Kontakt     Hauptseite
<<     >>

Das Arbeitsverhältnis, Meldungen (Teil 3)

Pendeln ist belastend für die Psyche -- schroffer Umgang ist noch kein Mobbing -- Sex am Arbeitsplatz bei 20% in Deutschland --  Arbeitnehmer lenken den Chef zum Vorteil beider - Cheffing -- Resturlaub muss beizeiten bezogen werden, sonst fällt da was weg -- Handys und Smartphones bei Besprechungen in der Tasche lassen -- deutscher Arbeitsexperte betrachtet über 48 Stunden Arbeit pro Woche als schädlich -- Überstunden müssen beweisbar sein -- Attest schon am ersten Krankheitstag -- Unfallversicherung gilt auch für berufliche Weiterbildung -- bei Telefonaten immer deutlich den Namen sagen -- deutscher Arbeitgeber darf Leute kündigen, die gegen ihn eine Anzeige machen -- unterschiedliche Gehälter sind Gift für die Motivation im Betrieb -- Spionage am Computer des Angestellten ist nicht erlaubt -- Überstundenberg bei Beamten wird nicht angerechnet, wenn der Beamte vor der Pensionierung krank ist -- Arbeit im EU-"Ausland": Tipps -- Homosexualität im Job -- Training gegen Gewalt am Arbeitsplatz -- Erreichbarkeit in den Ferien ist keine Pflicht -- fröhliche Frauen wirken weniger führungsbereit -- das Foto auf der Firmenwebseite kann beim Firmenwechsel störend sein -- D: Mutter-Vater-Kind-Kur ist wie Krankenhausaufenthalt -- tiefere Stimme bei Männern ergibt mehr Durchsetzungsvermögen -- Beschimpfungen auf Facebook sind Kündigungsgrund -- Kritik am Kollegen immer ankündigen -- heisses Klima und Erleichterung im nicht klimatisierten Büro -- Teilzeitanspruch auch für Schichtarbeiter -- Dämmerlicht macht kreativ -- privates Telefongespräch am Arbeitsplatz -- Deutschland: Nickerchen ist manchmal im Job erlaubt -- Schweiz und Migros: Arbeit nur mit künstlichem Licht braucht natürliches Licht als Ausgleich - das "Lichttanken" -- Frauen planen die Karriere anders --

Meldungen

präsentiert von Michael Palomino
Teilen:

Facebook







Financial Times Deutschland online, Logo

16.8.2012: Pendeln ist belasastend für die Psyche

aus: Financial Times Deutschland online: Burnout-Risiko Pendeln gefährdet die Gesundheit; 16.8.2012;
http://www.ftd.de/karriere-management/karriere/:burnout-risiko-pendeln-gefaehrdet-die-gesundheit/70077474.html

<Ständige Erreichbarkeit, Überstunden und weite Wege zum Arbeitsplatz machen krank: Eine Studie zeigt, dass immer mehr Arbeitnehmer unter psychischen Beschwerden leiden - besonders in Städten wie Hamburg, Frankfurt und Berlin.

Viele Arbeitnehmer in Deutschland fühlen sich durch immer längere Arbeitswege, ständige Erreichbarkeit und Überstunden überlastet. Psychische Beschwerden sind laut dem Fehlzeiten-Report 2012 des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) häufig die Folge. "Flexibilität braucht ihre Grenzen", forderte Herausgeber Helmut Schröder am Donnerstag in Berlin.
Menschen, die Beruf und Freizeit nicht miteinander vereinbaren können, klagen über mehr als doppelt so viele Symptome wie Erschöpfung, Niedergeschlagenheit oder Kopfschmerzen wie der Durchschnitt. Wer häufig private Aktivitäten wegen des Jobs verschiebt, an Sonntagen arbeitet oder viele Überstunden macht, hat häufiger psychische Beschwerden. Viele können nicht abschalten.

Es sei zwar gut für die Gesundheit, wenn Beschäftigte ihre Arbeit räumlich und zeitlich an die eigenen Bedürfnisse anpassen können, so Schröder. Nur: Offenbar gelingt dies oft nicht.

Mehr als jeder dritte Erwerbstätige erhielt binnen vier Wochen häufig Anrufe oder E-Mails außerhalb der Arbeitszeit oder leistete Überstunden. Mehr als jeder zehnte nimmt Arbeit mit nach Hause. Fast jeder achte Beschäftigte gibt an, dass er Probleme mit der Vereinbarkeit von Arbeit und Freizeit hat. Die Folge ist, dass Betroffene mehr an psychischen Beschwerden leiden als andere.
Insgesamt sind laut WIdO rund 40 Prozent der Berufstätigen entweder Wochenend pendler, fahren täglich mindestens eine Stunde zur Arbeit oder haben ihren Wohnort aufgrund beruflicher Anforderungen gewechselt. Zwar vermeiden sie dadurch oft Arbeitslosigkeit oder sichern sich Aufstiegschancen. Doch die Belastung durch übermäßiges Pendeln gehe mit einer Zunahme von psychischen Beschwerden wie Erschöpfung oder Niedergeschlagenheit einher.
Bereits mehrmals zeigten Studien negative Auswirkungen von Pendeln oder einer weitgehenden Unterordnung des Privaten unter die Anforderungen des Jobs. So wies die Techniker Krankenkasse (TK) im Juni in einem Report nach: Psychische Störungen kommen häufiger bei Menschen vor, die oft ihren Job oder ihren Wohnort wechseln.

Das Problem dürfte zunehmen - zumindest wenn man offiziellen Statistiken folgt. Denn Pendler nehmen immer längere Wege zur Arbeit in Kauf. Die Distanz von der Haustür bis zum Büro betrug zuletzt im Schnitt 17 Kilometer. Zehn Jahre zuvor waren es noch 14,6 Kilometer. Die jüngsten Zahlen des Bonner Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung stammen zwar aus dem Jahr 2009, doch die Forscher des Instituts gehen nach eigenen Angaben von einer weiter steigenden Tendenz aus. Überdurchschnittlich weit ist laut dem Institut der Arbeitsweg an den Rändern der großen Ballungszentren wie Hamburg, Frankfurt und Berlin.
Die Koalition will im Herbst eine Strategie für mehr Gesundheitsvorbeugung vorlegen. Die Union im Bundestag hatte angekündigt, sich verstärkt um die Beschäftigten mit Burnout kümmern zu wollen. Konkurrenz und Leistungsdruck gäben oft den Takt vor, sagte der CDU -Gesundheitsexperte Willi Zylajew.>

========

Spiegel
              online, Logo

25.8.2012: <Arbeitsrecht: Urteil: Unhöflichkeit ist noch kein Mobbing>

aus: Spiegel online; 25.8.2012;
http://www.spiegel.de/karriere/berufsleben/arbeitsrechts-urteil-unhoeflichkeit-ist-noch-kein-mobbing-a-851909.html

<Eine hessische Versicherungsangestellte warf ihrem Arbeitgeber Mobbing vor und weigerte sich deshalb, nach einer Krankschreibung wieder zur Arbeit zu kommen. Frankfurter Richter entschieden: Bloße Unhöflichkeit oder ein harscher Tonfall sind nicht mit Mobbing gleichzusetzen.

Eine Managerin eines Versicherungsunternehmens war mit mehreren Vorgesetzten immer wieder wegen Differenzen bei der Arbeit aneinandergeraten. Schließlich war sie krankgeschrieben. Als die Ärzte sie wieder als arbeitsfähig einstuften, weigerte sie sich trotz mehrerer Aufforderungen, an ihren Arbeitsplatz zurückzukehren.

Das Unternehmen kündigte ihr fristlos wegen beharrlicher Arbeitsverweigerung. Die Angestellte dagegen argumentierte, wegen der Umgangsformen der Chefs müsse sie damit rechnen, wieder krank zu werden. Sie werde in der Firma systematisch ausgegrenzt, also gemobbt.

Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main allerdings hielt den Vorwurf für nicht hinreichend belegt. Nachweisen konnte die Managerin nach Auffassung der Richter lediglich einen rauen Umgangston der Vorgesetzten, häufige Kritik an ihrer Arbeitsleistung sowie eine hohe Arbeitsbelastung. Bloße Unhöflichkeit oder ein harscher Tonfall seien aber noch kein Grund, die Arbeit einzustellen. "Mobbing" liege erst dann vor, "wenn unerwünschte Verhaltensweisen bewirken, dass die Würde des Arbeitnehmers verletzt" werde, heißt es im Urteil (Aktenzeichen 7 BV 162/12).

Nicht jeden Konflikt bewerten Richter als Mobbing und verlangen stets detaillierte Nachweise für solche Vorwürfe. Ganz ähnlich hatte das Frankfurter Arbeitsgericht bereits fünf Jahre zuvor entschieden. Eine 55-jährige Ernährungsberaterin in einer Klinik hatte ebenfalls geklagt, weil sie sich ausgegrenzt fühlte, ein Vorgesetzter ihr in rüdem Ton Arbeitsanweisungen gegeben und sie wiederholt hart kritisiert hatte.

Auch hier entschieden die Richter: Sachbezogene Kritik oder grobe Umgangsformen von Vorgesetzten seien noch kein Mobbing. Daher habe die Diätassistentin, die aufgrund von Depressionen arbeitsunfähig wurde, auch keinen Anspruch auf Schmerzensgeld oder Schadenersatz. Dass der Arbeitgeber seine Fürsorgepflicht verletzt habe, müsse konkret nachgewiesen werden (Aktenzeichen 7 Ca 5101/06).

dpa/jol>


=====

n-tv
                  online, Logo

Deutschland 10.9.2012: <Sex am Arbeitsplatz: Jeder Fünfte macht's>

aus: n-tv online; 10.9.2012;
http://www.n-tv.de/panorama/Jeder-Fuenfte-macht-s-article7178311.html

<Was die Deutschen bei der Arbeit so treiben? Offensichtlich weit mehr als nur Papierkram. Laut einer Umfrage hat jeder fünfte Mann im Büro oder in der Firma schon Sex gehabt. Ihren Job verlieren dadurch nur wenige. Für viele hat die Affäre trotzdem ernsthafte Konsequenzen, nämlich eine Ehe oder Beziehung.

Gut ein Fünftel der Männer in Deutschland hatte einer Umfrage zufolge schon Sex am Arbeitsplatz. Das Magazin "Playboy" hatte 1500 Männer online befragen lassen, von denen 22 Prozent eine Affäre bei der Arbeit zugaben.

Von dieser Gruppe vergnügten sich 44 Prozent nur ein- bis zweimal in ihrer Firma. 15 Prozent gaben an, es mehr als zehnmal getan zu haben. Die Affäre im Job endete für 30 Prozent in einer Ehe oder festen Beziehung, bei neun Prozent besteht sie noch. Acht Prozent bezahlten den Sex mit dem Verlust ihres Jobs. 17 Prozent litten unter dem Gerede der Kollegen, wie das Marktforschungsinstitut Mafo.de ermittelte.

15 Prozent der im Betrieb sexuell aktiven Männer verführten der Umfrage zufolge eine Vorgesetzte, 18 Prozent eine Auszubildende oder Praktikantin. 34 Prozent hatten Sex mit einer gleichgestellten Kollegin. Von Männern in der Altersgruppe zwischen 50 und 59, die meist schon länger im Berufsleben stehen, hatte demnach ein Drittel Sex am Arbeitsplatz. Bei den Männern zwischen 18 und 29 Jahren waren es 16 Prozent.

Quelle: n-tv.de, dpa>


=====

Welt
                  online, Logo

27.9.2012: Arbeitnehmer lenken den Chef zum Vorteil beider - Cheffing

aus: Welt online: Arbeitspsychologie: Wie man sich seinen Chef erziehen kann; 27.9.2012;
http://www.welt.de/wirtschaft/karriere/tipps/article109476735/Wie-man-sich-seinen-Chef-erziehen-kann.html

<Der Chef macht wieder mal nicht, was er soll? Dann drehe man den Spieß doch einfach um. Beim "Cheffing” lenken Mitarbeiter ihren Boss. Das klappt aber nur, wenn beide Seiten einen Vorteil haben.

"Jeder, der mit seinem Vorgesetzten unzufrieden ist, sollte versuchen, ein Stück weit Einfluss auf ihn zu nehmen", rät Karrierecoach Heinz-Jürgen Herzlieb aus Niedernberg. Denn seinen Vorgesetzten auszutauschen, sei allemal schwieriger, als ihn sich ein bisschen zurechtzubiegen. Aber man darf den Bogen auch nicht überspannen.

"Seinen Chef zu führen, ist ein unterschwelliges Tauschgeschäft", sagt Martin Wehrle, Karrierecoach aus Appel bei Hamburg. "Der Chef darf sich dabei nie als Verlierer fühlen. Er muss das Gefühl haben, dass er frei entscheidet und sein Mitarbeiter ihn nur mit Informationen versorgt."

Um die Grundsätze von "Cheffing" zu verstehen, müsse man einmal um die Ecke denken. "Das Image, das eine Abteilung und ihre Mitarbeiter haben, hängt immer auch davon ab, wie der Chef sie repräsentiert", sagt Herzlieb. Das heißt: Wenn der Chef eine gute Figur abgibt, tut das auch seinen Mitarbeitern gut. Selbst wenn man wirklich einen unfähigen Chef hat, helfe es nicht weiter, nur über ihn zu meckern. Den Chef bei seiner Arbeit zu unterstützen, nütze letztlich aber der ganzen Abteilung.

Sinnlose Aufträge hinterfragen

Das fange in ganz kleinen Situationen an, sagt Herzlieb. Manchmal verteilten Chefs etwa Aufträge, die in den Augen des Mitarbeiters keinen Sinn machen. In so einem Fall sollte man am besten nachfragen, welcher Aufwand dafür gerechtfertigt sei und welches unternehmerische Ziel dahinter stehe. Durch die Rückfragen sehe mancher Chef erst den Arbeitsaufwand, den es zur Bewältigung der Anweisungen braucht. Die Folge: Beim nächsten Mal ist der Chef entsprechend geschult und überlegt sich die erneute Vergabe des Auftrags zweimal.

Einen chaotischen Chef, der Termine übersieht oder Aufgaben doppelt delegiert, könnten Angestellte beim Organisieren unterstützen. So könnten sie den Chef etwa regelmäßig an Termine erinnern. "Das hat den Vorteil, dass man nicht mehr dem Chaos ausgesetzt ist und dass man als rechte Hand vom Chef unentbehrlich für ihn wird", sagt Wehrle. Außerdem bringe es mehr, als sich über den Chef aufzuregen und zu lästern.

Ein oft unterschätztes Mittel beim Führen von unten sei es, den Chef zu loben, sagt Ingo Krawiec, Managementtrainer aus Mannheim. "Chefs springen genau wie alle anderen Menschen auf Lob und Anerkennung an." Dabei gehe es gar nicht darum, sich einzuschleimen. "Aber wenn einem auffällt, dass der Chef einen guten Job für sein Team macht, dann kann man ihm das auch sagen." So könne man den Chef etwa loben, wenn er Informationen frühzeitig kommuniziert hat. Die Chance steige dann, dass er das beim nächsten Mal genauso macht.

Flache Hierarchien brauchen mitdenkende Kollegen

Die meisten Chefs seien auch sehr offen dafür, sich von ihren Mitarbeitern ein Stück weit beeinflussen zu lassen. "In vielen Unternehmen gibt es ja inzwischen relativ flache Hierarchien. Da ist es gewollt, dass die Mitarbeiter mitdenken, Ideen einbringen und auch selbst Verantwortung übernehmen", sagt Krawiec. Letztlich sei das ein bisschen wie in jeder Familie: "Kinder beeinflussen und erziehen ihre Eltern ja auch, und die Eltern lassen das in gewissen Grenzen mit sich machen. Aber trotzdem haben die Eltern den größeren Einfluss – sonst läuft etwas verkehrt."

