ab, die gar kein Foto einsandten - Einladungen gab es auf jedes sechste Anschreiben. Frauen mit durchschnittlichem Aussehen mussten dafür sieben Bewerbungen verschicken, attraktive Frauen acht.

Aber was unterscheidet hübsche Frauen von hübschen Männern? Zum Beispiel... der Blondinenwitz. Gibt's bekanntlich nur für Frauen. Haben Schönheiten also schlechtere Chancen, weil sie für dümmer gehalten werden? Die Wissenschaftler wollten es wissen. Sie ließen ihre Schönheits-Jury jeweils vom Foto auf die Intelligenz der Person schließen, wieder anhand der Skala von eins bis neun. Aber ohne signifikante Unterschiede - auf das Klischee des dummen Blondchens fiel niemand herein.

In den Personalabteilungen regieren Frauen

Große Unterschiede stellten die Forscher allerdings fest, als sie einen weiteren Faktor in die Analyse einbezogen: die Auswählenden. 75 Prozent der Fake-Bewerbungen gingen an Recruiting-Agenturen, 25 Prozent direkt an die Firmen. Frappierend: Sichteten Firmen-Personaler die Anschreiben, bekamen attraktive Frauen deutlich mehr Absagen. Männer nicht.

Übernahmen dagegen externe Personaldienstleister die Auswahl der Bewerber, wurden hübsche Frauen genauso oft zum Jobinterview eingeladen wie durchschnittlich aussehende, im Schnitt nach sieben Versuchen. Die wenigsten Schlappen kassierten die Frauen ohne Bild, jedes sechste ihrer Schreiben war erfolgreich. Noch besser schnitten nur hübsche Männer ab (fünf Anschreiben).

Die wahre Schönheitsköniginnen-Verachtung fanden die Forscher in den firmeneigenen Personalabteilungen. Sie honorierten nur jede elfte Bewerbung einer attraktiven Frau mit einer Einladung zum Jobinterview, aber jede sechste eines hübschen Mannes. Bei Unterlagen ohne oder mit durchschnittlichem Foto wurde immerhin jede siebte Bewerberin eingeladen. "Offenbar wollen diejenigen, die in der Firma arbeiten, keine attraktiven Kolleginnen um sich herum haben", folgern Ruffle und Shtudiner.

Rivalinnen der Rennbahn

Was sind das bloß für sonderbare Personaler? Die Forscher hakten telefonisch nach, wer für die Bewerberauswahl zuständig war. Und siehe da, die Abteilungen waren fest in weiblicher Hand - 96 Prozent Frauenanteil bei den externen Agenturen, 85 Prozent intern.

Verhindern etwa Zickenkrieg und Stutenbissigkeit die Karrieren schöner Frauen? Genau, folgern Ruffle und Shtudiner aus ihren Befunden und formulieren diese These: Personalerinnen wollen keine attraktiven Kolleginnen, denn die könnten mit ihnen um die Aufmerksamkeit der männlichen Kollegen konkurrieren. Dagegen lässt das Aussehen der Bewerberinnen Frauen in externen Agenturen kalt, sie haben ja später nichts mit ihnen zu tun. Und hübsche Männer - die laden eben alle Recruiterinnen gern ein.

Wir halten also zweierlei fest: Benachteiligt werden hübsche Frauen und durchschnittlich aussehende Männer. Und Personaler, die sich so gern selbst als hoch professionell wie unbestechlich lobpreisen, erliegen allzu leicht menschlichen Schwächen, wenn die israelischen Wissenschaftler mit ihren Beobachtungen richtig liegen.

Ruffle und Shtudiner haben dazu gleich die passende Empfehlung - dass nämlich Bewerbungen ohne Fotos Standard werden sollten. In den USA oder Großbritannien zum Beispiel ist das normal. In Deutschland indes gibt es große Vorbehalte gegen anonymisierte Bewerbungen, auch wenn inzwischen einige große Unternehmen in einem Experiment testen, wie sie Bewerbungen fairer gestalten können.>


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Der
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10.4.2012: Vorstellungsgespräch an sonnigen Tagen ist vorteilhaft

aus: Der Standard online: Vorstellungsgespräch: Bei Regen schlechtere Chancen; 10.4.2012;
http://derstandard.at/1333528591070/Studie-Vorstellungsgespraech-Bei-Regen-schlechtere-Chancen

<Bei Regen schneiden Bewerber schlechter ab.

Laut einer Studie ist es ratsam, sich potenziellen neuen Vorgesetzten an sonnigen Tagen vorzustellen

Es ist bekannt, dass die Stimmungslage das Verhalten und die Entscheidungen von Verbrauchern beeinflussen kann. Solche Faktoren beeinflussen aber auch die Entscheidung ob Bewerber positiv oder negativ bewertet werden. Das schreiben Autoren des Canadian Medical Association Journal (CMAJ). Als Beispiel bringen sie eine Studie, die bei Aufnahmeinterviews an einer großen kanadischen Medizinuniversität durchgeführt wurde.

