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Arbeitsverhältnis: Ab dem Alter 45 sollst du Abfall sein 01
Eine
Meldungen
präsentiert von Michael Palomino
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Deutschland 29.4.2012: Ab 45 bist du ABFALL:
Arbeitswelt: Die krassen Folgen des Gleichbehandlungsgesetzes
aus: Welt online; 29.4.2012;
http://www.welt.de/wirtschaft/article106236034/Die-krassen-Folgen-des-Gleichbehandlungsgesetzes.html
<In der Praxis galt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) lange als unerwartet harmlos. Eine Reihe höchstrichterlicher Urteile zeigt aber, dass das Regelwerk stark in Arbeitswelt eingreift.
Von Ileana Grabitz
Monate-, gar jahrelang konnte man den Eindruck gewinnen, das von der Wirtschaft so gefürchtete Antidiskriminierungsgesetz AGG sei in der Bedeutungslosigkeit versunken. In den vergangenen Wochen jedoch schlug das seit seiner Einführung 2006 stark umstrittene Regelwerk gleich zweimal Wellen: Der Bundesgerichtshof (BGH) sprach einem 62-jährigen Klinikchef das Recht auf Schadensersatz zu, nachdem ihm mit Verweis auf sein Alter eine Vertragsverlängerung versagt und er von einem zwanzig Jahre jüngeren Kollegen abgelöst worden war.
Wenige Tage zuvor hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) einer russischen Ingenieurin in Teilen Recht gegeben, die sich bei der Bewerbung um eine konkrete Stelle wegen ihres Geschlechts und ihrer Herkunft diskriminiert fühlte und daher Einsicht verlangt hatte in die Bewerbungsunterlagen des eingestellten Konkurrenten.
Die Klägerin habe zwar kein Recht auf Zugang zu den Firmenakten, befanden die Richter. Allein die Weigerung eines Unternehmens, Einsicht zu gewähren, könne jedoch zum Nachweis der Diskriminierung gereichen – woraufhin die Gründe für die Absage dennoch erläutert werden müssten.
Auf Anraten von Juristen hatten Firmen bis dato auf eine Begründung von Ablehnungen verzichtet; dies biete potenziellen Klägern unnötige Angriffsfläche, hieß es.
[...]
Ab 45 Jahren auf dem Arbeitsmarkt chancenlos
42 Prozent der Deutschen zeigen sich überzeugt, dass man ab 45 Jahren praktisch keine Zukunft mehr auf dem Arbeitsmarkt hat. Entsprechend bereitwillig dürften Betroffene sich des Antidiskriminierungsgesetz AGG bedienen – und sei es nur argumentativ –, um zu ihrem Recht zu kommen. "In dieser Hinsicht wird sich die Kultur hin zu mehr Akzeptanz älterer Arbeitnehmer wandeln", prognostiziert Thüsing.
Insgesamt fällt die Bilanz von fast sechs Jahren AGG positiver aus, als vielleicht zu befürchten stand: Die Fälle von "AGG-Hoppern" – Leuten, die sich einen Sport daraus machen, mit Verweis auf das Gesetz Schadensersatzansprüche geltend zu machen – halten sich den Experten zufolge in Grenzen.
Die Unternehmen hingegen sind heute vorsichtiger als je zuvor, was den Umgang etwa mit Bewerbern und Angestellten betrifft. Allerorten wurden AGG-Beauftragte ernannt, die Bewerbungsverfahren auf etwaige Benachteiligung aufgrund von Herkunft etwa, Religion oder Geschlecht durchleuchtet und angepasst. Naturgemäß gibt es nach wie vor Diskriminierung am Arbeitsplatz, aber, so Bauer, "das Thema ist präsenter geworden".>
Schweiz am 11.10.2024: Frau (61) bewirbt sich auf FAKE-Portal, weil sie bei normalen Bewerbungen immer diskriminiert wird:
Thurgauerin Beatrix L. (61) verliert mit Heimarbeit Tausende Dollar – und wird beinahe straffällig: «Die Verlockung, Geld zu verdienen, war zu gross»
https://www.blick.ch/schweiz/thurgauerin-beatrix-l-61-verliert-mit-heimarbeit-tausende-dollar-und-wurde-beinahe-straffaellig-die-verlockung-geld-zu-verdienen-war-zu-gross-id20215403.html
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Die Angebote klingen verlockend
So erging es auch Beatrix L.* (61) aus dem Kanton Thurgau. Wie sie gegenüber Blick erzählt, versucht sie seit längerem, eine neue Arbeit zu finden. Aufgrund ihres Alters sei das aber nahezu unmöglich.
Kanton Zug (Schweiz) am 14.5.2026: Ab 45 bist du bei einer Treuhandfirma nur noch ABFALL:
"Zu alt" mit 45 - trotz Mangel an qualifiziertem Personal
Beobachter - 14.5.2026
«Idealalter: 25 bis 45 Jahre jung.» Ein Zuger Unternehmen sucht «eine/n TreuhänderIn mit Fachausweis». Ab 46 gilt man dort als zu alt.
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