Eines allerdings sollte man tunlichst lassen: Seinen Chef hinterrücks beeinflussen zu wollen, warnt Herzlieb. "Einflussnahme sollte durch offenen Dialog erfolgen. Wenn der Chef merkt, dass man ihn manipulieren will, kann das schiefgehen." Führen von unten funktioniere nur, wenn auch der Chef profitiere und sich deshalb auf die Einflussnahme seiner Mitarbeiter einlasse. "Unternehmen werden nicht basisdemokratisch geführt. Es gibt ein Oben und ein Unten. Und wenn oben Entscheidungen getroffenen werden, dann kann man unten zwar den Finger in die Wunde legen, aber letztlich ist man von den Entscheidungen oben abhängig", sagt der Coach.

Der Erfolg bleibt immer beim Chef

Deshalb dürfen Mitarbeiter den Chef auch nicht blamieren. "Auch wenn der Chef in einem Meeting Blödsinn erzählt, würde ich es mir etliche Male überlegen, ob ich ihm da widerspreche und ihn damit vor anderen Kollegen und womöglich den nächsthöheren Vorgesetzten in ein schlechtes Licht rücke", sagt Herzlieb. Und auch Wehrle warnt: "Wenn der Chef das Gefühl hat, er wird wie ein Zirkustier am Nasenring durch die Manege geführt, dann wird er sich zur Wehr setzen."

Schließlich müssen sich Mitarbeiter beim Cheffing noch eine Regel merken. Wenn irgendetwas gut läuft, sollten Mitarbeiter nicht den Fehler machen und den Erfolg für sich reklamieren. "Das ist oft ein Deal, den man eingeht. Selbst wenn man selbst die entscheidenden Weichenstellungen initiiert hat, lässt man seinen Chef den Erfolg präsentieren", sagt Martin Wehrle. Im Gegenzug könne man dann ja bei seinem Vorgesetzten einen anderen Wunsch äußern. Das sei das Tauschgeschäft, auf das man sich beim "Cheffing" einlassen müsse.

Literaturtipps:

Heinz-Jürgen Herzlieb: "Cheffing: Führen von unten", Cornelsen Verlag Scriptor Mannheim, 2005, 192 Seiten, 16,95 Euro

Martin Wehrle: "Der Feind in meinem Büro: Die großen und kleinen Irrtümer zwischen Chef und Mitarbeiter", Econ Berlin 2005, 224 Seiten, 19,95 Euro

Ingo Krawiec: "Umgang mit Vorgesetzten: Profil entwickeln – Beruflichen Erfolg steuern", Cornelsen Verlag Scriptor 2008, 128 Seiten, 6,95 Euro>

========

n-tv
                  online, Logo

Deutschland 8.10.2012: Resturlaub muss beizeiten bezogen werden, sonst fällt da bei Neujahr etwas weg

aus: n-tv online: 31.12. ist Stichtag: Resturlaub nur begrenzt "haltbar"; 8.10.2012;
http://www.n-tv.de/ratgeber/Resturlaub-nur-begrenzt-haltbar-article7413746.html

<Sich seinen Urlaub aufzusparen, um dann zum Beispiel eine größere Reise zu machen, kann eine schöne Sache sein. Doch die freien Tage dürfen nicht unbegrenzt aufgeschoben werden, urteilt ein Gericht.

Arbeitnehmer haben nicht grundsätzlich einen Anspruch darauf, übriggebliebene Urlaubstage ins nächste Kalenderjahr mitzunehmen. Wer sich verrechnet oder schlichtweg vergessen hat, den Urlaub passend aufs Jahr zu verteilen, muss unter Umständen verzichten. Arbeitnehmer müssen ihre Urlaubstage grundsätzlich immer im laufenden Kalenderjahr nehmen. Nur ausnahmsweise dürfen sie Resttage ins nächste Jahr mitnehmen. Voraussetzung ist jedoch, dass es dafür wichtige betriebliche oder persönliche Gründe gibt - und auch dann müssen die Urlaubstage bis spätestens Ende März nachgeholt werden.

Es gibt aber auch Ausnahmen von der Regel: Konnte der Arbeitnehmer seinen Urlaub aus betrieblichen Gründen wie einer Urlaubssperre bei Großaufträgen im laufenden Jahr nicht nehmen, darf der Urlaub nicht verfallen. Dann kann der Arbeitnehmer die freien Tage im ersten Quartal des folgenden Jahres abfeiern. Auch dringende persönliche Gründe gelten als Ausnahmesituation: Wer zum Beispiel zwei Jahre wegen Krankheit ausgefallen ist, dürfe den gesetzlichen Mindesturlaub der gesamten Ausfallzeit im dritten Jahr nehmen. Persönliche Gründe könnten ebenfalls eine Prüfung in einem berufsbegleitenden Studium oder ein pflegebedürftiger Angehöriger sein.

Wer nach März noch Resturlaub aufbrauchen möchte, hat es schwer: Arbeitnehmer müssen dann beweisen, dass die Firma das in der Vergangenheit immer akzeptierte oder dass der Arbeitgeber ausdrücklich zugestimmt hat. Letzteres entschied das Landesarbeitsgericht Nürnberg. Auf das Urteil weist der Deutsche Anwaltverein hin.

In dem Fall wollte ein Arbeitnehmer einen Teil seines Urlaubs erst nach Ende März des Folgejahres nehmen. Der Arbeitgeber verweigerte die Genehmigung. Der Mitarbeiter klagte und behauptete, es sei in seinem Betrieb üblich, Urlaub auch im gesamten Folgejahr zu nehmen.

Die Richter konnten das nicht erkennen. Das Gericht müsse prüfen können, ob der Arbeitgeber die Vergünstigung wiederholt gewährt habe. Die pauschale Behauptung des Mitarbeiters, die Übertragung der Urlaubstage entspreche der betrieblichen Übung, reichte dem Gericht nicht aus. Er hätte konkrete Beispiele benennen müssen, um seine Behauptung zu beweisen. Der Urlaub war somit verfallen.

Quelle: n-tv.de, awi/dpa>


=====


n-tv
                  online, Logo

23.10.2012: Handys und Smartphones bei Besprechungen in der Tasche lassen

aus: Arbeit: Smartphone bei Besprechungen in der Tasche lassen; 23.10.2012;
http://www.n-tv.de/ticker/Beruf/Smartphone-bei-Besprechungen-in-der-Tasche-lassen-article7541406.html

<Bonn (dpa/tmn) - Im Job müssen viele stets erreichbar sein. Das Smartphone wird so zum ständigen Begleiter. Bei Besprechungen jedoch haben Telefone nichts auf dem Tisch zu suchen - sie lenken nur ab.

Bei beruflichen Besprechungen bleibt das Smartphone besser in der Tasche. Denn während einer Konferenz damit herumzuspielen, sei den Rednern gegenüber unhöflich, erklärt Agnes Jarosch vom Deutschen Knigge-Rat. Spielten Einzelne mit ihren Handy, leide außerdem die Konzentration aller Anwesenden im Raum. Jarosch empfiehlt daher, während der Besprechung Mobiltelefone ganz aus-, oder sie zumindest auf stumm zu schalten.

Auf der anderen Seite müssen gerade Vorgesetzte oft ständig erreichbar sein. Damit auch sie ihr Handy während einer Besprechung in der Tasche lassen können, sollten bei Meetings öfter Pausen eingestreut werden, rät Jarosch. Spätestens alle 90 Minuten sollte es eine Kommunikationspause geben. In der Unterbrechung könnten die Mitarbeiter dann wichtige Telefonate oder Kurznachrichten abarbeiten.

Quelle: n-tv.de, dpa>


=====


n-tv
                  online, Logo

3.11.2012: <Arbeit: Experte: Wochenarbeitszeit von mehr als 48 Stunden schädlich> - Freizeitausgleich beantragen

Dortmund (dpa) - Wöchentliche Arbeitszeiten von deutlich mehr als 40 Stunden schaden nach Auffassung von Experten der Gesundheit. Wer 48 Stunden und mehr arbeitet, sollte kurzfristig einen Freizeitausgleich erhalten. Das sagte der Arbeitszeitexperte Frank Brenscheidt von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin der Nachrichtenagentur dpa. Bei langfristiger Mehrarbeit über 40 Wochenstunden hinaus nähmen gesundheitliche Probleme wie Magen-Darm-Beschwerden oder Stressempfinden zu.

Quelle: n-tv.de, dpa>

========

n-tv
                  online, Logo

14.11.2012: Überstunden müssen beweisbar sein

aus: n-tv online: Arbeitnehmer in der Pflicht: Überstunden benötigen Beweise; 14.11.2012;
http://www.n-tv.de/ratgeber/Ueberstunden-benoetigen-Beweise-article7750931.html

<Für viele Angestellte ist es normal, Überstunden zu machen. Wer die zusätzlich geleistete Arbeit abrechnen möchte, muss sie aber auch belegen. Sogar ob die Mehrarbeit notwendig war, muss im Streitfall deutlich gemacht werden.

Wollen Arbeitnehmer die Bezahlung von Überstunden einklagen, müssen sie die Mehrarbeit nachweisen können. Auf einen Informationsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber können sie nicht vertrauen. Das hat das Arbeitsgericht Berlin entschieden. Auf das Urteil weist der Deutsche Anwaltverein hin.

In dem Fall forderte ein Arbeitnehmer die Bezahlung seiner Überstunden. Er verlangte deswegen von seinem Arbeitgeber Auskunft über die geleistete Mehrarbeit. Ohne Erfolg. Grundsätzlich müsse der Arbeitnehmer die geleisteten Überstunden nachweisen. Außerdem sollte er zeigen können, dass die Mehrarbeit auch notwendig war. Zwar gebe es einen inzwischen gewohnheitsrechtlich anerkannten Auskunftsanspruch. Dieser bestehe aber nur, wenn der Arbeitnehmer in entschuldbarer Weise über den Umfang der Überstunden im Unklaren sei. Der Kläger habe hier aber nicht darlegen können, warum er die Überstunden nicht nachweisen kann.

Grundsätzlich gilt: Steht im Vertrag nichts zu Überstunden, muss der Arbeitnehmer auch keine leisten. Es sei denn, es tritt eine echte Katastrophe ein. Und das bedeutet im Arbeitsrecht nicht etwa die drohende Insolvenz, sondern ein Feuer im Bürogebäude oder eine Flutwelle, welche die Werkhalle zu überschwemmen droht. "Die meisten Verträge beinhalten eine Überstunden-Pauschalklausel. Ob die gilt, ist allerdings je nach Fall sehr unterschiedlich, ebenso wie die Rechtsprechung", sagt Michael Henn, Vorstandsmitglied des Verbandes deutscher Arbeitsrechtsanwälte in Stuttgart.

Als Überstunden zählen dabei alle Arbeitsstunden, die über das hinausgehen, was im Vertrag vereinbart und vom Vorgesetzten angeordnet wurde. Grundsätzlich regele das Arbeitszeitgesetz die Obergrenze für die Überstunden, erläutert Martina Perreng vom Deutschen Gewerkschaftsbund. Und das besagt, dass die tägliche Arbeitszeit acht Stunden nicht überschreiten darf. Im Ausnahmefall dürfen es an einem Arbeitstag auch zehn Stunden sein, wenn es innerhalb von sechs Monaten durchschnittlich bei acht Stunden pro Tag bleibt.

Quelle: n-tv.de, dpa>


=====


Spiegel
                  online, Logo

14.11.2012: Entscheid des Bundesarbeitsgerichts: Attest schon am ersten Arbeitstag

aus: Spiegel online: Arbeitsrecht Arbeitgeber darf Attest schon am ersten Krankheitstag verlangen; 14.11.2012;
http://www.spiegel.de/karriere/berufsleben/arbeitgeber-darf-schon-am-ersten-krankheitstag-attest-verlangen-a-867185.html

Dieses Urteil könnte jeden Arbeitnehmer betreffen: Wenn der Chef es so will, müssen Beschäftigte schon am ersten Krankheitstag ein ärztliches Attest vorlegen. Der Arbeitgeber braucht dafür keine Begründung. Das hat das Bundesarbeitsgericht jetzt entschieden.

Die Faustregel lautet: nach dem dritten Tag. Spätestens dann müssen erkrankte Mitarbeiter einen "gelben Zettel" vorlegen - so ist es in vielen Betrieben üblich, so ist es auch gesetzlich geregelt. Aber laut Entgeltfortzahlungsgesetz können Arbeitgeber ein ärztliches Attest schon früher verlangen. Auch bereits am ersten Tag?

Darüber hat das Bundesarbeitsgericht am Mittwoch eindeutig geurteilt: Wann Beschäftigte eine Erkrankung mit einem ärztlichen Attest nachweisen müssen, das können Arbeitgeber bestimmen. Sie brauchen auch keine Begründung, wenn sie bei manchen Mitarbeitern früher als bei anderen auf Vorlage eines Attests bestehen, so die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (Aktenzeichen 5 AZR 886/11).

Damit blieb die Klägerin in drei Instanzen erfolglos - schon vor dem Arbeitsgericht und dem Landesarbeitsgericht Köln war sie zuvor gescheitert. Der Fall ist bemerkenswert: Es geht um eine langjährige WDR-Redakteurin, schon seit 1982 bei dem öffentlich-rechtlichen Sender tätig. Für den 30. November 2010 hatte sie zweimal eine Dienstreise beantragt - vergebens. Dann meldete sie sich für diesen geplanten Reisetag krank. Der Vorgesetzte forderte von ihr ein ärztliches Attest und bekam es auch; am nächsten Tag erschien die Redakteurin gleich wieder gesund bei der Arbeit.

Die Mitarbeiterin fühlte sich schikaniert

Der Chef reagierte misstrauisch und schrieb ihr daraufhin: "Diese Abläufe erschüttern mein Vertrauen in diese Krankmeldung. Ich bitte Dich daher, bei zukünftigen Krankheitsfällen schon am ersten Tag der Krankmeldung einen Arzt aufzusuchen und ein entsprechendes Attest zu liefern." Das fand die Mitarbeiterin "willkürlich, diskriminierend und schikanös". Aus ihrer Sicht fehlte eine sachliche Rechtfertigung, die Weisung verletze das allgemeine arbeitsrechtliche Schikaneverbot.

Sie erkundigte sich auch beim Betriebsarzt, wie viele Mitarbeiter zu einem Sofort-Attest verpflichtet seien. Per Mail erklärte der Betriebsarzt, eingesetzt werde das "Instrument immer dann, wenn deutliche Unter-drei-Tage-Fehlzeiten aufträten, also zum Beispiel bei einem Fehlen jede zweite Woche, immer montags, immer freitags, immer an Brückentagen, immer zu bestimmt disponierten Diensten sowie bei Suchtkranken".

Schon das Arbeitsgericht Köln hatte entschieden, dass es gar nicht darauf ankommt, wie ein Arbeitgeber insgesamt mit Krankschreibungen umgeht - weil er das Recht habe, auch ohne nähere Begründung eine ärztliche Bescheinigung vor dem vierten Tag der Arbeitsunfähigkeit zu verlangen.

Klare Sache: Über den Umgang mit Attesten bestimmt der Arbeitgeber

So sah es auch das Landesarbeitsgericht in der Berufung: Der Arbeitgeber brauche keinen besonderen Grund, auch keinen Anlass für Misstrauen gegenüber einzelnen Angestellten. In diesem Fall sei die Anweisung weder willkürlich noch diskriminierend (Aktenzeichen 3 Sa 597/11).