Positivere Bewertung an Sonnentagen

Eine der wichtigsten Beobachtungen von Donald A. Redelmeier: Bewerber, die an regnerischen Tagen zum Aufnahmegespräch kamen, bekamen tendenziell schlechtere Bewertungen als ihre Mitstreiter an sonnigen Tagen. Dazu analysierte der Forscher die Ergebnisse solcher Bewerbungsgespräche an der Universität Toronto zwischen 2004 und 2009. Die Jahreszeit war immer dieselbe: fast alle Interviews fanden im frühen Frühling statt. Parallel dazu wurden Wetterdaten aus dem offiziellen Regierungsarchiv herangezogen. Insgesamt wurden die Bewertungen von mehr als 2.900 Kandidaten untersucht. (red, derStandard.at, 10.04.2012)

Link

Artikel im CMAJ>


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n-tv
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25.6.2012: <Arbeit: Sakko bei Bewerbungsgespräch nicht vorschnell ablegen>

aus: n-tv online; 25.6.2012;
http://www.n-tv.de/ticker/Beruf/Sakko-bei-Bewerbungsgespraech-nicht-vorschnell-ablegen-article6576216.html

<Bonn (dpa/tmn) - Auch wenn es warm ist: Bewerber sollten ihr Sakko nicht einfach ablegen. Eine Etikette-Expertin rät, sich nach dem Gesprächspartner zu richten und im Zweifelsfall lieber noch einmal zu fragen.

Die Hände schwitzen, und der Anzug fühlt sich an wie eine Zwangsjacke - so dürfte es gerade jüngeren Bewerbern oft im Vorstellungsgespräch gehen. Denn für sie ist es oft ungewohnt und unangenehm, sich in voller Montur im Beruf zu präsentieren. Sie dürfen bei sommerlichen Temperaturen aber nicht den Fehler machen, einfach das Sakko auszuziehen - das verstößt gegen die Etikette, warnt Agnes Jarosch vom Deutschen Knigge-Rat in Bonn. «Der Gastgeber gibt hierbei die Marschrichtung vor.» Bewerber müssen sich also nach dem Personaler richten. «Wenn er sagt: 'Ist das warm!', und sein Sakko ablegt, dann darf man seinem Beispiel folgen.»

Bewerber sollten es auch nicht vorschnell als Zeichen des Einverständnisses deuten, wenn der Personaler im Sommer bereits das Sakko ausgezogen und über die Stuhllehne gehängt hat. Dann fragen sie vorsichtshalber besser nach, rät Jarosch. «Man kann ja sagen: Wie ich sehe, haben Sie das Sakko ausgezogen, ist es in Ordnung, wenn ich meins ebenfalls ablege?»

Ein Fauxpas sei es auch, den Personaler mit offenem Sakko zu begrüßen. Denn in förmlichen Situationen muss es im Stehen geschlossen bleiben, erläutert Jarosch. Erst im Sitzen wird das Sakko aufgeknöpft.

Quelle: n-tv.de, dpa>


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Der
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10.4.2013: Persönlichkeitsbezogene Fragen beim Vorstellungsgespräch sind nicht erlaubt: Rauchen, Familienplanung, Freund haben - Lügen ist in diesen Fällen erlaubt - sogar Klagemöglichkeit

aus: Der Standard online:
Vorstellungsgespräch: Lügen ohne Sanktionen; 10.4.2013;
http://derstandard.at/1363706084486/Vorstellungsgespraech-Luegen-ohne-Sanktionen

<Interview |
Oliver Mark

Welche Fragen sind beim Vorstellungsgespräch erlaubt? Persönlichkeitsbezogene jedenfalls nicht.

Helga Kempinger, Leiterin der Rechtsschutzabteilung der Arbeiterkammer Oberösterreich.

Fragen nach Familienplanung und Rauchgewohnheiten sind tabu, jene nach Erkrankungen nicht immer.

Welche Fragen im Rahmen von Vorstellungsgesprächen erlaubt sind und welche Konsequenzen aus Diskriminierungen resultieren, erklärt Helga Kempinger von der Arbeiterkammer Oberösterreich im Interview mit derStandard.at.

derStandard.at: Darf der Arbeitgeber beim Vorstellungsgespräch nach dem Kinderwunsch fragen?

Kempinger: Nein, das ist nicht legitim. Fragen, die sich auf die Intimsphäre von Arbeitnehmern beziehen, dürfen nicht gestellt werden. Darunter fallen Fragen nach Schwangerschaften und der Familienplanung.

derStandard.at: Auch nicht auf subtilere Weise?