Das Bundesarbeitsgericht wies die Klage der Redakteurin nun ebenfalls ab. Die Arbeitgeber müssen demnach auch nicht begründen, warum sie bereits so früh einen Krankenschein vorgelegt bekommen wollen. Vielmehr liege es in ihrem Ermessen, dies auch ohne objektiven Anlass von ihren Mitarbeitern zu verlangen, entschieden die obersten deutschen Arbeitsrichter. Es sei nicht erforderlich, dass in der Vergangenheit ein Verdacht bestand, der Mitarbeiter habe eine Krankheit nur vorgetäuscht. Nur wenn der Tarifvertrag das Recht auf eine frühere Vorlage ausdrücklich ausschließe, könne erst nach mehreren Fehltagen die ärztliche Bestätigung verlangt werden.

In Paragraf 5 des Entgeltfortzahlungsgesetzes heißt es:

"Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen."

In Deutschland gibt es laut Statistischem Bundesamt derzeit 37,2 Millionen Arbeitnehmer. Im vergangenen Jahr waren Arbeitnehmer durchschnittlich 9,5 Arbeitstage krankgemeldet. Den niedrigsten Krankenstand der vergangenen 20 Jahre gab es 2007 mit rund 7,9 Fehltagen.>


=====

n-tv
                  online, Logo

Deutschland 15.11.2012: Unfallversicherung gilt auch für berufliche Weiterbildung

aus: n-tv online: Beruf Recht Versicherungen Arbeit BildungBei beruflichen Weiterbildungen sind Beschäftigte unfallversichert; 15.11.2012;
http://www.n-tv.de/ticker/Beruf/Bei-beruflichen-Weiterbildungen-sind-Beschaeftigte-unfallversichert-article7766541.html

<Berlin (dpa/tmn) - Bei der Anfahrt zu einem Seminar passiert es: Der Teilnehmer bricht sich ein Bein. Handelt es sich um eine berufliche Weiterbildung, kommt für die Behandlungskosten die gesetzliche Unfallversicherung auf.

Beschäftige sind während einer beruflichen Weiterbildung gesetzlich unfallversichert. Darauf weist die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung in Berlin hin. Voraussetzung ist, dass die Weiterbildung die beruflichen Chancen verbessert und nicht nur privaten Interessen dient. Ist Ersteres der Fall, sind Beschäftigte während der Veranstaltung sowie der An- und Abreise unfallversichert. Für Fortbildungen im Ausland oder für Freizeitaktivitäten außerhalb der eigentlichen Veranstaltung gilt der Versicherungsschutz aber nicht.

Unerheblich ist wiederum, ob die Weiterbildung aus eigener Initiative geschieht oder der Chef sie veranlasst hat. Dieser Unterschied hat nur Einfluss darauf, wer für die Versicherung zuständig ist: Im ersten Fall ist das der gesetzliche Unfallversicherungsträger der Bildungseinrichtung, im zweiten Fall die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse des Betriebs.

Quelle: n-tv.de, dpa>

========

n-tv
                  online, Logo

26.11.2012: Bei Telefonaten immer deutlich den Namen sagen

aus: n-tv online: Arbeit Beruf RatgeberAm Telefon immer langsam und deutlich melden; 26.11.2012;
http://www.n-tv.de/ticker/Beruf/Am-Telefon-immer-langsam-und-deutlich-melden-article9605396.html

<Norderstedt (dpa/tmn) - Noch kauend «Hallo» sagen oder den Hörer abnehmen, aber dann noch den Satz zum Kollegen beenden: Wer so ans Telefon geht, hinterlässt beim Anrufer keinen guten Eindruck. Wie es richtig geht, erklärt die Etikette-Expertin Bettina Geißler.

Sich am Telefon hektisch oder undeutlich zu melden, ist genauso unhöflich wie unklug. «Der Anrufer kann dann oft nicht einmal den Namen verstehen», erklärt die Etikette-Expertin Bettina Geißler aus Norderstedt. Und das ist ein denkbar ungünstiger Start für ein Gespräch. «Es passiert trotzdem immer wieder, weil komplett unterschätzt wird, wie wichtig es ist, sich am Telefon korrekt zu melden», sagt Geißler. «Man ist noch in Gedanken und nimmt den Hörer schon hoch.»

Der erste Eindruck zählt aber - und das heißt: «Idealerweise meldet man sich mit 'Guten Tag, Name des Unternehmens, eigener Name, und zwar den vollständigen'», erklärt Geißler. So sei die Chance am größten, dass der Anrufer die wichtigen Informationen auch mitbekommt. Wer die umgekehrte Reihenfolge wählt, erhöht das Risiko, dass sein Name nicht gleich verstanden wird.

Quelle: n-tv.de , dpa>


=====


Standard
                  online, Logo

30.1.2013: Unterschiedliche Gehälter für dieselbe Arbeit sind Gift für die Motivation im Betrieb

aus: Der Standard online: Unterschiedliches Gehalt ist "Gift für Motivation"; 30.1.2013;
http://derstandard.at/1358304924528/Unterschiedliches-Gehalt-ist-Gift-fuer-Motivation

<"Wenn ein neuer Kollege für die gleiche Arbeit mehr bekommt, sind alle anderen frustriert", meint Motivationsforscher von Rosenstiel.

Wien - "Wenn Sie zwei Leuten, die das Gleiche tun, ohne Begründung unterschiedlich viel zahlen." Für Motivationsforscher Lutz von Rosenstiel sind Ungleichbehandlungen innerhalb einer Firma "Gift für die Motivation" der Mitarbeiter. Der Grund sei der soziale Vergleich, wie er im Interview mit "Spiegel Online" sagt. Leute tendieren dazu, sich im sozialen Gefüge anhand ihres Gehalts zu definieren. Hier spiele der Vergleich mit Kollegen eine große Rolle, so der emeritierte Professor für Organisations- und Wirtschaftspsychologie: "Wenn ein neuer Kollege für die gleiche Arbeit mehr bekommt, sind alle anderen frustriert." Ein höheres Gehalt müsse plausibel begründet werden.

Mitarbeiter fühlen sich nicht wertgeschätzt, wenn für Neuankömmlinge der rote Teppich ausgerollt werde, ihre eigene Arbeit aber nur als Selbstverständlichkeit wahrgenommen werde. Auch in puncto monetärer Honorierung. Intrinsische Motivation, also von Innen kommender Antrieb, spielt für die Leistungsbereitschaft eine wichtige Rolle, nichtsdestotrotz haben Stimuli von außen einen großen Einfluss. Und hier kommen Chefetagen ins Spiel.

Bedürfnisse der Mitarbeiter kennen

Motivationsspritzen, die von Führungskräften ausgehen, können unterschiedlicher Natur sein, erklärt von Rosenstiel. Während der eine auf ein höheres Gehalt anspringt, wird der andere über ein Mehr an Verantwortung angespornt. Um die individuellen Bedürfnisse befriedigen zu können, müssten Chefs einfach wissen, wie ihre Mitarbeiter ticken.

Je größer der Spaßfaktor im Job ist und je mehr Sinn der eigenen Tätigkeit attestiert wird, desto eher rückt das Gehalt in den Hintergrund, sagt von Rosenstiel. Es gebe auch Mitarbeiter, für die Geld eine vollkommen marginale Bedeutung habe. Bei der Bezahlung konstatiert er kulturelle Unterschiede: "In China wechseln Mitarbeiter wegen zwei oder drei Prozent Lohnunterschied die Firma. Geld spielt da eine enorm wichtige Rolle." Das sei in Deutschland kaum der Fall.

Gegen Bonisystem

"Zuckerln" wie Diensthandys oder Dienstwägen würden nur einen kurzfristigen Motivationsschub auslösen. Nach ein paar Wochen sei wieder alles beim Alten. Von der Vergabe von Gehaltsboni rät er generell ab. Es sei für Unternehmen schwierig, ein transparentes System zu installieren. Also objektive Kriterien zu definieren, wer in den Genuss kommt und wer nicht. Neid und demotivierte Mitarbeiter seien die Folge, warnt von Rosenstiel.

Nicht zu unterschätzen sei die Macht der Worte. Führungskräfte müssten ihren Untergebenen Feedback geben, etwa bei Jahresgesprächen oder sie gezielt fördern: "Die verbale Anerkennung ist extrem wichtig." Nicht unbedingt öffentlich, weil Eifersüchteleien innerhalb der Kollegen entstehen, sondern lieber unter vier Augen, rät er. Zum Vorbild könnten sich deutsche Chefs ihre Pendants in Skandinavien nehmen. Dort funktioniere der Austausch mit den Mitarbeitern besser - aufgrund der geringeren Machtdistanz: "Sie reden offen, und die Hierarchien sind nicht so ausgeprägt." (om, derStandard.at, 30.1.2013)>


=====


Standard
                  online, Logo

30.1.2013: Deutsche schuften bis zum Umfallen: 25% haben keine Zeit für Arbeitspausen

aus: Der Standard online: Stress im Job: Jeder vierte Deutsche hat keine Zeit für Arbeitspausen; 30.1.2013;
http://derstandard.at/1358304991483/Stress-im-Job-20-Prozent-der-Deutschen-fuehlen-sich-ueberfordert

<Pausieren ist im Hamsterrad kaum mehr vorgesehen: Ein Viertel verzichtet auf Arbeitspausen.

Termin- und Leistungsdruck in Deutschland häufiger als im Durchschnitt der 27 EU-Länder - 20 Prozent fühlen sich überfordert.

Berlin - 43 Prozent der Erwerbstätigen in Deutschland sind überzeugt, dass ihr Arbeitsstress in den vergangenen zwei Jahren zugenommen hat. 19 Prozent fühlen sich überfordert. Das geht aus dem "Stressreport Deutschland 2012" der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin hervor, der am Dienstag in Berlin vorgelegt wurde. Für die Studie wurden bundesweit fast 18.000 Arbeitnehmer zu psychischen Anforderungen, Belastungen und Stressfolgen ihres Arbeitsalltags befragt.

Danach sind Termin- und Leistungsdruck in Deutschland häufiger als im Durchschnitt der 27 EU-Länder: Jeder zweite Befragte (52 Prozent) gibt das an. Knapp 60 Prozent der Befragten fühlen sich durch die gleichzeitige Erledigung verschiedener Aufgaben belastet. Für 35 Prozent ist die Arbeitswoche länger als 40 Stunden. 26 Prozent klagen darüber, dass sie keine Pausen machen können. Insgesamt 64 Prozent arbeiten auch samstags, 38 Prozent an Sonn- und Feiertagen.

Anti-Stress-Verordnung soll kommen

Die Hoffnung auf eine - von der IG Metall seit langem geforderte - Anti-Stress-Verordnung dürfte aber erst einmal unerfüllt bleiben: Arbeitgeber und Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) sind sich an diesem Punkt nicht einig. Deshalb fällt die geplante gemeinsame Erklärung von Bundesarbeitsministerium, DGB und dem Arbeitgeberverband BDA zum verbesserten Schutz der psychischen Gesundheit am Arbeitsplatz aus.

Mehr Fehltage

Auch die Oppositionspartei SPD drängt auf eine rasche Umsetzung. Die Verhinderung von psychischen Belastungen solle im Arbeitsschutzrecht verankert werden. Fehltage aufgrund psychischen Drucks sind in Deutschland stark auf dem Vormarsch. Alleine im Jahr 2011 sind laut Medienberichten bundesweit 59,2 Millionen Arbeitsunfähigkeitstage auf psychische Erkrankungen zurückzuführen. Ein Anstieg um mehr als 80 Prozent in den vergangenen 15 Jahren.

Die deutsche Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) appellierte an die Verantwortung der Unternehmen. "Stress bei der Arbeit kann vorkommen, aber nicht dauerhaft. Und er darf auch nicht krank machen. Der Stress-Report zeigt, wo die Probleme besonders groß sind, aber auch, was man dagegen tun kann. Ich will dem chronischen Stress den Kampf ansagen und erwarte, dass die Betriebe mitziehen", sagte sie der "Bild"-Zeitung. (APA, red, 29.1.2013)>


=====


Deutschland 19.2.2013: <Urteil: Ex-Polizist erhält kein Geld für Überstundenberg> - wenn er wegen Krankheit keine Ferien mehr nehmen konnte

from: n-tv online; 19.2.2013;
http://www.n-tv.de/ticker/Beruf/Urteil-Ex-Polizist-erhaelt-kein-Geld-fuer-Ueberstundenberg-article10154066.html

<Koblenz (dpa) - Ein Polizeibeamter bekommt kein Geld für Überstunden, die er wegen einer Krankheit vor seiner Pensionierung nicht mehr abbauen konnte. Das entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz.

Der Beamte war zwischen April 2009 und seiner Pensionierung im November 2010 wegen einer Krankheit dienstunfähig. Seine bis dahin angefallenen 341 Überstunden konnte er nicht mehr abfeiern und verlangte im Oktober 2010 eine Vergütung. Nachdem das Land Rheinland-Pfalz dies ablehnte, zog er vor Gericht. Die Klage war schon vom Verwaltungsgericht abgewiesen worden, nun bestätigte das OVG die Entscheidung (Az.: 2 A 10626/12.OVG).

Dass die Überstunden nicht abgebaut werden konnten, habe keine dienstlichen Gründe gehabt, urteilten die OVG-Richter. Vielmehr habe dies an der Krankheit des Beamten und seiner anschließenden Pensionierung gelegen. Zudem habe er seinen Anspruch «nicht zeitnah» geltend gemacht.

Quelle: n-tv.de , dpa>


=====


n-tv
                    online, Logo

17.4.2013: <Arbeit Beruf Frauen Ratgeber: Achtung, Mädchenfalle! Typische Fehler von Frauen im Job>

aus: n-tv online; 17.4.2013;
http://www.n-tv.de/ticker/Beruf/Achtung-Maedchenfalle-Typische-Fehler-von-Frauen-im-Job-article10490196.html

<Hamburg (dpa/tmn) – Es ist wie verhext: Frauen sind oft gut qualifiziert und fleißig - im Job steigen sie trotzdem nur selten auf. Ursache sind oft die gleichen Fehler, sagen Experten - zum Beispiel der Glaube daran, entdeckt zu werden.

Viele Frauen kommen gut qualifiziert in ihren ersten Job. Doch statt schnell aufzusteigen, zieht der männliche Kollege an ihnen vorbei. Wie konnte das passieren? «Oft hilft es schon, wenn Frauen ein paar typische Fehler vermeiden», sagt Barbara Schneider, Karrierecoach aus Hamburg und Ratgeberautorin zum Thema. Hier die wichtigsten Tipps:

«Ich will»: Diese zwei Worte über die Lippen zu bringen und Forderungen zu stellen, fällt vielen Frauen schwer. Das liegt an der Erziehung, sagt Maren Lehky, Karriereberaterin aus Hamburg. Bei kleinen Mädchen gelte Bescheidenheit immer noch als Tugend. Das ist zwar sympathisch - im Job fahren fordernde Kollege aber besser. Statt darauf zu warten, entdeckt zu werden, sollten Frauen öfter einmal «Hier» schreien. Nur im Märchen würden Top-Kräfte entdeckt und die Beförderung kommt von allein.

Klare Kommunikation: Könnten Sie auf Anhieb sagen, welche Stelle Sie wollen? Viele Frauen wüssten nur vage, in welcher Position sie sich sehen, sagt Lehky. Das überlässt allein dem Chef das Feld, zu entscheiden, wohin die Mitarbeiterin passt. Deshalb: Lieber herausfinden, was man eigentlich will - und dann dem Chef das Wunschziel klar kommunizieren.

Prestigeprojekte: Das Klischee von der fleißigen Biene im Hintergrund stimmt bei vielen Frauen leider immer noch, sagt Schneider. Viele Frauen wuppten die Fleißaufgaben im Hintergrund. Doch damit gewinnt Frau weder Aufmerksamkeit geschweige denn Bekanntheit im Unternehmen. Also lieber Projekte übernehmen, auf die der Chef ein besonderes Auge hat.

Selbstmarketing: Der Kollege ist eine Laberbacke und zieht das Meeting unnötig in die Länge? Klar nervt das. Doch nun zu schweigen nach dem Motto: 'Die Klügere gibt nach', ist ganz schlecht. So wird Frau vom Chef garantiert übersehen. Bei Meetings gilt es zu punkten, sagt Schneider. Also immer gut vorbereitet kommen - und im Zweifel genauso lange reden wie der Kollege. Das beeindruckt den Chef.

Netzwerken: Eine halbe Stunde zu netzwerken, bringt der Karriere manchmal mehr, als drei Stunden Fleißarbeit, sagt Schneider. Konkret bedeutet das: Statt den Lieblingskollegen zum Mittagessen zu treffen, raus aus der Komfortzone und sich mal mit einer anderen Person verabreden. Das macht Ihnen keinen Spaß? Netzwerken wird durch die Übung leichter, verspricht Schneider.

Keine Schwächen-Beichte: Gespräche unter Freundinnen gehen leider häufig so: 'Du, ich bin darin auch gar nicht gut'. Frauen finden es sympathisch, wenn die Gesprächspartnerin zugibt, dass sie auch nicht alles kann. Im Job kommt man damit jedoch nicht weit, warnt Lehky. Das könnten Frauen mit einem Kauf von Turnschuhen vergleichen: Niemand wolle ein Paar kaufen, bei dem der Verkäufer lang erklärt, was das Produkt alles nicht kann. Also: Sprechen Sie grundsätzlich nur positiv über sich selbst. Den Rest überlassen sie dem Chef.

Quelle: n-tv.de , dpa>


=====


n-tv
                      online, Logo

26.4.2013: <Arbeit Beruf Ratgeber: Von Berlin nach Barcelona - Tipps für die Arbeit im EU-Ausland>

aus: n-tv online;
http://www.n-tv.de/ticker/Beruf/Von-Berlin-nach-Barcelona-Tipps-fuer-die-Arbeit-im-EU-Ausland-article10549571.html

<Bonn (dpa/tmn) – Dank der Arbeitnehmerfreizügigkeit können Deutsche in jedem EU-Mitgliedsstaat arbeiten - in der Theorie. In der Praxis ist der Umzug von Flensburg nach Florenz oft mit Schwierigkeiten verbunden. Experten raten, sich mehrere Monate lang vorzubereiten.

Europa wächst zusammen - das spüren auch die Arbeitnehmer. Dank der Freizügigkeitsregelung darf heute jeder Deutsche überall im EU-Ausland arbeiten - vorausgesetzt, er findet einen Arbeitgeber, der ihn anstellt. «Deutsche brauchen heute anders als früher keine Arbeitserlaubnis mehr, wenn sie zum Beispiel in Frankreich arbeiten wollen», sagt Beate Raabe, Expertin von der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit. Trotzdem rät sie, sich im Voraus auf einen Wechsel ins EU-Ausland mehrere Monate vorzubereiten. «Der Teufel steckt bei Themen wie Krankenversicherung oder Rentenanspruch häufig im Detail», so Raabe.

Am Freitag (26. April) präsentierte die EU-Kommission in Brüssel verschiedene Gesetzesvorschläge, die das Arbeiten im Ausland künftig weiter erleichtern sollen. Im Gespräch sind etwa nationale Unterstützungs- und Informationsstellen für Arbeitnehmer aus dem EU-Ausland.

Deutsche Arbeitnehmer sollten sich klarmachen, dass sie im Ausland dieselben Ansprüche haben wie die Einheimischen. «Bei Arbeitszeiten, Urlaubstagen oder Mindestlohnansprüchen dürfen sie nicht benachteiligt werden», erläutert Raabe. Das setzt allerdings voraus, dass die Deutschen die Regelungen im Wunschland genau kennen. Um keine bösen Überraschungen zu erleben und zum Beispiel mit deutlich weniger Urlaubstagen dazustehen, sollten Wechselwillige sich etwa bei den Eures-Beratern der Bundesagentur für Arbeit vorab genau informieren.

Bei Krankheit, Arbeitsunfällen und Arbeitslosigkeit haben Deutsche im Ausland ebenfalls die gleichen Ansprüche wie die Einheimischen. «Da muss man aber im Einzelfall genau hinschauen», sagt Raabe. Oft müssten Arbeitnehmer erst einmal eine Zeit lang in die Arbeitslosen- oder Unfallversicherung einzahlen, bevor sie Leistungen beantragen können.

Und was ist mit den Steuern? «Da muss niemand Angst haben, dass er doppelt bezahlt», erklärt Raabe. Steuern müssen Arbeitnehmer immer nur in dem Land zahlen, in dem sie tatsächlich arbeiten und zu den dort üblichen Bedingungen.         

Quelle: n-tv.de , dpa>


=====

Spiegel online, Logo

10.5.2013: Homosexualität im Job: Tarnung, Netzwerk und Outing

aus: Spiegel online: Homosexuelle im Job "Es gibt Zweckehen im Top-Management"; 10.5.2013;
http://www.spiegel.de/karriere/berufsleben/bernd-schachtsiek-ueber-homosexualitaet-bei-managern-a-896365.html

<Das Interview führte Helene Endres, Redakteurin beim manager magazin.

Vom Tabu zum Netzwerk: Schwule müssen sich in Unternehmen oft nicht mehr verstecken

Eines der letzten Tabus in den Führungsetagen vieler deutscher Firmen lautet: Homosexualität. Wie schwule Manager arbeiten, welche Vorurteile in Büros grassieren und wann ein Outing heikel werden kann, erzählt Bernd Schachtsiek vom größten Netzwerk schwuler Führungskräfte.

KarriereSPIEGEL: Herr Schachtsiek, Sie sind Vorsitzender des Völklinger Kreises, in dem sich homosexuelle Manager organisieren. Was hat Sexualität überhaupt am Arbeitsplatz verloren?

Schachtsiek: Nichts. Es geht um sexuelle Identität, das ist ein Unterschied. Es geht nicht darum, was ich im Bett mache, sondern darum, ob ich mein Privatleben in der Firma tarnen muss: Was erzähle ich am Montagmorgen vom Wochenende, vom Urlaub? Kann ich meinen Partner erwähnen? Wie reagiere ich, wenn ich "mit Gattin" eingeladen werde - so was. Weniger als die Hälfte aller Schwulen und Lesben sind auch im Berufsleben geoutet. Eine immer noch erschreckend hohe Zahl traut sich das nicht. Und sie verbrauchen etwa fünf bis zehn Prozent ihrer Arbeitsleistung auf die Tarnung.

KarriereSPIEGEL: Wie offen werden Homosexuelle denn heute noch diskriminiert?

Schachtsiek: Eher subtil, seit es das Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG) gibt, wird diskreter gemobbt. Unsere Mitglieder sind Führungskräfte, da bleibt dann vielleicht mal eine Beförderung aus. Gerade bei Top-Positionen schauen viele auf das private Umfeld, Frau und Kind gelten als solide. Trotzdem ist ganz wichtig: Die Angst vor Mobbing oder Diskriminierung ist meist größer als das, was dann eintritt.

KarriereSPIEGEL: Wir leben inzwischen in einer relativ aufgeklärten Gesellschaft, die sogenannte Homo-Ehe ist gemeinhin akzeptiert. Täuscht das?


Schachtsiek: In den vergangenen zehn Jahren ist viel passiert, unter den jüngeren Leuten sind viele auch geoutet. Anders bei den Älteren: Wer sich 20 Jahre lang getarnt hat, um eine Top-Karriere zu machen, verliert seine Authentizität und damit seine Autorität, wenn er sich jetzt outet. Der zieht das jetzt durch. Es gibt sogar Zweckehen im Top-Management.

KarriereSPIEGEL: Auch jüngere Homosexuelle werden sich doch kaum im Büro vorstellen mit den Worten: "Mein Name ist Müller, und ich bin schwul."

Schachtsiek: Aber bei Vorstellungsgesprächen zum Beispiel kann es ratsam sein, durchscheinen zu lassen, dass man homosexuell ist. Zum Beispiel kurz fallenzulassen, dass man einen Partner hat. Falls die neue Firma irgendwelche Ressentiments hat, ist es besser, man fängt da gar nicht erst an.

KarriereSPIEGEL: Viele Firmen haben LGBT-Netzwerke, LesbianGayBisexualTransgender, wie das politisch korrekt im Personaler-Sprech heißt. Halten die, was sie versprechen?

Schachtsiek: Die meisten Banken haben gute Netzwerke, auch angloamerikanisch geprägte Unternehmensberatungen, Kanzleien, IT-Unternehmen sind hier sehr stark. Sie haben erkannt, dass Vielfalt besser macht - und das heißt nicht nur: Wir brauchen 'ne Frau und 'nen Türken. Wir prämieren alle zwei Jahre Unternehmen und öffentliche Arbeitgeber, die durch ihr umfassendes Diversity-Management herausstechen. 2012 ging dieser Max-Spohr-Preis an die Deutsche Telekom und die Landeshauptstadt München. Als wir die beiden Arbeitgeber in der Commerzbank, einem der vorherigen Preisträger, auszeichneten, hielt extra der Aufsichtsratsvorsitzende Klaus-Peter Müller die Festrede. Das ist ein starkes Zeichen.

KarriereSPIEGEL: Sind Schwule die besseren Mitarbeiter?

Schachtsiek: Homosexualität ist kein Gütesiegel. Aber alle haben eine persönliche Coming-out-Phase durchgemacht. Sie mussten akzeptieren, dass sie zu einer Minderheit gehören, sie mussten sich mit sich selbst und ihrem Umfeld auseinandersetzen. Homosexuelle sind deshalb oft emphatischer, teamfähiger, kritischer. Und der andere Blickwinkel auf die Welt hilft natürlich bei Innovationen und kreativen Prozessen.

arriereSPIEGEL: Sie selbst waren lange Jahre mit einer Frau verheiratet, sind Vater geworden - und heute sind sie Vorsitzender eines renommierten Schwulen-Verbandes.

Schachtsiek: Das war ein langer Weg, bei dem meine Frau mich sehr unterstützt hat. Sie entwickeln ja erhebliche Schuldgefühle, wenn Sie ein Versprechen, dass Sie zum Beispiel bei der Eheschließung abgegeben haben, nicht einhalten können oder wenn Sie Ihren Kindern nicht der Vater sind, den alle erwarten. Das darf nicht zu Schuldzuweisungen führen, die vergiften das Klima. Da hilft nur Ehrlichkeit, aber auch Verständnis für die Schmerzen, die Sie Ihrer nächsten Umgebung zufügen. Bei uns war das oberste Ziel, auch über die Trennung hinaus liebevolle Eltern zu bleiben und es unserem Sohn leichtzumachen, uns auch zusammen einzuladen. So wunderten sich die Klassenkameraden unseres Sohnes auf dem Kindergeburtstag, warum er drei Väter, aber nur eine Mutter hat. Aus unserer Ehe ist eine belastbare, enge Freundschaft geworden. Und jedes dritte Jahr organisiert unser Sohn Weihnachten und lädt Mutter und seine drei Väter dazu ein.

KarriereSPIEGEL: Wie ging Ihr Freundeskreis damit um, dass Bernd jetzt offiziell schwul ist?

Schachtsiek: Natürlich waren sie erst einmal verwundert. Nachdem ich mich zum Beispiel bei meinen Sportfreunden im Verein geoutet hatte, ließ mich keiner mehr seinen Rücken unter der Dusche einseifen. Obwohl wir das jahrelang wechselseitig so gemacht hatten. Irgendwann sagte ich dann: "Ich bin zwar schwul, aber steh' echt nicht auf jeden. Schaut euch doch mal an!" Da mussten sie lachen. Dann war wieder alles wie vorher.

  • Mehr zum Thema: Eine Geschichte über fröhliche Tabubrecher, über bestens vernetzte Schwule und Lesben gibt es im neuen Magazin SPIEGEL JOB, jetzt im Handel erhältlich - oder hier versandkostenfrei zu bestellen

========

Spiegel online, Logo

23.5.2013: Training gegen Gewalt am Arbeitsplatz: Deeskalation - im Zweifelsfall wegrennen

aus: Spiegel online: Gewalt am Arbeitsplatz "Man sollte sehen, dass man wegkommt"; 23.5.2013;
http://www.spiegel.de/karriere/berufsleben/gewalttaetige-uebergriffe-am-arbeitsplatz-a-900578.html

<Schlagen, kratzen, beißen - Attacken und Übergriffe sind in Risikojobs nicht selten. In Trainings lernen Busfahrer, Verkäufer oder Krankenschwestern brenzlige Situationen zu meistern. Deeskalation mit kühlem Kopf ist gut, manchmal aber hilft nur noch eines: nichts wie weg.

Silvia Neumeier (Name geändert) wollte eigentlich nur einen neuen Patienten begrüßen. Doch das hatte der Patient, ein älterer Herr, offenbar nicht erwartet. "Er holte mit der Hand aus und kratzte mir mit dem Fingernagel die Lippe auf", sagt die Krankenschwester. Auf der psychiatrischen Station einer Thüringer Klinik erlebt sie immer wieder, dass Patienten aggressiv werden.

Attacken kennt sie schon aus ihrem vorherigen Job in der Behindertenbetreuung. "Ich war vor einer Operation bei einem Anästhesie-Gespräch dabei, da hat mich der Patient gekratzt und gekrallt", erzählt Neumeier. Als Krankenschwester gehört sie zu einer Gruppe, in der es häufiger als in anderen Berufen zu gewalttätigen Übergriffen von Patienten oder Kunden kommt.

2011 gab es bei ihren Kollegen in ganz Deutschland 292 meldepflichtige Arbeitsunfälle durch "Gewalt, Angriff oder Bedrohung durch betriebsfremde Personen", wie die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) meldete. Darunter fallen laut Statistik nur Übergriffe, die zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen oder gar zum Tod führen. Kleinere Übergriffe wie bei Silvia Neumeier sind da noch nicht mitgezählt.

Die meisten Angriffe erlebten Verkäufer

Krankenschwestern und Pfleger sind keineswegs allein mit dem Problem: 2011 wurden insgesamt fast 6000 Übergriffe gemeldet; die meisten erlebten Verkäufer. Laut der DGUV sind sie jedoch nicht besonders gefährdet - es sei nur ein Beruf, in dem besonders viele Menschen arbeiten. Daneben tauchen in der Statistik auch Taxifahrer, Rettungskräfte, Freizeit- und Wellnesspersonal, Wach- und Sicherheitsleute, Polizisten und Schaffner oder Lokführer auf.


In vielen Berufen mit intensivem Kontakt zu Kunden, Patienten oder Klienten kennen Angestellte das Risiko von Beleidigungen oder massiven körperlichen Attacken. Auch Mitarbeiter von Jobcentern erleben das immer wieder. Ein drastischer Fall ereignete sich im September 2012, als ein 52-Jähriger in Neuss in Nordrhein-Westfalen mit einem Messer auf eine Mitarbeiterin des Jobcenters einstach, die an den Verletzungen starb.