Kempinger: Nein. Auch nicht, ob man einen Freund oder eine Freundin hat.

derStandard.at: Gesetzt den Fall, die Frage wird gestellt: Darf der Bewerber lügen?

Kempinger: Es gibt nur zwei Möglichkeiten: entweder die unzulässige Frage überhaupt nicht zu beantworten oder sie falsch zu beantworten.

derStandard.at: Was sollen Bewerber machen? Kontern, dass die Frage die Privatsphäre tangiert und nicht beantwortet werden muss?

Kempinger: Für Jobkandidaten ist das eine schwierige Zwickmühle. Sie können sich nur schwer zur Wehr setzen, weil sie den Posten haben wollen oder ihn womöglich sogar brauchen. Mein Rat: Wenn es jemand nicht beantworten möchte, soll er das auch nicht tun.

derStandard.at: Beantwortet eine Bewerberin die Frage nach der Schwangerschaft mit Nein, kann sie auch dann nicht zur Verantwortung gezogen werden, wenn sich nach der Einstellung herauskristallisiert, dass sie doch schwanger ist?

Kempinger: Nein, das darf keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen haben.

derStandard.at: Reicht schon alleine die Frage nach dem Kinderwunsch, um nach dem Gleichbehandlungsgesetz Schadenersatz fordern zu können?

Kempinger: Es kommt darauf an, ob die Beantwortung dieser Frage letztendlich ausschlaggebend dafür war, dass sie den Job nicht bekommen hat. War das der Fall, ist das eine Diskriminierung.

derStandard.at: Das müsste man also beweisen?

Kempinger: Hier gibt es eine Beweiserleichterung, man muss es glaubhaft machen. Oft ist das schwierig, weil Vorstellungsgespräche meistens unter vier Augen stattfinden.

derStandard.at: Klar auf der Hand liegt es, wenn das in der Begründung für die Jobabsage steht, wie vor kurzem bei einem Fall in Oberösterreich.

Kempinger: Wenn das so dezidiert irgendwo dokumentiert ist, ist die Diskriminierung natürlich klar.

derStandard.at: Wie hoch ist bei Bewerbungen der Anspruch auf Schadenersatz?

Kempinger: Wenn die Bewerbung gar nicht berücksichtigt wurde, steht ein Schadenersatz bis zu 500 Euro zu. Wenn sie also gleich aufgrund von diskriminierenden Kriterien aussortiert wurde.

derStandard.at: Und wenn es schon in Richtung Diskriminierung nach dem Vorstellungsgespräch geht?

Kempinger: Wenn es um die Diskriminierung eines Stellenbewerbers geht, können mindestens zwei Monatsentgelte gefordert werden und ein bestimmter Betrag an Schadenersatz - der ideelle Schaden.

derStandard.at: Das heißt, bei höher dotierten Stellen kann es auch in Richtung zehntausende Euro gehen?

Kempinger: Ja, das kommt auf den Verdienst an.

derStandard.at: Unter gewissen Umständen muss man eine Schwangerschaft aber angeben, weil Tätigkeiten mit dem Mutterschutzgesetz kollidieren und nicht ausgeübt werden dürfen, oder?

Kempinger: Nein, der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass das nicht so ist. Bei dem Fall ist es um eine OP-Schwester gegangen. Die Gleichbehandlungsrichtlinie verbietet es, eine Schwangere, die sich zum Beispiel als OP-Schwester beworben hat, deshalb nicht einzustellen, weil sie wegen eines gesetzlichen Beschäftigungsverbotes an dieser Stelle nicht von Anfang an beschäftigt werden darf.

derStandard.at: Wie sieht es bei gesundheitsbezogenen Fragen aus? Sind die zulässig?

Kempinger: Nur, wenn das eine essenzielle Rolle für den Job spielt, sonst nicht. Ein Jobkandidat muss seine Erkrankung angeben, wenn es zum Beispiel um eine Gefahr für Kollegen und Kunden geht. Zum Beispiel bei offener Tuberkulose.

derStandard.at: Beispiel Asthma oder Epilepsie: Dürfen Arbeitgeber danach fragen, wenn es um bestimmte Tätigkeiten geht?

Kempinger: Nein, weil ja Betroffene Mittel bei der Hand haben, die eine Ausübung des Jobs ermöglichen. Mir fällt hier kein Job ein, der nicht in Frage kommt.

derStandard.at: Darf man Bewerber fragen, ob sie Raucher oder Nichtraucher sind?

Kempinger: Nein, das geht nicht. Arbeitgeber haben ja theoretisch die Möglichkeit, innerhalb des Betriebes ein Rauchverbot auszusprechen.

derStandard.at: Arbeitgeber könnten die Befürchtung haben, dass Raucher öfter pausieren als Nichtraucher.