Wie lassen sich solche Übergriffe vermeiden? Viele fordern für die Mitarbeiter dann Glaswände als Schutz. Laut Christian Otto geht es jedoch vor allem darum, ganz natürliche Instinkte wieder zu aktivieren. Der Sozialpädagoge bietet seit 2004 bundesweit Deeskalationstrainings an.

Für ganz wesentlich hält Otto es, genau hinzusehen und hinzuhören: "Ist die Stimme laut und gepresst, stammelt jemand, kommt der Atem stoßweise und kurz, hat er geschwollene Adern, einen roten Kopf, große Augen? Es gibt 30 bis 40 Anzeichen, die wir kennen, man muss nur das Bauchgefühl aktivieren." Kämen einige Anzeichen zusammen, empfiehlt Christian Otto, auf Versuche der Deeskalation zu verzichten, dann helfe nur noch eines: "Man sollte sehen, dass man wegkommt."

"Nicht in die Opferhaltung gehen"

Ist die Situation weniger dramatisch, können die richtige Körperhaltung und Sprache für Entspannung sorgen. "Man sollte immer vermeiden, in die Opferhaltung zu gehen, sich kleinzumachen und ängstlich zu schauen", so Otto. Von oben herab dürften Mitarbeiter dann aber auch nicht reden.

Mitunter empfinden Angreifer dann schon den Gebrauch von Fachwörtern als provozierend. Und die Aufforderung, ruhig zu bleiben, sorge meist eher für das Gegenteil. Um einen kühlen Kopf zu bewahren, sollte man sich klarmachen: "Der beleidigt nicht mich als Person, sondern die Position, in der ich stecke", sagt Otto.

Nicht immer lassen sich Angriffe vermeiden. Dann besteht die größte Herausforderung darin, anschließend trotzdem wieder zur Arbeit zu gehen. Silvia Neumeier hatte damals nur etwas Angst vor dem kratzenden Herrn. "Mir hat es geholfen, das im Team durchzusprechen, wo man sich untereinander tröstet und aufbaut und klärt, ob man einen großen Fehler gemacht oder angemessen gehandelt hat." Genau das richtige Verhalten, findet Psychologe Gerd Reimann, der sich mit Opfern von gewalttätigen Übergriffen beschäftigt: "Soziale Kontakte zu nutzen, ist in jedem Fall der richtige Weg. Völlig falsch ist dagegen, die Situation zu meiden." In vielen Jobs ist das ohnehin nicht möglich, wenn man nicht den Beruf ganz aufgeben will.

Darüber hinaus helfe es, das negativ besetzte Ereignis neu zu bewerten und Positives darin zu sehen, sagt Reimann: "Ich weiß jetzt, dass ich in solche Situationen geraten kann. Ich kenne wichtige Signale, die sie ankündigen. Ich bin vorbereitet. Ich habe mehrere Möglichkeiten zu reagieren. Ich kenne hilfreiche Unterstützungsmöglichkeiten."

Doch Risikogruppen sollten sich auch vor einem eventuellen Übergriff schon vorbereiten, um das Erlebte später besser zu verarbeiten, so Reimann: "Das Wichtigste ist, sich klarzumachen, dass so etwas passieren kann. Das nimmt dem Ganzen schon viel von der traumatisierenden Wirkung."


Gewalt gegen Rettungskräfte: Angepöbelt, angespuckt, attackiert

Sie sind gekommen, um zu helfen. Und brauchen mitunter selbst Hilfe. Wie häufig Rettungskräfte Tritte oder Schläge kassieren, zeigt eine Studie: Jeder Vierte wurde schon Opfer von Gewalt. Die Täter sind meist betrunkene Männer - beileibe nicht nur in sozialen Brennpunkten. Lesen Sie mehr...


Maria Huber/dpa/jon>

========

n-tv
                      online, Logo

29.5.2013: Erreichbarkeit in den Ferien ist keine Pflicht - auch das Abbrechen der Ferien nicht

aus: n-tv online: Arbeit Recht Beruf RatgeberArbeitsrecht: Mitarbeiter müssen im Urlaub nicht erreichbar sein; 29.5.2013;
http://www.n-tv.de/ticker/Beruf/Arbeitsrecht-Mitarbeiter-muessen-im-Urlaub-nicht-erreichbar-sein-article10730501.html

<Köln (dpa/tmn) - Im Handy-Zeitalter ist die Erreichbarkeit von Mitarbeitern allgegenwärtig. Wer im Urlaub mal richtig ausspannen möchte, der hat das Arbeitsrecht auf seiner Seite.

Arbeitnehmer müssen in den Ferien für ihren Chef nicht erreichbar sein. «Viele Angestellte bieten das in der Praxis freiwillig an», sagt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht. Der Arbeitgeber kann es aber nicht verlangen - auch nicht von besonders wichtigen Mitarbeitern. Nach dem Bundesurlaubsgesetz müssen Angestellte an ihren freien Tagen von der Arbeit ganz entbunden sein.

[Unzulässige Klauseln im Arbeitsvertrag]

Das ist sogar dann der Fall, wenn im Arbeitsvertrag geregelt ist, dass der Arbeitnehmer in den Ferien erreichbar sein muss. Solche Klauseln sind unzulässig, erklärt Oberthür. Etwas anderes gilt nur dann, wenn Mitarbeiter mehr Urlaubstage als das gesetzliche Minimum haben. Nach dem Bundesurlaubsgesetz stehen jedem Mitarbeiter mindestens 20 Urlaubstage zu. An allen zusätzlichen, vom Arbeitgeber freiwillig gewährten Tagen kann er Sonderregeln treffen - und etwa eine ständige Erreichbarkeit verlangen.

Ändert sich in der Firma plötzlich die Auftragslage, kann der Chef seine Angestellten auch nicht zwingen, seine freien Tage zu verschieben. Das gilt zumindest dann, wenn er den Urlaub vorher schon verbindlich festgelegt und einen Urlaubsantrag genehmigt hat. «Danach sind Änderungen nur noch im gegenseitigen Einvernehmen möglich», erklärt Oberthür.

Verschiebt der Arbeitnehmer freiwillig seinen Urlaub, kann er den Arbeitgeber bitten, bereits entstandene Kosten - etwa Anzahlungen im Hotel - zu übernehmen. Einen Anspruch darauf haben Mitarbeiter aber nicht. Sie sollten deshalb die Verschiebung der Ferien davon abhängig machen, ob der Vorgesetzte die Kosten übernimmt, rät Oberthür. Viele Arbeitgeber zahlen aus Kulanz nicht nur die Stornierungskosten - sie bieten häufig als Entschädigung noch einen zusätzlichen Urlaubstag an.

Quelle: n-tv.de , dpa>

========

n-tv
                      online, Logo

4.6.2013: Fröhliche Frauen wirken nicht weniger führungsbereit

aus: n-tv online: Beruf Frauen WissenschaftStudie: Fröhliche Frauen wirken weniger führungsbereit als stolze; 4.6.2013;
http://www.n-tv.de/ticker/Beruf/Studie-Froehliche-Frauen-wirken-weniger-fuehrungsbereit-als-stolze-article10760331.html

<München (dpa) - Stets gut drauf, immer ein Lächeln auf den Lippen: Fröhliche Frauen heben im Kollegenkreis die Stimmung. Ihnen wird aber auch weniger Führungswillen unterstellt, hat jetzt eine Studie herausgefunden.

Fröhlichen Frauen wird einer Studie zufolge wenig Führungswille zugetraut. Führungsbereiter würden Frauen wahrgenommen, die Stolz auf ihre eigene Leistung zeigten, ergab eine Studie der Technischen Universität München (TUM). Die Expertise untersuchte allerdings nicht, ob fröhliche Frauen tatsächlich weniger Führungswillen haben.

Etwa 2000 Testpersonen wurden fiktive Szenarien mit Frauen vorgestellt: Die einen reagierten fröhlich, die anderen emotionslos, und die dritte Gruppe war erkennbar stolz auf ihre Leistung. Vor allem den fröhlichen Frauen werde unterstellt, keinen Führungswillen zu haben, wie Isabell Welpe vom Lehrstuhl für Strategie und Organisation sagte.

Auch bei Männern wurde Stolz als Merkmal für Führungsbereitschaft gewertet. Fröhlichen Männern wurde aber mehr Führungswillen zugetraut als fröhlichen Frauen. Die Forscher gehen davon aus, dass dies mit Stereotypen zusammenhängt. Demnach werden Führungskräfte als härter und selbstbewusster eingeschätzt - und somit männlich. «Führungskräfte sollen durchsetzungsstark, dominant und hart sein, Frauen gelten als ausgleichend, freundlich, sozial», sagte Welpe.

Frühere Studien hatten gezeigt, dass Menschen mit Führungswille auch eher eine Führungsposition angeboten wird. Dies sei für Frauen ein Nachteil, da sie im Schnitt als weniger interessiert daran wahrgenommen würden.

Selbst Frauen erwarten noch immer von Männern mehr Führungskraft als von ihren Geschlechtsgenossinnen. In einer anderen Studie mit 300 Testpersonen gingen sie von einer besseren Leistung aus, wenn ein Mann als Chef eine Aufgabe delegiert hatte. In einer dritten Studie mit 200 Probanden schnitten gerade bei den Frauen weibliche Chefs, die bei der Lösung einer Aufgabe wenig Freiheit ließen, schlechter ab als männliche Chefs mit dem gleichen Verhalten.

«Männern in Führungspositionen wird nach wie vor mehr Durchsetzungsfähigkeit gegenüber ihren Mitarbeitern zugetraut», sagte Welpe. «Überraschend ist, dass manche Stereotype gegenüber Frauen bei den Frauen selbst sogar ausgeprägter sind - wenn sie etwa einen dominanten Führungsstil bei Männern eher akzeptieren.» Unter anderem wollen die Forscherinnen nun Schulungen entwickeln, die bei einem vorurteilsfreien Personalmanagement helfen.

Quelle: n-tv.de , dpa>

========

n-tv
                      online, Logo

7.6.2013: Das Foto auf der Firmenwebseite kann beim Firmenwechsel störend sein

aus: n-tv online: Fotos auf der Firmenwebsite: Was müssen Mitarbeiter dulden? 7.6.2013;
http://www.n-tv.de/ratgeber/Was-muessen-Mitarbeiter-dulden-article10728841.html

<Manche Firmen holen Fotografen in die Firma, um Mitarbeiterporträts anzufertigen. Wer nicht mit Bild im Netz landen will, sollte widersprechen.

Von Isabell Noé

Ob auf der Firmenpräsenz im Netz oder auf der Facebook-Seite: Viele Unternehmen schmücken sich mit den Gesichtern ihrer Mitarbeiter. Doch nicht immer sind die Abgebildeten damit einverstanden. Gerade bei einem Arbeitsplatzwechsel kann es Ärger geben.

Ein offizielles Porträtfoto für die Firmenwebsite oder ein Schnappschuss vom Sommerfest für den Facebook-Auftritt - Angestellte müssen damit rechnen, dass Bilder von ihnen im Internet erscheinen. Aber müssen sie das auch zulassen?

Nicht unbedingt: Zwar gehört ein Bild grundsätzlich demjenigen, der es gemacht hat. Sofern allerdings gut erkennbar Menschen darauf abgebildet sind, greift das Persönlichkeitsrecht. Und das beinhaltet auch das Recht am eigenen Bild. Der Fotografierte kann selbst entscheiden, ob ein Foto veröffentlicht werden darf oder nicht. Das gilt nicht nur für Mitarbeiter, sondern ganz allgemein - auch wenn täglich tausendfach dagegen verstoßen wird, wenn etwa Bilder auf Facebook hochgeladen werden, ohne die Abgebildeten zu fragen.

Arbeitgeber sollten sich aber daran halten, das hat das Arbeitsgericht Frankfurt im letzten Jahr klargestellt. In dem Fall hatte eine Bank Bilder einer Mitarbeiterin auf die Firmenwebsite gestellt, eines von ihrem Ausbildungsjahrgang, ein anderes von einer Geschäftstagung. Nachdem die Frau aus der Firma ausgeschieden war, verlangte sie die Löschung der Bilder. Ihr Einverständnis zur Veröffentlichung des ersten Fotos hatte die Frau gar nicht gegeben, bei zweiten widerrief sie ihre Einwilligung. Auch wenn die Bank ein berechtigtes Interesse daran hat, sich der Öffentlichkeit zu präsentieren, müssen die Bilder auch wieder gelöscht werden, entschied das Gericht.

Regelung darf nicht zu schwammig sein

Will eine Firma nicht für jedes einzelne Bild eine Genehmigung einholen, kann sie die Bildverwertung auch vorab im Arbeitsvertrag regeln. So hatte es auch die verklagte Bank gemacht. Allerdings darf diese Klausel nicht zu allgemein gehalten sein - eine generelle Einwilligung, dass Mitarbeiterfotos genutzt werden dürfen, ist zu unspezifisch. Zudem könnten Gerichte daran zweifeln, dass das Einverständnis gänzlich freiwillig gegeben wurde. Im Streitfall sind solche Regelungen also nicht unbedingt wasserdicht.

Mit einer einzeln erfragten Genehmigung vor Veröffentlichung eines Bildes gehen Arbeitgeber auf Nummer sicher. Nun können Arbeitnehmer aber nicht für jedes Bild Schadenersatz verlangen, das ohne ihre Genehmigung auf der Firmenseite gelandet ist. Weiß man von einem veröffentlichten Foto und meldet keinen Widerspruch an, dann kann der Arbeitgeber davon ausgehen, dass man damit einverstanden ist. So urteilte das Landesarbeitsgericht Köln im Falle einer kaufmännischen Angestellten, deren Bild ohne Namensnennung zur Illustration der Firmenwebsite verwendet worden war. Nach ihrer Kündigung verlangte die Frau Schadenersatz - zu Unrecht, fand das Gericht (Az. 7 Ta 126/09).

Nach dem Abschied wird es kritisch

Überhaupt haben die meisten Angestellten kein Problem mit Bildern auf der Firmenwebsite, solange sie im betreffenden Unternehmen arbeiten. Ärger gibt es meist erst dann, wenn die Abgelichteten bei einem neuen Arbeitgeber in Lohn und Brot stehen. Ob Arbeitnehmer in diesem Fall eine einmal gegebene Einwilligung widerrufen können, hängt vom konkreten Fall ab. Dient das Bild reinen Dekorationszwecken, wie bei der kaufmännischen Angestellten, haben die Fotografierten schlechte Karten. Sofern es im Arbeitsvertrag oder in der individuellen Vereinbarung nicht anders geregelt ist, dürfen solche Fotos auch weiter verwendet werden.

Anders ist die Lage bei Bildern, bei denen die abgebildete Person in einem bestimmten Kontext zur Firma steht, etwa wenn Name und Kompetenzen genannt werden. Dann können Ex-Mitarbeiter verlangen, dass das Foto entfernt wird. So im Fall einer Rechtsanwältin, deren ehemalige Kanzlei ihr Foto nicht von der Website nehmen wollte, obwohl die Juristin inzwischen den Job gewechselt hatte. Hier ist ein Widerruf einer einmal erteilten Einwilligung möglich, entschied das Landesarbeitsgericht Hessen (Az. 19 SaGa 1480/11).

Grenzwertig sind Gruppenfotos: Sie können verwendet werden, wenn die Abgebildeten nur "Beiwerk", also nicht individualisierbar, sind. Im Streitfall wird zwischen den Werbeinteressen der Firma und dem Persönlichkeitsrecht der Abgebildeten abgewogen. Eine Lösung wäre es, wenn die Firma die betreffende Person unkenntlich machen würde, etwa durch Verpixeln oder einen schwarzen Balken vor den Augen. In der Praxis dürfte das aber kaum eine Lösung sein - besser also, man regelt solche Fragen schon, bevor das Bild auf der Website landet.

Quelle: n-tv.de>

========

n-tv
                      online, Logo

Deutschland 7.6.2013: Mutter-Vater-Kind-Kur ist wie Krankenhausaufenthalt

aus: n-tv online: Chef zahlt weiter das GehaltMutter-Kind-Kur gibt es extra; 7.6.2013;
http://www.n-tv.de/ratgeber/Mutter-Kind-Kur-gibt-es-extra-article10766111.html

<Arbeitnehmer müssen für eine vom Arzt verordnete Mutter-Vater-Kind-Kur keinen Urlaub nehmen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, sie für die Dauer der Kur freizustellen. Darauf weist Anne Schilling, Geschäftsführerin des Müttergenesungswerks, hin.

Bei einer Kur mit Kind sollen sich gestresste Eltern erholen.

Verordnet ein Arzt eine Kur mit Kind, muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer freistellen. Dabei muss der Chef das volle Gehalt zahlen (Paragraf 9 Entgeltfortzahlungsgesetz). Denn eine Kur sei rechtlich ähnlich zu bewerten wie ein Krankenhausaufenthalt, sagt Anne Schilling.

Damit der Vorgesetzte den Ausfall des Mitarbeiters bei der Personalplanung berücksichtigen kann, sollte er jedoch möglichst früh informiert werden. Schilling rät, ihn in Kenntnis zu setzen, sobald die Krankenkasse die Kur genehmigt hat. Nach der Genehmigung der Kasse haben Angestellte im Schnitt vier Monate Zeit, sie anzutreten.

Mütter/Väter- und Mutter/Vater-Kind-Kurmaßnahmen sind medizinische Leistungen, die nach dem Sozialgesetzbuch ausschließlich in der Zuständigkeit von Krankenkassen liegen. Die neue Begutachtungs-Richtlinie des Medizinischen Dienstes weist ausdrücklich darauf hin. In 12 Prozent aller Ablehnungen werden Antragstellerinnen jedoch von ihren eigenen Kassen an den Rentenversicherungsträger verwiesen, kritisiert das Müttergenesungswerk (MGW).

Die neue Statistik des MGW zu den Ablehnungszahlen des Jahres 2012 zeigte eine deutliche Verbesserung der Bewilligungssituation insgesamt. Umso verwunderlicher ist die gleichbleibend hohe Umlenkungsquote an den Rentenversicherungsträger, die seit Jahren über 10 Prozent beträgt.

Schilling rät daher Müttern und Vätern: "Sollte die Krankenkasse Ihren Antrag einfach weiterleiten, informieren Sie die Rentenversicherung direkt, dass Sie eine Mütter- oder eine Mutter-Kind-Kur beantragen und keine Rehamaßnahme der Rentenversicherung."

Pro Jahr stimmt die Krankenkasse rund 80.000 Mutter-Vater-Kind-Kuren zu, davon nimmt etwas mehr als die Hälfte (44.000) an Kuren des Müttergenesungswerks teil, erläutert Schilling. Anspruch auf eine Kur hat jeder Vater und jede Mutter, der oder die droht, krank zu werden - oder bereits erkrankt ist. Typischerweise verordnet der Arzt sie bei Erschöpfungszuständen oder bei Muskel-Skelett-Erkrankungen für die chronische Rückenschmerzen ein Symptom sind. Zwar haben sowohl Mütter als auch Väter Anspruch auf eine Kur. In der Praxis sind aber dennoch 98 Prozent der Teilnehmer weiblich.

Quelle: n-tv.de , awi/dpa>


=====


20 minuten online, Logo

9.7.2013: Tiefere Stimme bei Männern ergibt mehr Durchsetzungsvermögen

aus: 20 minuten online: Mehr Erfolg im Job: Männer trainieren ihre tiefe Stimme; 9.7.2013;
http://www.20min.ch/schweiz/news/story/16539335

<von Stefan Heusser
-

Viele Schweizer Männer wollen mit einer tiefen Stimme beruflich punkten. Eine neue Studie belegt, dass damit höheres Einkommen und Karriereerfolg zusammenhängen.

<Eine neue Studie der Fuqua School of Business im US-Bundesstaat North Carolina kommt zu dem Ergebnis, dass Männer mit tieferen Stimmen deutlich höhere Aussichten auf eine berufliche Karriere haben. Ein CEO mit einer um 22.1 Hertz (siehe Box) tieferen Stimme arbeitet im Durchschnitt für ein Unternehmen mit einem um 440 Millionen Dollar höheren Firmenwert, bleibt 151 Tage länger angestellt und hat ein um 187'000 Dollar höheres Einkommen pro Jahr.


Biologen kennen den evolutionären Vorteil tieferer Stimmen schon lange. In einer Studie von 2011 schreibt der Forscher Casey Klofstad: «Männer mit männlicheren, weil tieferen Stimmen sind grösser, körperlich kräftiger und aggressiver.» Hormone, allen voran Testosteron, seien dafür verantwortlich, so Klosfeld in der Zeitschrift «Proceedings of the Royal Society B».

Stimmtrainings liegen im Trend

Kein Wunder also, dass die Stimmtrainerin Ana Djordjevic von der Zürcher Stimmschule Stimmwerk innerhalb der letzten fünf Jahre eine massive Zunahme von Anfragen von Männern feststellt, die eine tiefere Stimme antrainieren wollen. Mittlerweile sind es jährlich über 200 Kunden, denen sie zu einer kräftigeren Stimme und damit zu mehr Durchsetzungsvermögen im Beruf verhilft. Sie vermutet, dass der Trend gesellschaftliche Ursachen habe: «Wegen dem Druck, erfolgreich zu sein und gut anzukommen, arbeiten immer mehr Menschen an ihrer Stimme.» Zahlreiche Internetseiten beschäftigen sich mit dem Thema. In den USA werden sogar Stimmband-Operationen, sogenannte Stimm-Liftings, angeboten. In der Schweiz hingegen ist dies kein Thema: Operiert werden hier laut Eberhard Seifert, leitender Arzt der Phoniatrie im Inselspital Bern, eher Transsexuelle, ältere Menschen mit schwacher oder Frauen mit tiefer Stimme.

Laut dem selbständig praktizierenden Stimmexperten Erich Stoll aus Bern hängt die Wirkung einer Botschaft beim Erstkontakt zu 38 Prozent von der Stimme und nur zu sieben Prozent vom Inhalt des Gesprochenen ab. Oskar Wey ist einer seiner Kunden; mit ihm hat er an der natürlichen Zwerchfellatmung gearbeitet, Entspannungs- und Singübungen gemacht. Wey sagt, dass ihm die tiefere Stimme «enorme Vorteile» in der Firma gebracht habe. Der Konstrukteur lernte sich viel ruhiger auszudrücken: «Bei Gesprächen in der Firma kam ich ganz anders an. Es wurde mucksmäuschenstill, wenn ich in Sitzungen zu reden begann. Plötzlich fing ich an, die Besprechungen zu geniessen.»

Piepsige Frauenstimmen sind sexier

Stimmexperte Stoll glaubt, dass die «moderne, stressige Zeit» viele Menschen zu «Hochatmern» mache: «Dadurch wird der Kehlkopf angespannt und die Stimme hart, sogar schrill.» Eine gesunde, tiefe Männerstimme bekomme hingegen eher Beachtung und Vertrauen von einem Publikum. «Eine tiefere Stimme wirkt beruhigend und männlich», sagt Stoll und erinnert daran, dass auch der liebe Gott oder der Samichlaus als «Tiefstimmler» gelten.

Die Ergebnisse der Studie könnten aber auch noch einen anderen Schluss nahelegen: Haben höhere Stimmen bei Frauen womöglich ebenfalls einen Einfluss auf die Karrierechance? Forscher des University College in London schreiben in einem Artikel, dass Männer hinter zarteren Stimmen einen kleinen Körper und damit eine geringere Bedrohung für sich selbst vermuten. Tiere sollen aus Hochfrequenz-Tönen auf ein unterwürfiges Gegenüber schliessen, das sich im Fall eines Angriffs fürchtet. Andere Studien kommen zum Schluss, dass Männer Frauen mit piepsigen Stimmen einfach sexier finden.>

========

n-tv
                      online, Logo

23.7.2013: Beschimpfungen auf Facebook sind Kündigungsgrund - sogar ein falsches "Gefällt mir" ist gefährlich

aus: n-tv online: Beschimpfungen auf Facebook sind Kündigungsgrund; 23.7.2013;
http://www.n-tv.de/ticker/Beruf/Beschimpfungen-auf-Facebook-sind-Kuendigungsgrund-article11043326.html

<Essen (dpa/tmn) - Wer seinem Frust über den Job im Netz Luft macht, riskiert die Entlassung. Fachanwälte warnen vor dem «Gefällt mir»-Button: Wut, Schmähungen und Gehaltsdiskussionen haben auf Facebook und Co. nichts verloren.

Vorsicht vor dem «Gefällt mir»-Klick auf Facebook: Er kann den Job kosten, wenn es um Beiträge geht, in denen der Arbeitgeber beschimpft wird. Darauf haben Fachanwälte am Dienstag (23. Juli) bei einer Veranstaltung des Essener Unternehmerverbandes hingewiesen. Der Frustabbau über den Arbeitsplatz im Kreise von Facebook-Freunden habe bereits in vielen Fällen zur Kündigung geführt. In einigen Fällen hatten Beschäftigte ihre Arbeitgeber zum Beispiel als «Menschenschinder» und «Ausbeuter» bezeichnet und mussten dafür gehen. Frust und schlechte Stimmung aus dem Arbeitsalltag hätten auch auf vermeintlich privaten Facebook-Profilen nichts zu suchen.

Bundesweit für Aufregung hatte im Februar ein Düsseldorfer Fall gesorgt: Zehn Feuerwehrmänner waren erst suspendiert und dann abgemahnt worden, weil sie bei Facebook schrieben, der Oberbürgermeister wisse ihre unbezahlten Überstunden nur dann zu schätzen, wenn sein eigenes Büro brenne. Doch es geht auch drastischer: «Bin 32 Jahre hier dabei und so ein faules Schwein, der noch nie gearbeitet hat in seinem scheiß Leben, gibt mir zwei Abmahnungen» - so äußerte sich ein Arbeitnehmer online über seinen Vorgesetzten. Auch dies ist ein eindeutiger Kündigungsgrund. Nicht nur, weil sich unter den 70 Freunden des Autors 36 Arbeitskollegen befanden. 

Die Konsequenzen der Facebook-Einträge sind vielen gar nicht klar. «Viele sehen keinen Unterschied zwischen der gemütlichen Runde mit Freunden und dem Sozialen Netzwerk», so Rechtsanwalt Volker Schwering. Dabei kann eine Nachricht auf Facebook innerhalb kürzester Zeit hundert andere Nutzer und Kollegen erreichen, mit Hilfe der Funktionen «Teilen» und «Gefällt mir». So verliert der Nutzer vollständig die Kontrolle über den Adressatenkreis.

Ein Fall geht nächstes Jahr vor das Bundesarbeitsgericht. Ein Arbeitnehmer hatte in einem Interview über seine Firma gesagt: «Das Problem ist, dass hier keine Fachkräfte arbeiten.» Dieses Video hatte er bei Facebook und Youtube hochgeladen und seinen Freunden geschickt - der Arbeitgeber kündigte ihm wegen Geschäftsschädigung.

Quelle: n-tv.de , dpa>


=====

n-tv online, Logo

2.8.2013: Kritik am Kollegen immer ankündigen

aus: n-tv online: Arbeit Beruf Psychologie RatgeberKritik an Kollegen immer ankündigen; 2.8.2013;
http://www.n-tv.de/ticker/Beruf/Kritik-an-Kollegen-immer-ankuendigen-article11107721.html

<Hamburg (dpa/tmn) - Viele überlegen es sich dreimal, bevor sie einem Kollegen sagen, dass sie sich über ihn ärgern. Oft sind es Kleinigkeiten - zum Beispiel, dass der andere ohne Erlaubnis an den eigenen Schreibtisch geht.

Tauchen Probleme unter Kollegen immer wieder auf, platzt vielen irgendwann der Kragen - und sie halten dem Mitarbeiter spontan eine Standpauke. Ein plötzliches Donnerwetter führe meist jedoch zu nichts, warnt die Karriereberaterin Svenja Hofert. Der andere fühle sich angegriffen und wehre alle Vorwürfe ab. Kritik sollte immer angekündigt werden.

Trete das altbekannte Problem wieder auf, schlucken Berufstätige in der aktuellen Situation den Ärger am besten noch einmal herunter. Am nächsten Tag bitten sie den Kollegen dann in Ruhe um ein Gespräch über das Problem. Das später geführte Gespräch bringe meist mehr - beim Kritisierenden ist der erste Ärger verraucht, und er kann sachlicher argumentieren. Der Kritisierte kann die Kritik leichter annehmen, weil er sich weniger angegriffen fühlt. Außerdem hat er sich Zeit zu überlegen, wie er das Problem sieht.

Quelle: n-tv.de , dpa>


=====

n-tv
                      online, Logo

2.8.2013: Heisses Klima und Erleichterung im nicht klimatisierten Büro: Ventilator - Wasser über Handgelenke laufen lassen - kleine Schlafpausen - kleine Pausen an einem kühlen Ort - leichte Kleidung

aus: n-tv online: Arbeiten trotz Hitze: Vier Konzentrationstipps fürs Büro; 4.8.2013;
http://www.n-tv.de/ratgeber/Vier-Konzentrationstipps-fuers-Buero-article11104306.html

<Wie schön, draußen scheint die Sonne. Dumm nur, wenn man dann drinnen im Büro sitzt. Und noch ärgerlicher ist es, wenn es dann keine Klimaanlage gibt. Wie soll man sich da bloß konzentrieren?

Bei 30 Grad Raumtemperatur zieht so mancher Mitarbeiter schon einmal die Schuhe aus und holt den Ventilator hervor. Dies sollte jedoch nur in Absprache mit dem Chef geschehen.

Wer bei 30 Grad im Schatten im Büro sitzt, ist doppelt gestraft. Nicht nur, dass er das schöne Wetter nur durchs Fenster sieht. Hinzu kommt: Längst nicht jeder sitzt in einem Raum mit Klimaanlage. Schätzungsweise kann mehr als jedes zweite Büro nicht gekühlt werden, sagt Claus Händel vom Fachverband Gebäude-Klima. Wer dort arbeitet, leidet meist besonders stark unter der Hitzewelle. Doch auch an extrem heißen Tagen ist es möglich, sich zu konzentrieren. Kersten Bux von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) nennt vier Tipps:

Verdunstungskälte nutzen

Für etwa eine Minute kaltes Wasser über die Handgelenke laufen zu lassen, bringt den Kreislauf wieder in Schwung. Bux rät, sich mit den nassen Händen über Gesicht und Nacken zu streichen, ohne sich nachher abzutrocknen. Wenn das Wasser verdunstet, kühlt das die Haut. "Das ist dasselbe Prinzip wie beim Schweiß", erklärt er.

Power-Napping

Was in Fernost üblich ist, wird langsam auch in Deutschland modern. Power-Napping, also fünf bis zehn Minuten im Büro die Augen schließen und den Kopf ablegen, empfiehlt sich auch bei großer Hitze. Das macht schnell wieder fit. Bux rät, Chef und Kollegen vorher einzuweihen. "Nicht dass man am Ende als Faulenzer dasteht." Um nicht in den Tiefschlaf zu fallen, nehmen Berufstätige am besten einen Schlüssel in die Hand. Gleiten sie in den Tiefschlaf, entspannen sich die Muskeln, und der Schlüssel rutscht ihnen von den Fingern. Durch das Geräusch wachen die meisten wieder auf.