Kempinger: Wenn der Arbeitgeber kein Rauchverbot erlässt, nimmt er in Kauf, dass Leute rauchen gehen. Bei einem generellen Rauchverbot im Betrieb stellt sich die Frage gar nicht.

derStandard.at: Raucher oder Nichtraucher ist also eine persönlichkeitsbezogene Frage, die man nicht beantworten muss?

Kempinger: Ja, so ist es, weil es für die Arbeit egal ist. Erlaubte Fragen im Bewerbungsgespräch beziehen sich nur auf Angaben, die der Arbeitgeber für sozialrechtliche und lohnrechtliche Belange braucht. Also, was er für die Einstufung in ein Lohnsystem oder den Kollektivvertrag benötigt. Etwa Fragen nach Ausbildungen, Vordiensttätigkeiten, Zeugnissen oder den Kenntnissen, wenn diese unmittelbar mit dem Job zu tun haben.

derStandard.at: Was darf neben den oben erwähnten Beispielen noch nicht aufs Tapet kommen?

Kempinger: Nicht erlaubt sind zum Beispiel Fragen zur Zugehörigkeit zu einer politischen Partei, zur Gewerkschaft, zu einer Religionsgemeinschaft, zur sexuellen Ausrichtung oder Fragen zu Bekannten und Verwandten.

derStandard.at: Nach einer etwaigen Behinderung darf man auch nicht fragen?

Kempinger: Nein.

derStandard.at: Ist das der Fall, darf man lügen?

Kempinger: In dem Fall ist es etwas anders. Betriebe müssen von Gesetzes wegen eine gewisse Anzahl an Behinderten beschäftigen, sonst müssen sie eine Ausgleichstaxe zahlen. Firmen müssen also wissen, wie viele Behinderte im Betrieb sind und ob sie diese Verpflichtung erfüllen. Der besondere Kündigungsschutz von Behinderten kommt übrigens erst nach vier Jahren zum Tragen.

derStandard.at: Darf der Arbeitgeber ein ärztliches Attest über den Gesundheitszustand verlangen?

Kempinger: Nein, nur wenn die Ausübung der Tätigkeit gewisse gesundheitliche Voraussetzungen erfordert.

derStandard.at: Dürfen Arbeitgeber nach HIV fragen? Wenn ja, bei welchen Berufsgruppen?

Kempinger: Fragen nach dem Vorliegen einer Infektion mit dem HI-Virus müssen wahrheitsgemäß beantwortet werden, wenn dies für die zu besetzende Position objektiv von Bedeutung ist. Das ist etwa der Fall, wenn tätigkeitsbedingt ein erhöhtes Ansteckungsrisiko für andere Personen besteht. Bei Berufen im Gesundheitswesen wird dia nach dem derzeitigen arbeits- und sozialrechtlichen Diskussionsstand und nach den Gegebenheiten in der Praxis beispielsweise für invasive Tätigkeiten, bei Eingriffen in die Körpersubstanz und dem Kontakt mit offenen Wunden - zum Beispiel in der Chirurgie - bejaht. Aufgrund ausdrücklicher rechtlicher Vorgaben sind solche Fragen auch bei Beschäftigten in der Luftfahrt, zum Beispiel Piloten, zulässig. Bei Berufen, die mit einer Reisetätigkeit in Länder mit Einreisebeschränkungen für Menschen mit einer HIV-Infektion/Aids verbunden sind, wird eine diesbezügliche Frage im Zusammenhang mit der beruflichen Eignung ebenfalls zulässig sein.

Anderes wird für Personen gelten, die an Aids erkrankt sind. Wenn schon im Vorhinein klar ist, dass sie die für sie vorgesehene Arbeit krankheitshalber nicht voll erbringen können, müssen sie den Arbeitgeber bei der Bewerbung informieren. Zu beachten ist, dass jeweils auf den konkreten Einzelfall abzustellen ist.

derStandard.at: Sind Fragen nach Vorstrafen legitim?

Kempinger: Nur dann, wenn es einen Zusammenhang zwischen Delikt und Job gibt. Wenn ich eine Vorstrafe wegen Geldunterschlagung habe und einen Job in einer Bank annehmen möchte, muss ich das wohl sagen.

derStandard.at: Wenn die Vorstrafe nach einer gewissen Zeit getilgt ist, muss man Fragen danach beantworten?

Kempinger: Nein. (Oliver Mark, derStandard.at, 10.4.2013)

Helga Kempinger arbeitet seit 30 Jahren als Rechtsreferentin der Arbeiterkammer Oberösterreich. Seit 2012 leitet die Juristin die Rechtsschutzabteilung.>

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