Kleine Pausen

Wer kann, sollte immer wieder Pausen von wenigen Minuten einlegen, möglichst an einem kühlen Ort. Selbst sehr kurze Pausen verbessern die Konzentrationsfähigkeit. Ein kühler Ort kann zum Beispiel das Bad sein. Diese Pausen sollten - genau wie das Power-Napping - mit dem Chef jedoch abgestimmt werden, um keine Probleme zu bekommen.

Leichte Kleidung

"Während einer Hitzewelle darf man auch mal das Jackett oder den Schlips weglassen", empfiehlt Bux. Wer sich eigentlich an eine strikte Kleiderordnung halten muss, sollte den Chef darauf ansprechen und ihn um Erlaubnis bitten.

Quelle: n-tv.de , dpa>


=====

n-tv online, Logo

13.8.2013: Teilzeitanspruch auch für Schichtarbeiter

aus: n-tv online: Keine Extrawurst für außertarifliche MitarbeiterTeilzeitanspruch gilt auch für Schichtarbeiter; 13.8.2013;
http://www.n-tv.de/ratgeber/Teilzeitanspruch-gilt-auch-fuer-Schichtarbeiter-article11155471.html

<Will ein Schichtarbeiter seine Arbeitszeit reduzieren, kann das den Schichtplan mächtig durcheinanderwirbeln. Ein Arbeitgeber muss das aber organisieren. Vor allem, wenn es um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie geht. Das zeigt ein Urteil.

Schichtarbeiter haben ebenso einen Anspruch auf Teilzeitarbeit wie jeder andere Arbeitnehmer - vor allem, wenn es um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf geht.

Will ein Schichtarbeiter in Teilzeit arbeiten, bedeutet das für den Arbeitgeber einen organisatorischen Mehraufwand. Doch allein deshalb darf er das Teilzeitgesuch nicht ablehnen. Das gilt vor allem dann, wenn der Arbeitnehmer durch die Teilzeitarbeit Familie und Beruf besser vereinbaren möchte. Das hat das Landesarbeitsgericht Köln entschieden (Az.: 7 Sa 766/12). Auf das Urteil weist der Deutsche Anwaltverein hin.

In dem verhandelten Fall kehrte ein Maschinenführer nach zwei Jahren Elternzeit in seinen Betrieb zurück. Vor der Elternzeit hatte er im Schichtbetrieb in Vollzeit gearbeitet. Da seine Frau ebenfalls in Vollzeit tätig war und das Paar zwei Kinder hat, wollte der Mann seine Arbeitszeit reduzieren. Das lehnte der Arbeitgeber aus betriebliche Gründe jedoch ab.

Der Teilzeitwunsch des Mitarbeiters führe für das Unternehmen wegen des Schichtbetriebs zu einem unzumutbaren Aufwand. So müssten etwa nur für ihn zusätzliche Schichtübergaben eingeführt werden, was zu einem zeitlichen Verzug bei der Produktion und damit zu wirtschaftlichen Nachteilen führe. Der Einsatz des Klägers als teilzeitbeschäftigter Maschinenführer im Schichtbetrieb führe zu einem unzumutbaren Organisationsaufwand auch dann, wenn die tägliche Arbeitszeit des Klägers von 10:00 Uhr bis 14:00 Uhr festgelegt werde, argumentierte der Arbeitgeber.

Das sah das Gericht anders - es stimmte dem Teilzeitgesuch zu. Zwar könne ein Arbeitgeber einen Teilzeitwunsch ablehnen, wenn betriebliche Gründe dagegen sprächen. Doch seien gewisse organisatorische Umstellungen immer erforderlich. Hier sei die Umorganisation des Schichtdienstes dem Arbeitgeber zumutbar.

Die Richter hoben hervor, dass es dem Mann um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gehe. Diese Vereinbarkeit zu fördern, sei ein dringendes gesamtgesellschaftliches Ziel. Bei Wünschen nach Anpassung der Arbeitszeit aufgrund der familiären Situation sei daher das Maß des Zumutbaren für den Arbeitgeber höher anzusetzen.

Quelle: n-tv.de , awi/dpa>

=====


Spiegel online, Logo

18.8.2013: Mehr Rabatte bei kühlen Temperaturen - Dämmerlicht macht kreativ - helles Licht ist für die Analyse optimal - farbige Akzente im Büro erhöhen die Kreativität

aus: Spiegel online: Arbeitsplatz-Design Warum Dämmerlicht im Büro kreativ macht; 18.8.2013;
http://www.spiegel.de/karriere/berufsleben/buero-designs-im-test-bunt-und-daemmrig-macht-kreativ-a-912475.html

<Lioba Werth (Jahrgang 1972) ist Professorin für Wirtschafts- und Organisationspsychologie an der Uni Hohenheim. Sie beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit den Auswirkungen von Räumen auf Leistung und Wohlbefinden von Menschen und hat diverse Fachbücher zum Thema veröffentlicht. Seit 2010 leitet sie gemeinsam mit Klaus Sedlbauer von der Universität Stuttgart das interdisziplinäre Promotionskolleg "Menschen in Räumen".>

<Ein Tisch, ein PC, eine Halogenlampe - fertig ist der Arbeitsplatz. Aber kann man hier vernünftig arbeiten? Nein, sagt Lioba Werth. Warum Miró immer ins Büro passt und frierende Verkäufer schneller Rabatte geben, verrät die Architekturpsychologin im Interview.

KarriereSPIEGEL : Frau Werth, Sie untersuchen mit der Forschungsgruppe "Menschen in Räumen", wie sich die Arbeitsumgebung auf die Leistung der Mitarbeiter auswirkt. Haben Sie das perfekte Büro schon gefunden?

Werth: Das ist leider nicht so einfach, denn perfekt heißt noch lange nicht angenehm. Für Ingenieure ist es mittlerweile kein Problem mehr, technisch perfekte Räume zu konzipieren, zum Beispiel ein Büro, das sämtliche Hintergrundgeräusche schluckt. Doch die Mitarbeiter sind häufig nicht zufrieden in diesen Räumen. So ist unsere Forschungsgruppe überhaupt erst entstanden: Das Fraunhofer-Institut für Bauphysik suchte ein Psychologenteam, das ihnen etwas über das Denken und Fühlen der Menschen sagen kann.

KarriereSPIEGEL : Was haben Sie herausgefunden?

Werth: In dem vermeintlich idealen Callcenter-Büro war zum Beispiel die Schalldämpfung zu gut. Ohne Hintergrundgeräusche fühlen sich Menschen wie in einem toten Raum, so kann niemand arbeiten. Um eine Empfehlung abzugeben, welche Akustik für die Arbeitsleistung eines Mitarbeiters am besten ist, müssen wir aber noch mehr forschen. In meiner Arbeitsgruppe konzentrieren wir uns allerdings vor allem auf Klima und Licht. Die Ergebnisse haben uns selbst überrascht: Klimatisierte Räume sind nicht unbedingt arbeitgeberfreundlich.

KarriereSPIEGEL : Wieso denn das?

[Verkaufssituationen mit 19, 23 und 27 Grad Celsius]

Werth: In unseren Experimenten haben wir eine Verkaufssituation simuliert, und zwar bei 19, 23 und 27 Grad Celsius. In dem kalten Raum waren die Verkäufer deutlich kooperativer und räumten den Kunden schneller Rabatte ein.

KarriereSPIEGEL : Und wie erklären Sie sich das?

Werth: Hinter dem Verhalten steckt das Bedürfnis nach menschlicher Nähe. Wir versuchen unbewusst, die Kälte durch menschliche Wärme zu kompensieren. Dieses Phänomen konnten wir auch in anderen Experimenten immer wieder beobachten.

KarriereSPIEGEL : Ist das Kälteempfinden nicht sehr subjektiv?

Werth: Doch, das ist richtig. In Asien gelten klimatisierte Räume traditionell als ein Zeichen für Wohlstand, dort würden die Ergebnisse vielleicht anders ausfallen. Aber bislang beschränken wir uns bei unserer Forschung auf Deutschland. Die Architekturpsychologie ist noch eine sehr junge Disziplin.

KarriereSPIEGEL : Wieso eigentlich? Büros gibt es doch schon ewig.

Werth: Das Thema wird gern unterschätzt. Selbst innerhalb der Psychologie werde ich von einigen Kollegen noch belächelt. Dahinter steckt die Annahme, der Mensch funktioniere wie eine Maschine: Reiß dich mal zusammen, dann kannst du überall arbeiten. Erschwerend kommt hinzu, dass sich das Zusammenspiel von Mensch und Raum nur interdisziplinär erforschen lässt. Und Ingenieure und Psychologen sprechen verschiedene Sprachen. Mit Lux-Zahlen zum Beispiel hatte ich mich vorher auch noch nicht beschäftigt.

KarriereSPIEGEL : Und was haben Sie herausgefunden?

[Kreatives Arbeiten mit Dämmerlicht - analytisches Arbeiten mit hellem Licht]

Werth: Für kreatives Arbeiten ist dämmriges Licht am besten, für analytisches Denken sehr helles. Die in deutschen Büros vorgeschriebene Beleuchtung für Bildschirmarbeitsplätze von bis zu 750 Lux ist also nicht der Hit. Bei neutralem Licht werden nämlich noch lange keine Höchstleistungen erbracht.

KarriereSPIEGEL : Wie haben Sie die Leistung gemessen?

Werth: In unseren Tests mussten die Probanden verschiedene Aufgaben lösen. Sie sollten zum Beispiel einen Alien zeichnen. Bei einer Beleuchtung von 1500 Lux waren die meisten Zeichnungen sehr menschenähnlich, bei nur 150 Lux dagegen sehr originell.

KarriereSPIEGEL : Werber sollten also im Keller sitzen und Buchhalter unter der Neonröhre?

[Neonröhren sind sehr negativ - intelligente Beleuchtungssysteme]

Werth: Neonröhren haben einen ganz negativen Einfluss auf die Arbeitsleistung, da sollte niemand drunter sitzen. Ideal wären intelligente Beleuchtungssysteme, die auf die Aufgaben der Mitarbeiter reagieren.

[Neue Lampen oder mehr Betriebssport]

KarriereSPIEGEL : Was sagen Arbeitgeber zu Ihren Ergebnissen?

Werth: Die meisten wollen erst mal wissen, wie hoch der Mehrwert für sie ist. Lohnt sich eine Investition von 100.000 Euro in neue Lampen, oder reicht es, die Mitarbeiter häufiger zum Betriebssport zu schicken? Das ist für uns als Wissenschaftler ganz schwer zu beantworten. Wir können sagen, welche Faktoren Leistung stimulieren oder behindern, aber wir können das schwer in Zahlen fassen.

[Farbige Akzente im Büro fördern die Kreativität - ein buntes Bild an der Wand]

KarriereSPIEGEL : Wie sieht eigentlich Ihr eigenes Büro aus?

Werth: Ich habe gleich drei Büros: eines in der Uni, eines in meiner privaten Firma, eines im Promotionskolleg. So habe ich automatisch Abwechslung, das ist schon mal gut. Das Uni-Büro ist ein ganz klassisches, grau-weißes Hochschullehrerzimmer, allerdings mit schönem Blick ins Grüne. Das war mir wichtig. Ein Büro ohne Fenster hätte ich nicht genommen! Ich habe auch viele Pflanzen im Büro, ich brauche einfach etwas Lebendiges um mich herum. Und die Tischplatte ist in einem warmen Holzton, denn natürliche Elemente haben eine erholsame Wirkung.

KarriereSPIEGEL : Wieso das?

Werth: In einem unserer Experimente haben wir herausgefunden, dass farbige Akzente im Raum die Kreativität fördern. Abweichungen in Farbe oder Form inspirieren, sie signalisieren uns, dass wir Neues denken dürfen. Zu bunt sollte es aber auch nicht sein, sonst kommt es zur Reizüberflutung.

KarriereSPIEGEL : So wie in den Google-Büros?

Werth: Leider haben wir mit Google bisher nicht zusammengearbeitet. Ich weiß aber, dass auch dort längst nicht alle Räume von den Mitarbeitern genutzt werden. Das läuft nach dem Trial-and-Error-Prinzip: Was nicht angenommen wird, wird wieder abgebaut, und es kommt was Neues. Generell gilt aber: Abweichung ist gut, Ablenkung schlecht.

KarriereSPIEGEL : Also reicht ein buntes Bild an der Wand?

Werth: Ja, das kann schon eine gute Inspirationsquelle sein. Mit Miró oder Kandinsky kann man nichts falsch machen, abstrakte Bilder fördern das Denken.>


=====

n-tv
                      online, Logo

25.9.2013: Der Rückweg von einem privaten Telefonat ist nicht versichert

aus: n-tv online: Versicherte Tätigkeit unterbrochenPrivates Handy-Telefonat birgt Risiken;
http://www.n-tv.de/ratgeber/Privates-Handy-Telefonat-birgt-Risiken-article11436816.html

<Das Handy gehört auch im Arbeitsleben zum Alltag - oftmals auch dessen private Nutzung. Diskrete Kollegen verlassen zum Telefonieren den Arbeitsplatz. Doch das kann folgenreich sein.

Für das Handy zahlt vielleicht die Versicherung, für den Schaden am Menschen aber nicht.

Wer sich auf dem Rückweg von einem Telefonat zu seinem Arbeitsplatz verletzt, erleidet keinen Arbeitsunfall und steht damit  nicht unter dem Schutz der Unfallversicherung. Persönliche oder eigenwirtschaftliche Verrichtungen, wie zum Beispiel Essen, Rauchen oder Einkaufen, können die versicherte Tätigkeit und damit den Unfallversicherungsschutz aber unterbrechen. Dies gilt auch für das private Telefonieren während der Arbeitszeit, wenn damit die versicherte Tätigkeit nicht lediglich geringfügig unterbrochen wird, wie das Hessische Landessozialgericht entschieden hat (Az.: L 3 U 33/11).

In dem verhandelten Fall wollte ein Lagerarbeiter, der an einem Tisch in der Lagerhalle Ware kontrollierte, seine Frau mit dem Handy anrufen. Da es in der Lagerhalle zu laut war, ging der Mann nach draußen auf die Laderampe. Als er nach dem zwei - bis dreiminütigen Telefonat in die Halle zurückkehren wollte, blieb er an einem an der Laderampe montierten Begrenzungswinkel hängen und verletzte sich am Knie. Daraufhin beantragte er sein Malheur als Arbeitsunfall bei der Berufsgenossenschaft. Diese lehnte jedoch das Begehren mit dem Verweis darauf ab, dass privates Telefonieren nicht gesetzlich unfallversichert sei. Dagegen klagte der Mann.

Ohne Erfolg. Das Gericht gab der Berufsgenossenschaft Recht. Demnach setzt der gesetzliche Unfallversicherungsschutz voraus, dass der Unfall infolge einer versicherten Tätigkeit eintritt. Persönliche oder eigenwirtschaftliche Verrichtungen unterbrechen demnach regelmäßig den Unfallversicherungsschutz. Nur bei zeitlich und räumlich ganz geringfügigen Unterbrechungen bleibt dieser bestehen. Dies ist der, wenn die private Tätigkeit "im Vorbeigehen" oder "ganz nebenher" erledigt wird.

Hiervon sei im Fall des verunglückten Mannes nicht auszugehen, so das Gericht. Denn dieser habe sich für mindestens zwanzig Minuten von seinem Arbeitsplatz entfernt und zwei bis drei Minuten mit seiner Frau telefoniert. Da die Unterbrechung der versicherten Tätigkeit bis zur Rückkehr an den zuvor verlassenen Arbeitsplatz angedauert habe, sei der nach dem Telefonat eingetretene Unfall nicht der versicherten Tätigkeit zuzurechnen, befand das Gericht.

Quelle: n-tv.de , awi>


=====


n-tv
                      online, Logo

6.10.2013: <In der Nachtschicht eingeschlafen: Keine Kündigung wegen Nickerchen>

aus: n-tv online; 6.10.2013;
http://www.n-tv.de/ratgeber/Keine-Kuendigung-wegen-Nickerchen-article11474526.html

<Power-Napping mag gesund sein - doch wer beim unerlaubten Schlafen am Arbeitsplatz erwischt wird, handelt sich Ärger ein. Ein Rauswurf ist aber nicht gerechtfertigt - zumindest nicht in jedem Fall.

Hält ein Mitarbeiter während der Arbeit ein Nickerchen, ist das nicht unbedingt ein Grund für eine fristlose Kündigung. Zunächst muss der Arbeitgeber eine Abmahnung aussprechen, entschied das Landesarbeitsgericht Hessen. In dem verhandelten Fall war einer Altenpflegehelferin fristlos gekündigt worden (Az.: 12 Sa 652/11).

Die Frau hatte Nachtschicht in einem Seniorenheim. An einem Abend fanden sie Kolleginnen um 0.30 Uhr und um 1.45 Uhr schlafend im Bewohneraufenthaltsraum vor. Dort saß sie in einem zurückgeklappten Fernsehsessel mit einem Kopfkissen unter dem Kopf. Die Frau war erst in dieser Nacht zur Arbeit zurückgekehrt - davor war sie wegen einer Lungenentzündung krankgeschrieben. Als der Arbeitgeber von dem Vorfall erfuhr, kündigte er der Pflegehelferin fristlos.

Zu Unrecht, entschieden die Richter. Zwar verstoße ein Arbeitnehmer gegen seine Dienstpflichten, wenn er während der Arbeitszeiten einschläft. Hier liege der Fall aber nicht so schwer, dass eine fristlose Kündigung gerechtfertigt sei. Es sei das erste Mal vorgekommen, dass die Frau bei der Arbeit eingeschlafen sei. Zudem sei sie noch durch ihre Lungenentzündung geschwächt gewesen, man müsse nicht davon ausgehen, dass das Verhalten zur Regel würde. Das Notrufsignal durch Patienten hätte sie auch im Aufenthaltsraum wahrnehmen können. Auch könne man ihr nicht nachweisen, dass sie durchgängig geschlafen habe. Eine Abmahnung wäre in diesem Fall also ausreichend gewesen.

Kurze Zeit vorher hatte der Arbeitgeber bereits eine andere Mitarbeiterin entlassen, weil diese im Nachtdienst eingeschlafen war. Doch diese Fälle seien nichtvergleichbar, fand das Gericht. Schließlich hätte sich die Kollegin eine "regelrechte Schlafstatt" gebaut. Aus dem Nickerchen im Fernsehsessel könne dagegen nicht geschlossen werden, dass sich die Frau dort zu einer längeren Nachtruhe niedergelegt habe.

Quelle: n-tv.de , ino/dpa>

========

Basler Zeitung online, Logo

9.10.2013: Schweiz und Migros: Arbeit nur mit künstlichem Licht braucht natürliches Licht als Ausgleich - das "Lichttanken" für 40 Minuten pro Tag

aus: Basler Zeitung online: 40 Minuten zum Lichttanken – der Fall Migros trifft die ganze Branche; 9.10.2013;
http://bazonline.ch/wirtschaft/unternehmen-und-konjunktur/40-Minuten-zum-Lichttanken--der-Fall-Migros-trifft-die-ganze-Branche/story/25293079

<Von Angela Barandun, Romeo Regenass

Wer am Arbeitsplatz kein natürliches Licht sieht, muss das gemäss Gesetz kompensieren können. Der Entscheid des Zürcher Verwaltungsgerichts könnte weitreichende Folgen haben.

Das Migros-Personal im Untergeschoss des Zürcher Hauptbahnhofs soll pro Tag 40 Minuten bezahlte Pause erhalten, um «Licht zu tanken». Durch den Entscheid des Zürcher Verwaltungsgerichts fallen bei der Migros zusätzliche Lohnkosten von rund 750'000 Franken an. Gesundheitsschutz sei Sache des Arbeitgebers und gehe zu seinen Lasten, schreibt das Gericht. Es stützte sich bei seinem Entscheid auf das Arbeitsgesetz und die dazugehörende Verordnung.

Bleibt der Entscheid stehen, könnte das weitreichende Folgen haben: Nicht nur in Bahnhof- und Flughafenshoppings oder Einkaufszentren arbeiten viele ohne Sicht ins Freie – auch in Spitälern, Lagerhäusern oder Archiven ist dies der Fall. Doch nirgends brennt das Thema so unter den Nägeln wie im Detailhandel, wo Fenster oft gar nicht erwünscht sind. Dort hat das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) 2009 ein Merkblatt mit konkreten Massnahmen für die Branche ausgearbeitet.

Ein Fenster im Lager reicht

Eine solche Massnahme sind sogenannte Kontaktfenster. «Kann das Personal in einem Nebenraum oder beim Gang ins Lager ab und zu einen Blick ins Freie werfen, ist das bereits genug», sagt Peter Meier, Leiter des Arbeitsinspektorats des Kantons Zürich. Operationsschwestern und Angestellte in Archiven, die im Untergrund arbeiten, kommen darum meist nicht in Clinch mit dem Gesetz. «Das ist auch im Einkaufszentrum Sihlcity der Fall, wo viele Läden im rückwärtigen Bereich Fenster haben», sagt der Stadtzürcher Arbeitsinspektor Peter Meier. Anders sei die Situation im Shop-Ville am HB: «Das Personal hat keine Chance, Tageslicht zu sehen.»

Eine zweite Massnahme sind wechselnde Arbeitsplätze. Nachdem der Firma Zahnarztzentrum.ch die Einrichtung von unterirdischen Praxisräumen verboten worden war, erarbeitete sie ein Rotationsprinzip, das den Zahnärzten ermöglichte, zumindest zeitweise mit Sicht ins Freie zu arbeiten. Auch das lässt sich am Bahnhof nicht umsetzen.

Der Arbeitgeber schuldet dem Arbeitnehmer laut Meier einen gesunden Arbeitsplatz – und das beinhaltet Tageslicht. «Ist das nicht möglich, braucht es kompensatorische Massnahmen», so Meier. In einer Wegleitung zum Gesetz schreibt das Seco darum unter anderem bezahlte Pausen vor – mindestens 40 Minuten pro Tag. Strittig ist, ob ein Gang ins Freie, der nur mit Bewilligung des Vorgesetzten möglich ist, ebenfalls ausreicht. Im Fall der Migros hat dies das Gericht verneint. Eine für den Flughafen Zürich vom Seco und dem kantonalen Amt für Arbeit ausgearbeitete Regelung sieht dies aber ausdrücklich vor.

Gesetz lässt vieles offen

Das ist nicht der einzige offene Punkt. Das Gesetz legt zwar fest, dass der Arbeitgeber etwas tun muss, falls seine Angestellten kein Tageslicht sehen – aber es definiert nicht was. Es gibt dem Seco die Kompetenz, Richtlinien zu erlassen – aber erlaubt den Firmen, davon abzuweichen. Deshalb ist bislang nicht klar, ob die Forderung des Seco nach vollständig bezahlten Pausen überhaupt durchgesetzt werden kann. «Das müsste letztlich das Bundesgericht entscheiden», sagt Roland Müller, Experte für Arbeitsrecht und Professor an der Uni St. Gallen.

Arbeitsrechtler und -inspektoren wären über eine Klärung froh. Zumal man dann auch über alternative Massnahmen diskutieren könnte, die den Arbeitnehmern vielleicht mehr brächten. Eine Variante wäre laut Müller, die gesetzlich verankerte unbezahlte Pause auf Kosten des Arbeitgebers zu verlängern, damit der Arbeitnehmer mit der Zeit wirklich etwas anfangen könnte. Eine Alternative sind Videoinstallationen mit Webcams – virtuelle Fenster zur Aussenwelt. Zwar ohne Tageslicht, dafür mit mehr Aussicht als nur auf die nächste Hauswand. Ähnlich, wie wenn früher in Gebirgsbunkern die Wände bemalt wurden.

Ob die Migros das aktuelle Urteil bis vor Bundesgericht weiterzieht, ist noch nicht entschieden. Einerseits würde ein Urteil in letzter Instanz Rechtssicherheit für alle Branchen schaffen. Andererseits hätte es für den Detailhandel weitreichende Folgen, wenn das Bundesgericht den aktuellen Entscheid stützen würde. Entsprechend nervös ist die Branche: Weder Migros noch Coop wollen sich derzeit zum Thema Tageslicht äussern. (Tages-Anzeiger)>

=====

Spiegel online, Logo

11.10.2013: <Berufsplanung: Frauen wollen anders Karriere machen als Männer> - Frauen planen in kurzen Abständen, was kommt

aus: Spiegel online; 11.10.2013;
http://www.spiegel.de/karriere/berufsleben/frauen-karrieren-studie-zeigt-wie-sich-firmen-oeffnen-koennen-a-927220.html

<Andreas Boes ist Arbeits- und Industriesoziologe und lehrt als Privatdozent an der Technischen Universität Darmstadt. Er ist Vorstandsmitglied am Institut für Sozialwissenschaftliche Forschung (ISF) in München.

Karriere machen, das gehen Männer und Frauen sehr unterschiedlich an. Eine neue Studie zeigt: Frauen planen und entscheiden anders. Hier erklären die Autoren, wie Firmen sich darauf einstellen müssen.

KarriereSPIEGEL:
Herr Boes, Frau Bultemeier, wollen Frauen jetzt Karriere machen oder nicht?

Boes: Sie sollten das Frauen so nicht fragen, denn sie werden auf diese Frage anders antworten als Männer. Männer sagen: Ich will in zehn Jahren Vorstand sein. Frauen planen Schritt für Schritt und überlegen dann immer wieder von Neuem, ob sie noch weiter gehen können und wollen.

KarriereSPIEGEL: Sprich: Sie wollen keine Karriere machen.

Bultemeier: Doch, doch. Denn wenn Sie Männer und Frauen nach ihren Entwicklungswünschen fragen, dann gibt es eigentlich keine Unterschiede, ja, eigentlich wollen beide Geschlechter dann das Gleiche. Mehr Gehalt, mehr Macht, mehr Einfluss.

KarriereSPIEGEL: Das Problem ist der Begriff Karriere...

Boes: ...und alles, was damit verbunden ist. Derzeit gilt: Jeder, der sich nicht bedingungslos der Firma hingibt, ist nichts. Wer einen Gott neben der Firma hat, gerät aus dem Blickfeld für die Top-Positionen.

KarriereSPIEGEL: Darauf haben Frauen keine Lust.

Bultemeier: Viele Männer übrigens auch nicht. Aber bei Frauen greifen zwei spezielle Filter: Erstens ist die Karrierewelt nicht ihre Welt - und ich meine nicht die Berufswelt! Sie sind oft unterrepräsentiert, fühlen sich als Fremde, erfahren in Spitzenpositionen eine zweischneidige Form von Aufmerksamkeit durch diese Sonderstellung. Das ist anstrengend und unangenehm. Männer bewegen sich in für sie bekannten Strukturen, leben hier eine Selbstverständlichkeit, quasi mit einem "Naturrecht" auf Karriere.

KarriereSPIEGEL: Und der andere Grund?

Bultemeier: Frauen sind stärker als Männer in zwei Welten gefordert: in der Familie und in der Sorgearbeit auf der einen sowie eben in der Berufswelt auf der anderen Seite. Daher haben sie auch eine ganzheitlichere Vorstellung von Karriere, die Familie mit einschließt. Dieser Anspruch ist aber nur schwer mit der bedingungslosen Hingabe für die Unternehmen zu vereinbaren.

KarriereSPIEGEL: Entsprechend empfehlen Sie, den Karrieremechanismus in Unternehmen grundlegend zu ändern, um auch Frauen anzusprechen. Sie nennen es gar einen "historischen Möglichkeitsraum", der sich jetzt biete.

Boes: Es vollzieht sich gerade eine Wende, denn das Thema Geschlechtergerechtigkeit wird erstmalig strategisch angegangen. Es gibt eine veränderte politische Situation in Unternehmen. Bislang waren es Diversity-Beauftragte, die in mühevoller Kleinarbeit gewissermaßen an den Rändern der Unternehmen eine Politik der Frauenförderung "von unten" betrieben haben. Jetzt spüren die Vorstandsvorsitzenden den Druck zum Handeln von Seiten der Politik, auch der EU. Wir haben also nie dagewesene Möglichkeiten, jetzt die Unternehmen zu modernisieren.

KarriereSPIEGEL: Laut DIW haben die 200 größten Firmen in Deutschland aktuell vier Prozent weibliche Vorstände. Klingt nicht nach Modernisierung auf breiter Front.

Boes: Es ist ein objektiver Anachronismus, dass es immer mehr hochqualifizierte Frauen gibt und im Topmanagement so gut wie keine. Das baut noch mehr Druck auf, endlich etwas zu ändern. Auch, weil Unternehmen sonst ein Nachwuchsproblem bekommen. Wer heute nicht daran arbeitet, den Anforderungen einer modernen Arbeitswelt mit Blick auf die Frauen gerecht zu werden, der muss es morgen mit Blick auf eine ganze Generation tun. Die junge Generation will andere Götter.

KarriereSPIEGEL: Jetzt mal ehrlich: Sind Sie nicht zu euphorisch? Ist es nicht so, dass Alibi-Positionen mit Frauen besetzt werden und sonst alles beim Alten bleibt?

Boes: Die Firmen sind mit ihren Maßnahmen jetzt ans Eingemachte gekommen, und der nächste Schritt ist, dass sie sich jetzt strukturell ändern und öffnen müssen. Einige tun das - andere zucken jetzt zurück. Und um sich dem politischen Druck zu beugen, befördern sie eben ein paar Vorzeigefrauen in Vorstands- oder Aufsichtsratspositionen. Sie streichen also lediglich die Wände neu, ändern aber nichts an den entscheidenden Rahmenbedingungen für Karriere.

KarriereSPIEGEL: Was läuft denn in Ihren Augen schief?

Bultemeier: Zum Beispiel wird die Verfügbarkeitserwartung immer mehr erhöht, wird zur Ideologie. Wir missbrauchen die mobile Kommunikation in die falsche Richtung, nämlich die der ständigen Erreichbarkeit. Sie sollte die Menschen entlasten und Arbeit mobiler machen.

KarriereSPIEGEL: Aber wie verändert man das?

Boes: Ernsthaft Führung in Teilzeit zu etablieren, ist ein Anfang. Damit entmystifizieren Sie Teilzeit, liefern den praktischen Beweis, dass Führung nicht Dauerpräsenz erfordert, und können somit einen Modernisierungsprozess fürs gesamte Unternehmen anstoßen.

KarriereSPIEGEL: Trotzdem sind das doch Einzelmaßnahmen.

Boes: Es sind Stellschrauben. Die Chancen, dass Modernisierung jetzt klappt, sind hoch wie nie.>

<<      >>

Teilen:

Facebook








^